“Verflucht sei, wer Wald besitzt“

Asunción: Geht es um den Jahreshaushalt halten die großen Gremien des Landes zur Regierung, geht es um Abholzung oder die Grundsteuer sprechen sie Klartext.

“Die fehlende Harmonie in der paraguayischen Gesetzgebung bezüglich der Handhabung vom Schutz der Wälder, der Drohungen von Personen, die schamlos abholzen oder Marihuana anpflanzen ist fast wie ein Fluch“, sagte Héctor Cristaldo, Präsident der Gremiumsvereinigung der Produktion (UGP).

Nach Ansicht des Gremiumsrepräsentanten ist es von höchster Wichtigkeit die Gesetzgebung zu harmonisieren, sodass die Eigentümer von naturbelassenen Waldstücken ihre Funktion erfüllen. In diesem Sinne sollten Besitzer von Wäldern einen steuerlichen Vorteil erhalten, umso mehr Acht auf das zu geben, was wichtig ist.

“Der, der Wald hat, hat nur Probleme und keiner kann ihm helfen. Alle sprechen nur von Erhaltung der Wälder. Per Gesetz sind alle Besitzer von Grundstücken über 20 Hektar dazu verpflichtet 25% des Naturwaldes stehen zu lassen. Wenn dir der paraguayische Staat sagt, dass du dein Grundstück nicht benutzen darfst und dann sollst du auch noch Grundsteuer zahlen, das geht nicht“, so Cristaldo.

Das Katasteramt sollte erst eine Analyse machen, bevor es Änderung einführt. Dabei sollten alle Teile der Gesellschaft teilnehmen. Wenn nicht, wirkt es nur wie ein Flicken, den man aufsetzt. Das Katasteramt will Änderungen einführen, womit jährlich Mehreinnahmen von 7 Millionen US-Dollar in die Staatskasse fließen, wenn Besitzer von naturbelassenen Wäldern nun die volle Grundsteuer zahlen und nicht wie bisher ausgenommen waren.

Wochenblatt / Última Hora

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3 Kommentare zu ““Verflucht sei, wer Wald besitzt“

  1. Auf Naturwald, Aufforstungen mit Mischwald/Naturwald der nicht wirtschaftlich genützt wird sollen wirklich keine Steuern erhoben werden.
    Auf Monokulturen wie volle Eukalyptus steuern drauf.

  2. aber komischerweise ist es in Paraguay gerade umgekehrt. Der Staat will, daß ein Land genützt wird, und droht deshalb mit extrem hohen Grundsteuern falls ein Land nicht zu mindestens 50% land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird. Ich selbst kenne Leute, die großflächig Gemüse anbauen, dafür noch Personal bezahlen und auch viel intestierten in Traktoren usw., nur um eine 50%ige landwirtschaftliche Nutzung nachweisen zu können, und dann sogar noch die Produkte an gemeinnützige Institutionen verschenken, dann aber auch nur 10% der Grundsteuer bezahlen, die sie im entgegengesetzten Fall hätten bezahlen müssen. Nur ist dies allerdings ein ganz besonderer Einzelfall. Es handelt sich um ein riesiges Grundstück, ca 20 HA gross, innerhalb des bebauten Gebietes einer Wohngemeinde. Und da ist natürlich die Grundsteuer recht hoch, weil man den Inhaber zwingen will, dort etwas anzubauen, und nicht nur damit zu spekulieren. Auch keine schlechte Idee. Man kann ihn so aber auch zwingen, das Grundstück in Parzellen aufzuteilen und günstig als Bauplätze zu verkaufen.

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