Asunción: Präsident Santiago Peña hat das umstrittene Gesetz zur Ausrufung des Notstands im Straßenwesen unterzeichnet – damit ist der Weg frei für die Wiedereinführung der viel diskutierten Blitzerstrafen auf den Straßen des Landes. Die politische Gruppierung um Horacio Cartes brachte den Gesetzesentwurf mit bemerkenswerter Geschwindigkeit durch den Nationalkongress und erteilt damit dem Verbündeten von Basilio „Bachi“ Núñez (HC) weitreichende Befugnisse zur Umsetzung der Bußgeldmaßnahmen.
Staatspräsident Santiago Peña hat das Gesetz N° 7676/26 unterzeichnet, das einen Notstand im Straßenwesen ausruft. Dadurch erhält die Nationale Behörde für Verkehr und Straßensicherheit unter der Leitung von Félix Jiménez – der zum politischen Umfeld des Senators Basilio „Bachi“ Núñez gehört – einen weiten Ermessensspielraum bei der Verhängung von Strafen, einschließlich der Wiedereinführung von Blitzerstrafen.
Die Gruppierung um Cartes setzte die Notstandsregelung mit hohem Tempo durch: Innerhalb von etwas mehr als einem Monat wurde das Gesetz von Santiago Peña in Kraft gesetzt. Das Abgeordnetenhaus verabschiedete es am 12. Mai im Eilverfahren, der Senat folgte mit der endgültigen Zustimmung am 2. Juni.
Das Gesetz, das einen einjährigen nationalen Notstand im Bereich der Straßensicherheit festlegt, wurde von den Abgeordneten Hugo Meza und Miguel Del Puerto aus dem Umfeld von Cartes eingebracht.
Es umfasst insgesamt fünf Artikel, wobei nur drei den eigentlichen Inhalt der Regelung beschreiben. Der erste Artikel sieht die Ausrufung des Notstands im Straßenwesen für die Dauer von einem Jahr vor.
Weiter Spielraum für den Verbündeten von Bachi
Der zweite Artikel ist der umstrittenste Punkt, da er der Nationalen Behörde für Verkehr und Straßensicherheit unter ihrem Leiter Félix Jiménez – einem Verbündeten von Basilio Núñez – eine außerordentlich breite Befugnis einräumt.
In dem Gesetzestext heißt es unter anderem: „Die Nationale Behörde für Verkehr und Straßensicherheit kann außergewöhnliche und besondere Maßnahmen verwaltungsrechtlicher Art ergreifen“ – ohne jedoch genau festzulegen, welche Maßnahmen damit gemeint sind.
Offiziell sollen diese Maßnahmen der Unfallverhütung, der Überwachung und der Verringerung von Verkehrsunfällen dienen, unter Einsatz technischer Hilfsmittel. Allerdings wird nicht definiert, was genau unter diesen „technischen Hilfsmitteln“ zu verstehen ist. Das eröffnet Raum für die Wiedereinführung der früher als verfassungswidrig eingestuften Blitzer und Radargeräte, die in der Vergangenheit vor allem dazu genutzt wurden, zusätzliche Einnahmen zu erzielen.
Der dritte Artikel ermächtigt die Behörde, durch eigene Verwaltungsvorschriften die betrieblichen, technischen und behördenübergreifenden Verfahren festzulegen, um die Bestimmungen des zweiten Artikels umzusetzen. Das bedeutet praktisch: Félix Jiménez erhält freie Hand, um die entsprechenden Bußgeldregelungen anzuwenden.
Bereits während der Beratungen im Senat hatte Bachi Núñez erklärt, dass die Blitzerstrafen unbedingt wieder eingeführt werden müssten. Mit einem ironischen Unterton fragte er: „Warum fürchtet man sich davor? Wer keine Regelverletzung begeht, bekommt auch keine Strafe.“
Wochenblatt / Abc Color















