Staatsanwaltschaft lässt Schwerverbrecher trotz Anklage wegen vorsätzlicher Tötung wieder laufen

Asunción: Die Staatsanwaltschaft hat erneut einen 15-jährigen Schwerverbrecher freigelassen, der beschuldigt wird, innerhalb von weniger als einer Stunde zwei Überfälle begangen zu haben. Zudem ist er schon wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass es keine Elemente gebe, die ihn mit den Überfällen in Verbindung bringen. Der Minderjährige hat Hausarrest, wurde aber auf öffentlichen Straßen mit Drogen und sogar einer Schusswaffe festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft ließ den 15-jährigen Teenager, der eine Schusswaffe trug, erneut frei, nachdem er angeblich einen Bolt-Fahrer in Asunción überfallen hatte und sogar an einem weiteren Raubüberfall in der Gegend beteiligt war. Die Anklagebehörde argumentiert, dass der Verdächtige den gestohlenen Gegenstand nicht in seinem Besitz hatte.

Der Teenager, der im Stadtviertel La Chacarita von Asunción lebt, wurde nach einem Überfall auf einen Fahrer der Beförderungsplattform Bolt festgenommen, während er von der Nationalpolizei als gefährlicher Verbrecher angesehen wird und sogar eine Maßnahme des Hausarrests wegen vorsätzlicher Tötung hat.

Im Gespräch mit dem Radiosender Monumental 1080 AM bedauerte Kommissar Isidro Gamarra, stellvertretender Leiter der 5. Polizeistation in Central, dass die Staatsanwaltschaft den jungen Mann freigelassen habe und sagte, dass er sogar von Amts wegen handeln musste, da er eine Schusswaffe getragen habe.

„Das Gesetz ist da ganz klar. Der Jugendliche ist jetzt zu Hause. Was passiert ist, dass er außer Haus ging und den Bolt-Fahrer überfiel. Er geht einfach ein und aus, begeht die Tat und bleibt wieder zu Hause”, erklärte er.

Und Gamarra fügte hinzu: „Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte er den gestohlenen Gegenstand nicht in seinem Besitz, aber er hätte ihn wegwerfen können. Er steht unter Hausarrest wegen einer anderen Straftat mit vorsätzlicher Tötung“.

Er erklärte weiter, dass der junge Mann regelmäßig auf die Straße gehe, um Überfälle zu begehen, insbesondere auf Bolt-Fahrer und alle Bewohner seines Hauses, Bekannten oder sogar Verwandte mit ihm nichts zu tun haben wollen aus Angst vor Vergeltung.

Er erinnerte daran, dass der Minderjährige nach einem Raub im Bereich des Aussichtspunkts des Viertels Ricardo Brugada, besser bekannt als La Chacarita, festgenommen wurde. Er sagte, dass Polizisten in Zivil präventive Kontrollen auf den Straßen von Artigas und Perú durchgeführt haben, als sie zwei junge Verdächtige sahen, die davongelaufen seien.

Aus diesem Grund riefen sie Beamte von anderen Polizeirevieren herbei, woraufhin diese kamen und den Teenager festnahmen, der versuchte zu fliehen.

Der Kommissar versicherte, dass das Opfer des Überfalls ihn erkannt habe und schließlich eine Schusswaffe, ein Messer und sogar Drogen aus seinem Besitz beschlagnahmt worden seien.

Der Name des mutmaßlichen Täters der Überfälle wird in Übereinstimmung mit Artikel Nr. 29 des Kinder- und Jugendgesetzbuchs weggelassen, der die Veröffentlichung von Daten verbietet, die es ermöglichen, Minderjährige als Opfer oder mutmaßliche Täter strafbarer Handlungen zu identifizieren.

