Richtigstellung eines Artikels zu Brigitte Fuzellier

Am 17. März 2016 verfasste Michael Schöke einen Artikel mit der Überschrift „Mehrere Deutsche in Korruptionsfall verwickelt“ und stellte darin den tatsächlichen Sachverhalt verdreht und völlig falsch interpretiert zum Nachteil von Frau Brigitte Fuzellier dar und kriminalisierte damit unwahr Frau Brigitte Fuzellier in der Öffentlichkeit.

In diesem Artikel wurde fälschlich berichtet, dass Frau Fuzellier in 2010 für einen angeblichen Korruptionsfall im Jahr 2008 wegen Korruptionsverdacht angeklagt wurde und zwei Jahre später deswegen verurteilt worden ist und deswegen versucht eine Kaution aufzubringen, um eine Haftstrafe in Höhe von 18 Monaten zu vermeiden.

Zudem wurde Frau Fuzellier in diesem Artikel unterstellt, gesagt zu haben, dass es in 2010 eine “prekäre und nicht existente Buchhaltung gegeben“ haben soll und „die Bilanzen der letzten vier Jahre zu präsentieren sei kompliziert gewesen“.

Herr Schöke schrieb zudem entgegen den Tatsachen, „die Steuerfahndung aus Paraguay fordert 240.000 ,- Euro zurück“ und „laut K. hätten Führungskräfte von Kolping Deutschland eine Untersuchung begonnen und beschlossen, Geldmittel einzufrieren. Das sei der Grund gewesen, warum der aktuelle Geschäftsführer in Paraguay, Olaf von Brandenstein, wegen Verleumdung angeklagt worden sei.“

Richtigstellung des Sachverhaltes

Frau Fuzellier zeigte einen Korruptionsverdacht im Verbund des Internationalen Kolpingwerks bei der Deutschen Bundesregierung an.

Der damalige Bundestagsabgeordnete Thilo Hoppe, in seiner Funktion als Vorsitzende im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung als Kontrollorgan der deutschen Außenpolitik, parlamentarisch übergeordnet dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), hat den unwahren Behauptungen einiger Mitglieder auf der Vorstandsebene des Kolpingwerks „es hätte keine Korruption gegeben“ in einem öffentlichen Schreiben widersprochen und dass die Korruptionsanzeige von Frau Fuzellier seine Berechtigung hat.

Zudem bestätigte Herr Hoppe, dass die Sozial- und Entwicklungshilfe des Kolpingwerks ca. 240.000 Euro an die Bundesregierung zurückzahlen musste und die Zweckentfremdung der EU-Mittel und Spenden nicht von der Bundesregierung geprüft worden ist.

Frau Fuzellier war in 2010 wegen einer vertraulich gekennzeichneten E-Mail, die sie an gute Freunde nach Deutschland versendete, von einem paraguayischen Gericht verurteilt worden.

Diese E-Mail kam in den Besitz des damaligen Geschäftsführers der Sozial- und Entwicklungshilfe des Kolpingwerks Hans Drolshagen, dieser leitete die E-Mail an Herrn Olaf von Brandenstein nach Paraguay weiter. In dieser E-Mail zitierte Frau Fuzellier mit Zitiervermerk Dritte zulasten von Herrn Olaf von Brandenstein.

Weil in anzunehmender Kenntnis in Deutschland diese kein Straftatbestand darstellt, reichte Herr von Brandenstein eine persönliche Klage beim paraguayischem Gericht ein und bewirkte unter fragwürdigen Umständen die Verurteilung von Frau Fuzellier. 18 Monate Gefängnis und eine Schadenersatzleistung in Höhe von 150.000.000 Guaranies, sowie dem Verbot Paraguay zwei Jahre lang nicht zu verlassen, war das Strafmaß. Als Alternativmaßnahme zu einem Gefängnisaufenthalt wurden ihr 24 Monate Sozialdienst eingeräumt, wenn sie die 150.000.000 Guaranies an Herrn von Brandenstein umfänglich leisten würde. Frau Fuzellier hat es in fünf Tagen mit Unterstützung von Hunderten von Helfern geschafft, diese Summe aufzubringen.

Dieses Urteil verstößt gegen die verfassungsrechtlich geschützten Menschenrechte in Paraguay. Deshalb wird das Urteil zur friedlichen Streitschlichtung mit Paraguay derzeit durch amerikanische Anwälte bei der OEA in Washington, D.C. vorgestellt, bevor es im nächsten Schritt vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in San José (Costa Rica) bei Nichteinigung verhandelt werden wird.

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