Verschärfte Pfändungsregeln: Neue Instrumente gegen säumige Unterhaltszahler beschlossen

Asunción: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner jüngsten Sitzung der Änderung des Artikels 189 des Kinder- und Jugendgesetzbuches (Gesetz N° 1680/01) zugestimmt. Das als “Ley Memby“ bekannte Gesetzesvorhaben hat damit die erste parlamentarische Hürde genommen und geht nun zur weiteren Beratung an den Senat.

Die Initiative soll die Uneinheitlichkeit bei Gerichtsentscheidungen beenden und eine bundesweit einheitliche Berechnungsformel für Kindesunterhalt etablieren.

Automatische Anpassungen und strengere Vollstreckung bei Zahlungsverzug

Der vom Abgeordneten Luis Federico Franco (PLRA) eingebrachte und von der Vorsitzenden der Kommission für Kinder und Jugend, Dalia Estigarribia (PLRA), unterstützte Entwurf sieht wesentliche Vereinfachungen für Unterhaltsberechtigte vor:

-Automatische Dynamisierung: Unterhaltszahlungen werden künftig automatisch und proportional an Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt. Ein erneuter Gang vor Gericht für eine Erhöhung entfällt.

-Privilegierte Forderung: Der Kindesunterhalt wird rechtlich als bevorzugte Forderung eingestuft und ist jeweils im Voraus monatlich zu entrichten.

-Direkte Pfändungsmaßnahmen: Bei Zahlungsverzug können Richter künftig ohne ein separates Vollstreckungsverfahren umgehend Eingriffe im selben Aktenzeichen anordnen.

Konkrete Sanktionen für Unterhaltsschuldner

Zur Durchsetzung der Ansprüche stehen den Gerichten nach Verabschiedung des Gesetzes schärfere Werkzeuge zur Verfügung:

-Gehaltspfändung: Einbehalt von bis zu 50 Prozent des steuerbaren und pfändbaren Einkommens (Gehälter, Rente oder Pensionen) direkt durch den Arbeitgeber.

-Kontensperrung: Unmittelbare Pfändung von Bankkonten, Guthaben und sonstigen Vermögenswerten des Schuldners.

-REDAM-Eintrag: Direkte Meldung und Registrierung im Schuldnerverzeichnis für unterhaltssäumige Personen.

Ausblick auf das Gesetzgebungsverfahren

Mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses liegt der Ball nun beim Senat. Sollte die Oberkammer der Reform ohne Änderungen zustimmen, steht Paraguay vor einer der bedeutendsten Vereinfachungen im Familienrecht der letzten Jahre. Die Automatisierung der Unterhaltsanpassungen dürfte zudem die Familiengerichte im ganzen Land spürbar von routinemäßigen Klageverfahren entlasten.

Wochenblatt / adn digital / Beitragsbild archiv

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