Wochenblatt / Ultima Hora / Twitter

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6 Kommentare zu “Staatsanwaltschaft lässt Schwerverbrecher trotz Anklage wegen vorsätzlicher Tötung wieder laufen

  1. Hallo Hr. Staatsanwalt, der arme „15-jährige Schwerverbrecher“ sollte einmal (oder öfters) bei ihnen einbrechen

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  2. Vermutlich gibt es ein Jugendschutz-Gesetz, dass es verbietet Minderjährige in ein Gefängnis zu stecken, anders ist dieses Vorgehen nicht zu erklären. Wo andere massiv Probleme bekommen, wenn sie eine Waffe ohne Papiere besitzen, ist das bei den Slumbewohnern überhaupt kein Problem.
    Anstatt mal eindringlich zu untersuchen, wie Slumbewohner ständig neue Waffen herkriegen und dies in allen möglichen Formen zu unterbinden, wird es so wie in Deutschland gemacht: Jeder, der sich legal eine Waffe zulegen möchte, wird immer weiter mit Regularien schikaniert, während die wahren Täter sich darüber nur kaputtlachen ob dieser Regularien.
    Jedenfalls müssten solche hochgefährlichen Minderjährige in eine Jugendanstalt untergebracht werden. Gibt es aber offenbar nicht im Land. Kostet ja nur Geld und wirft nix ab. Vielleicht sollte man Deutschland ein Angebot machen: Sie bekommen einen Haufen schwerkriminelle Minderjährige zur Resozialisierung, die Deutschlands Altersversorgung retten sollen. Im Gegenzug dürfen Dekokratiefeinde, Reichsbürger und Querdenker einfacher nach Paraguay. Win-Win-Situation für alle Links-Grünen.

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  3. Tja, er ist halt ein schuldiger Paraguayer. Die werden freigelassen. Wäre er ein unschuldiger Deutscher, dann würden zutiefst kriminelle StaatsanwältInnen (hier bestehe ich ausnahmsweise mal auf das Gendern) ihn wohl 2 Jahre ohne Gerichtsurteil wegsperren.

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  4. „Jugendschutz-Gesetz…“, aber ein Kind machen darf er schon, dann ist er nicht mehr jung, aber ein Vater

  5. @Onkel Nick
    Es werden auch Paraguayer ohne Gerichtsurteil jahrelang weggesperrt.
    Vor allem, wenn sie die Bestechungsgelder für ihre Freilassung nicht bezahlen können.
    Bei kriminellen Kindern und Jugendlichen ist es in den sogenannten “Demokratien” eine Katastrophe. Die können tun und lassen was sie wollen, ohne bestraft werden zu können.
    Dieser jugendliche Mörder wird so lange weiter seine Umgebung terrorisieren, bis einer zur Selbsthilfe greift.
    Und dieser Mensch wird dann mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden, weil er ein “unschuldiges Kind” ermordet hat.
    SO läuft das in einer Gutmenschendemokratie.

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  6. Schaut fast so aus, als ob man hierzulande mit der hierzulande üblichen fast täglich 7 bis 11 Uhr Schul vielleicht abgeschlossen, es nicht nur zum Maurer, Mecanico, Klempner, Maler, Elektriker, Hausfrau (alles in einer Person) bringt, sondern sogar zum Jefe der Staatsanwaltschaft. Einfach grauenhaft, wie die hiesig ähm Fachkräfte aber so richtig null Ahnung von ihrem Beruf haben. Naja, woher auch. Dafür können sie schon von Kleinauf richtig gut Feuerchen machen, müssen es aber täglich praktizieren, ist ja schnell wieder verlernt. Irgendwo haben Jugendliche sicher einen Bonus, wenn sie im jugendlichen Leichtsinn drauf und dran sind ihr Leben zu verkorksen. Aufhören tut das aber sicher bei Raubüberfällen. Persönlich versehe ich nicht, warum so einer mit einer Maßnahme des Hausarrests wegen vorsätzlicher Tötung zum Hausarrest ein und aus gehen kann. Von hiesig Vollprofi-Prästeinzeitjustiz haben se doch nicht alle am Wafer. Man o man, vorsätzliche Tötung und geht zum Hausarrest ein und aus. Sorry, aber dümmer geht es nimmer. Aber ich erkläre das denen jetzt nicht, sie wissen es zwar nicht, aber wenn es denen erklären willst, dann sagen se: “Jo, ich weiß”.