Caacupé: Der Beschluss der Richterin für Zivil- und Handelsbelange von Caacupé, Verónica Almirón, schafft einen gefährlichen Präzedenzfall für die Eigentümer der Häuser am Ufer des Ypacaraí-Sees in San Bernardino.
Die Magistra mischt sich nicht nur in die Befugnisse der Gemeinden ein, sondern legt auch eine durchschnittliche Höhe des Wasserspiegels fest, nach deren Kriterien die Hälfte der Häuser in der “Sommerstadt” und sogar Sportvereine abgerissen werden könnten.
Die Richterin von Caacupé, Verónica Almirón de Alfonso, entschied am 15. Juli, den Abriss des von Francisco Benavente im Ortsteil Ciervo Cuá in San Bernardino, Kordilleren, gebauten Hauses anzuordnen. Die Entscheidung wurde getroffen, indem ein von Benaventes Nachbarn, dem Rechtsanwalt von Horacio Cartes, Carlos Palacios und dem deutschen Staatsbürger Erhart Härtl, eingelegtes Klage auf Bauverbot zugelassen wurde.
Verónica Almirón, Richterin in Caacupé, die den Abriss eines im Bau befindlichen Hauses innerhalb von dreißig Tagen anordnete.
Die Richterin stellt in ihrem Urteil fest, dass die von Benavente durchgeführten Arbeiten den fünfzig Meter breiten Schutzstreifen des Ypacaraí-Sees nicht respektieren. Diese Entscheidung ist jedoch weit davon entfernt, rechtlich als Umweltschaden begründet zu werden, und wird von den Klägern als “Behinderung eines 180°-Blicks auf den See und die Cordillera de los Altos” angeführt.
Es zeugt auch von einer städtischen Harmonie, die sie nach Aussage der Nachbarn über die Jahre hinweg aufrechterhalten haben.
Die Richterin stützte ihre Entscheidung auf die Ergebnisse einer technischen Studie über den Pegel des Ypacaraí-Sees. In dieser Studie, die von den Klägern selbst bezahlt wurde, heißt es, dass der durchschnittliche Wasserstand des Sees 63,5 Meter über dem Meeresspiegel liegt.
Dem Dokument zufolge entspricht diese Marke der durchschnittlichen Höhe, die im Managementplan für das Reservat der bewirtschafteten Ressourcen des Ypacaraí-Sees festgelegt ist, der 2018 durch einen Beschluss des Ministeriums für Umwelt und nachhaltige Entwicklung (Mades) genehmigt wurde. Die in dem Gutachten genannte Höhe entspricht jedoch einem Vorschlag aus einer technischen Umweltstudie, die vor Jahren durchgeführt und von Itaipu Binacional bezahlt wurde.
Laut Rafael Rojas, dem Rechtsberater der Gemeinde San Bernardino, wurde diese Markierung noch nicht von den Gemeinden des Ypacaraí-Seebeckens als Uferlinie für die Vermessung des Schutzstreifens des Sees festgelegt oder genehmigt.
Rojas bekräftigte kategorisch, dass der Beschluss von Richterin Almirón “undurchführbar” sei, da er den Bau zahlreicher Häuser und sogar Sportvereine an den Ufern des Sees betreffe.
Er räumte ein, dass in der ersten Entschließung, die Benavente 2016 für die Realisierung seiner Arbeit genehmigt wurde, diese Marke (63,5 Meter) erwähnt wird. Nachdem man sich jedoch vergewissert hatte, dass es sich um einen “Vorschlag” einer technischen Umweltstudie handelte, wurde sogar beschlossen, im Jahr 2020 die Verordnung 46/2001, die den Flächennutzungsplan von San Bernardino festlegt, zu ändern.
Eine der wichtigsten Änderungen besteht darin, dass “das zu genehmigende Bauwerk je nach Beschaffenheit des Geländes und seiner Abmessungen bis zu fünfzig Meter vom Höchststand des Sees oder des Uferstreifens entfernt sein muss”.
