Richterin hat ihre Arbeit getan ohne dabei die Verfassung zu beachten

Asunción: Die Wahlen, die Wahlen und immer nur die Wahlen. Auslöser einer Klage von Seiten der Partei ANR war Hugo López, ein abtrünniger Kamerad der öffentlich in einem Werbesport erklärte, dass ihm der Präsidentschaftskandidat seiner Partei nicht gefällt weswegen er Efraín Alegre von der PLRA unterstützt.

Die Colorado Partei hat daraufhin eine Unterlassungsklage eingereicht, die der PLRA untersagt soll, die Parteihymne, Fahnen und typische Abzeichen der ANR zu nutzen. Eine Richterin entschied zu Gunsten der ANR und verbot obendrein den Medien besagten Werbespot auszustrahlen bzw. Druckwerbung mit diesem Inhalt zu publizieren.

Dabei entging der Richterin Myrian Cristaldo nur eines, die Pressefreiheit, die in der Verfassung des Landes verankert ist.

Die Richterin verteidigte sich mit folgender Aussage: „Ich wollte euch nur sagen, dass für uns Magistrate unser Chef das Gesetz ist. Anders gesagt, wir müssen das Gesetz beachten und anwenden. Wir können eine Entscheidung nicht hinauszögern weil sie uns eventuell verfassungstreu oder verfassungsfeindlich erscheint. Das ist nicht unser Aufgabenbereich. Die Medien glauben es gibt eine Zensur. Wenn sie sich eingeschränkt fühlen können sie gerne zum Obersten Gerichtshof gehen und dies anzeigen“.

Hugo López droht die Ausschließung aus der Partei.

(Wochenblatt / Abc / Última Hora)

CC
CC
Werbung

Der Zweck dieses Dienstes ist die Wertsteigerung der Nachrichten und um einen flüssigeren Kontakt zu den Lesern zu etablieren. Kommentare sollten an das Thema des Artikels angepasst werden. Die Kommentatoren sind ausschließlich für den Inhalt verantwortlich, der sachlich und klar sein sollte. Schimpfwörter und persönliche Beleidigungen sowie Rassismus werden nicht geduldet.

Kommentar hinzufügen