Sorgerechtspflicht: Verfahren wegen Missachtung einer gerichtlichen Anordnung in Caacupé endet nach gerichtlicher Überprüfung mit einer Verurteilung ​​

Caacupé: Ein Berufungsgericht hob einen Freispruch auf, da es diesen für widersprüchlich hielt; der Oberste Gerichtshof lehnte eine Überprüfung ab, und ein neues mündliches Verfahren endete mit der Verurteilung der Angeklagten wegen Missachtung einer gerichtlichen Anordnung zum Schutz eines Kindes.

Der Fall von María Laura Román Gavilán (42), die in Caacupé wegen Missachtung des Gerichts angeklagt war, endete mit einer Verurteilung nach einem langwierigen und ungewöhnlichen Gerichtsverfahren, das einen anfänglichen Freispruch, dessen spätere Aufhebung wegen „Unlogik“ und ein neues mündliches Verfahren umfasste, das ihre strafrechtliche Verantwortung bestätigte.

Das Strafgericht von Caacupé, bestehend aus den Richtern Augusto Acuña, Germán Bernal Pacher und Alberto Peralta, verhängte am 25. März 2026 eine Strafe gegen die Frau, nachdem festgestellt wurde, dass sie wiederholt gegen eine gerichtliche Anordnung im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht zu ihrem minderjährigen Sohn verstoßen hatte. Die Strafe bestand aus einer Geldbuße, die gemäß dem geltenden Rechtssystem festgesetzt wurde.

Hintergrund

Das Verfahren ging auf ein Freispruchsurteil zurück, das im November 2024 von einem anderen Strafgericht gefällt wurde, das aus den Richterinnen Liliana Ruiz Díaz, Cristel Muller de Peralta und Ángela Carolina Jara bestand. Damals waren die Richterinnen der Ansicht, dass die Angeklagte zwar von der gerichtlichen Anordnung Kenntnis hatte, aber nicht die Absicht hatte, diese zu missachten.

Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwalt Carlos Maldonado, legte jedoch Berufung gegen die Entscheidung ein und machte geltend, das Urteil sei widersprüchlich. Sie argumentierte, dass für eine Missachtung kein Vorsatz erforderlich sei, sondern lediglich die Nichtbefolgung einer gültigen Anordnung, was ihrer Ansicht nach durch Urkunden- und Zeugenbeweise hinreichend belegt worden sei.

Das Berufungsgericht von Cordillera schloss sich diesen Einwänden an und bezeichnete den Freispruch als „unlogisch und widersprüchlich“; zudem wies es darauf hin, dass es an einer angemessenen rechtlichen Begründung mangele.
Folglich hob es das Urteil Nr. 151 vom 15. November 2024 auf und ordnete die Durchführung einer neuen mündlichen und öffentlichen Verhandlung vor einem anderen Gericht an.

Die Verteidigung der Angeklagten versuchte, diese Entscheidung durch eine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof aufzuheben, doch die Strafkammer erklärte die Einreichung für unzulässig und bestätigte damit die Entscheidung des Berufungsgerichts.

Urteil

Im neuen Verfahren kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Angeklagte die in der gerichtlichen Entscheidung festgelegten Bedingungen, die die Anwesenheit einer Sozialarbeiterin und einer Psychologin während des Umgangs mit dem Minderjährigen vorschrieben, voll und ganz kannte und sich dennoch entschied, diese nicht einzuhalten.

Während des Verfahrens machte die Verteidigung unter der Leitung der Rechtsanwältin Magdalena Narváez de Murdoch geltend, es habe Unklarheiten hinsichtlich der Art und Weise der Umsetzung der Maßnahme gegeben.

Die Richter waren jedoch der Ansicht, dass es keinen Interpretationsspielraum gebe und dass die Bedingungen strikt einzuhalten seien, insbesondere da es sich um Maßnahmen zum Schutz eines Kindes handele.

Das Urteil fiel nicht einstimmig, da Richter Alberto Peralta eine abweichende Meinung äußerte.

Der Fall gewinnt an Bedeutung, da er die Funktionsweise des Justizsystems verdeutlicht, in dem ein als fehlerhaft erachtetes Urteil in höheren Instanzen korrigiert wurde, und da er einen zentralen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit bekräftigt: Gerichtsentscheidungen müssen befolgt werden, insbesondere wenn die Rechte und der Schutz von Minderjährigen auf dem Spiel stehen.

Wochenblatt / El Nacional

CC
CC
Werbung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kommentare themenbezogen sind. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den Verfassern, die sachlich und klar formulieren sollten. Kommentare müssen in korrekter und verständlicher deutscher Sprache verfasst werden. Beleidigungen, Schimpfwörter, rassistische Äußerungen sowie Drohungen oder Einschüchterungen werden nicht toleriert und entfernt. Auch unterschwellige Beleidigungen oder übertrieben rohe und geistlose Beiträge sind unzulässig. Externe Links sind unerwüscht und werden gelöscht. Beachten Sie, dass die Kommentarfunktion keine garantierte oder dauerhafte Dienstleistung ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Speicherung von Kommentaren. Die Entscheidung über die Löschung oder Sperrung von Beiträgen oder Nutzern die dagegen verstoßen obliegt dem Betreiber.

Kommentar hinzufügen