Auffallende Eile
Die Richterin Almirón mischte sich nicht nur in die kommunale Sphäre ein, sondern verhängte ihr Urteil auch, ohne eine strittige Verwaltungsklage über die Anfechtung von kommunalen Beschlüssen abzuwarten. Der Antrag wurde vom Rechnungshof in erster Instanz mit der Begründung abgelehnt, dass die Rechte der Kläger, der Nachbarn, nicht verletzt würden.
Carlos Palacios, einer der Kläger, ist ein Anwalt des ehemaligen Präsidenten der Republik Horacio Cartes und ein ehemaliger Mitarbeiter vom Minister des Obersten Gerichtshofes, Alberto Martínez Simón.
Zufällig ist Martínez Simón Superintendent des Gerichtsbezirks Cordillera, dem Richterin Verónica Almirón untersteht.
“Dafür ist die Gemeinde zuständig”.
Der Direktor für Wasserressourcen der Mades, David Fariña, wies gestern darauf hin, dass es eine Aufgabe der Gemeinden ist, die Abgrenzung der Ufer von Flüssen, Seen und Bächen festzulegen. Er wies darauf hin, dass die Befugnis auf Art. 12, Punkt 4, Absatz D des Gesetzes 3966/2010 beruht.
Er bestätigte, dass bereits vor Jahren eine technische Umweltstudie über den See durchgeführt wurde, die jedoch aufgrund zahlreicher Anmerkungen selbst von der Umweltbehörde noch nicht genehmigt wurde.
Wochenblatt / Abc Color
Huldreich Ritter von Geilfus
Das eine ist nach Paraguay zu migrieren, das andere ist die alten Uebel aus der Alten Welt mit hierhin zu bringen.
Die deutsche Klagefreudigkeit koennen sie ruhig in Deutschland lassen.
Man merkt schon heute dass vor allem die Deutschen wenigstens 3 mal so klagefreudig sind wie der Lateinparaguayer.
Das Uebel der Klagefreudigkeit sollte man tunlichst in der Alten Heimat lassen.
“Dafuer ist die Gemeinde zustaendig” zeigt eindeutig dass Deutsche da am Werk sind da es ein Tauziehen um Kompetenzen und Zustaendigkeiten ist. Typisch Deutsch. Das Ganze endet meist in Beleidigungsklagen und Rufschaedigungsklagen die alle nur auf Gefuehle beruhen. Warum duellieren sich diese Herrschaften nicht?
Machen sie’s doch wie hier: https://www1.kinox.to/Stream/Der_Duellist.html
Gerade das freizuegige Bauen ist ja ein Hauptmigrationsgrund weswegen sie nach Paragauy kamen. Und wer versaut diese Freiheit denn wieder? Die Deutschen aus Europa die die alten Uebel von dort mit nach Paraguay schleppen.
Man sollte heute allerdings schon daran denken fuer ein Munizipsverbot zu klagen da man die Narcopolitiker nicht gerade vor der eigenen Haustuer haben will.
zardoz
Das gesetz arbeitet so wie ein motor nur mit dem richtigen benzin. Wozu aber an einer kloake bauen? Schwimmen kann man eh nicht? Es gibt schon dinge die unsinnig sind und man muss nicht dauernd sich beweisen.
Detlef Leppard
Es ist immer gut in Paraguay keinen Streit mit Leutchen zu bekommen, die gute Beziehungen haben. Auch mit dem Rest kann es ungesund werden Streit zu bekommen. Also am besten einfach alles ertragen, keine Reaktionen zeigen, immer freundlich und selbst unauffällig bleiben. So lebt es sich einigermaßen gesund hierzulande. Das gilt natürlich auch bei Gestanksbelästigung durch Müllabfackeln und Lärmbelästigung durch 120 dB Kindergartenmusik, beginnend ab 22 Uhr bis Open-end. Einfach Türen und Fenster abdichten, Wäsche im Haus aufhängen, alles hermetisch verschließen, den schönen Abend ab Einbruch der Dämmerung oder Beginn Regens drinnen verbringen (kann man ja wie die anderen während der Arbeitszeit in der Hängematte liegen) und immer schön den Respekt und Freundlichkeit zeigen, der von einem erwartet wird.