Tereré trinken beim Autofahren erlaubt

Asunción: Für viele Paraguayer dürfte die Nachricht von der Caminera positiven Anklang finden. Das Trinken von Tereré und Maté als Fahrzeuglenker ist erlaubt, wenn ein Begleiter dabei ist.

„Der Tereré kann jederzeit zu sich genommen werden. Wir genehmigen die Prozedere, wenn ein Begleiter dabei ist, der einschenkt und die Guampa überreicht. Das Getränk hält den Fahrer wach. Warum soll das verboten sein, wenn der Lenker mit einer Hand die Kontrolle über das Lenkrad behält und den Blick nicht von der Strecke abweichen lässt? Es spricht nichts gegen das Maté und Tereré trinken“, erklärte Luis Christ Jacobs, der seit letzten Donnerstag wieder Nationaler Direktor der Straßenpolizei (Caminera) in Paraguay ist.

Zudem will Jacobs einige Änderungen in der Agentur vornehmen, damit Fahrzeuglenker nicht mehr willkürlich angehalten werden, um nur die Dokumente zu überprüfen sondern schon im Vorfeld über Kameras an den Fernstraßen herausgefiltert werden, die Verkehrsverstöße begangen haben. In diesem Sinne erwähnte Jacobs, dass im Internet die Orte und Zeiten veröffentlicht werden, an denen Kontrollen stattfänden, um die Bürger über die Arbeit der Caminera auf dem Laufenden zu halten.

Jacobs erwähnte weiter, dass Tereré, wie auch andere alkoholfreie Getränke, als Lenker eingenommen werden können, ohne beim Fahren einen Verstoß zu erzielen, solange es einen Begleiter gäbe, der beim Einschenken helfe.

Bezüglich dem richtigen Schuhwerk als Fahrer erklärte Jacobs: „Pantoffeln, Hausschuhe oder Schlappen sind verboten. Wenn der Lenker plötzlich den Fuß vom Gaspedal nehmen muss um zu bremsen, kann sich der Schuh verbiegen oder auf irgendeine Weise mit dem Bodenteppich verklemmen. Aufgrund dessen muss man festes Schuhwerk an haben“.

Wochenblatt / La Nación

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4 Kommentare zu “Tereré trinken beim Autofahren erlaubt

  1. Hoert sich sogar vernuenftig an dass man nicht mehr willkuerlich Leute anhaelt und sogar informieren will, wo kontrolliert wird. Das koennte die Reputation der Caminera deutlich verbessern, aber intern wird es bestimmt heftigen Widerstand geben.

  2. Oh der Behördenknecht der Caminera ist ja noch besser als die BAG in Deutschland, braucht der Mann Geld!.
    Man lernt nie aus!
    Eine derartige Einschränkung des gibt es nur im gewerblichen Verkehr in der EU.Nicht weil es das Gesetz sagt, nein die Arbeitsschutzvorschriften regeln das Bussgeld.Wie jemand Privat fährt ist seine Sache,passiert was, kann die Versicherung böse werden.Sowie ein Riemen bei einer Sandale (Bast geflochten) um die Ferse gelegt wird ist es in Europa sogar erlaubt.

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