Unterschlagung eines Reisebüros: 4 Jahre Haft

Asunción: Eine Frau wollte in Mexiko Urlaub machen. Alles war bezahlt und angeblich gebucht, bis einen Tag vor Abflug auf einmal das Vorhaben platzte, weil das Reisebüro das überwiesene Geld der Dame unterschlagen hatte.

Ein Gericht befand die Inhaberin eines Reisebüros für schuldig, Geld unterschlagen zu haben und verurteilte sie zu vier Jahren Gefängnis.

Bei der Verurteilten handelt es sich um Elizaberth Sequeira, Inhaberin des Reisebüros ASIS TOUR, die das Geld unterschlagen hatte, das María Francisca Godoy bezahlte, um in die mexikanische Stadt Cancún zu reisen.

Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft deutet alles darauf hin, dass sich der Vorfall im Jahr 2016 ereignete, als Godoy zwischen dem 2. und 8. Juni dieses Jahres zweitausend US-Dollar für den Kauf von Tickets und den Aufenthalt in Cancun zahlte.

Aber einen Tag vor der Reise erhielt die Kundin eine Nachricht, dass ihre Reservierung fehlgeschlagen sei und sie nicht am Flughafen Silvio Pettirossi erscheinen solle. Nach mehreren Nachforschungen stellte Godoy fest, dass das von ihr bezahlte Paket nie gekauft wurde und erstattete Strafanzeige.

Der Fall erreichte nun eine mündliche Verhandlung, in der die Tatsache anhand der Dokumente, die das Opfer hatte, überprüft und Sequeira zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Man wägte in dem Urteil auch ab, dass die Reisebüroinhaberin neun weitere Vorstrafen für ähnliche Ereignisse hat, bei denen andere Bürger Opfer derselben Masche bei Verkäufen von Flugtickets oder Urlaubsbuchungen geworden waren.

Wochenblatt / Hoy

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