Verschärfung der Halterpflichten: Maulkorbzwang und Registrierung für potenziell gefährliche Hunderassen

Asunción: Der Abgeordnete Yamil Esgaib (Colorado-Partei) hat einen Gesetzentwurf zur verantwortungsvollen Haltung potenziell gefährlicher Hunde vorgelegt. Die Initiative wird vor ihrer Beratung im Plenum zunächst von verschiedenen Beratungskommissionen geprüft.

Nach Aussage des Initiators erfordere ein verantwortungsvolles Zusammenleben mit Tieren den Ausgleich zwischen Tierschutz und der Sicherheit von Menschen, Eigentum sowie anderen Tieren. Bei Hunden, die aufgrund ihrer körperlichen Stärke, Morphologie oder Vorgeschichte schwere Verletzungen verursachen können, müsse die Vorsorgepflicht in konkrete, überprüfbare und verhältnismäßige Präventionsmaßnahmen übersetzt werden. Als Anlass führt der Entwurf jüngste Vorfälle in Mariano Roque Alonso und Ciudad del Este an, die zum Tod eines Menschen sowie eines Zwergpudels führten.

Umfassender Rassekatalog und physische Kriterien

Als potenziell gefährlich eingestuft werden Rassen und deren Kreuzungen wie Pitbull, American Pitbull, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Akita Inu, Dobermann, Mastino Napoletano, Presa Canario, Deutscher Schäferhund, Husky, Chow-Chow, Bullterrier, Cimarrón Uruguayo und weitere.

Zudem greift die Einstufung generisch bei sogenannten Molossern sowie bei Hunden, die bestimmte Kriterien erfüllen:

-Körperbau: Gewicht über 20 kg, Brustumfang zwischen 60 und 80 cm, wuchtiger Kopf, kurzer Hals und ausgeprägte Muskulatur.

-Charakter und Gebiss: Kräftiger Kiefer, physische Ausdauer, starker Charakter sowie fehlende Beißhemmung.

Lizenzpflicht, Registrierung und Auflagen

Für die Haltung ist eine behördliche Lizenz der jeweiligen Wohnsitzgemeinde erforderlich. Voraussetzungen sind Volljährigkeit und die Eignung zur angemessenen Pflege des Tieres. Import, Verkauf oder Halterwechsel werden an das Vorliegen der Lizenz, ein aktueller Veterinärpass und die Eintragung im Register innerhalb von 15 Tagen gebunden. Zucht- und Abrichtbetriebe benötigen eine Zulassung der nationalen Tierschutzbehörde.

-Registergebühr: Die Eintragung im kommunalen Register, das mit einem zentralen EDV-System verknüpft wird, soll die Gebühr eines Tagessatzes (jornal) kosten.

-Führung in der Öffentlichkeit: Im öffentlichen Raum gilt ein Leinenzwang (Leinenlänge maximal zwei Meter) sowie die Pflicht zum Tragen eines zugelassenen Maulkorbs.

-Ausbildungsverbot: Abrichtpraktiken zur Steigerung der Aggressivität für Kämpfe werden verboten. Schutzhundausbildungen dürfen nur von zertifizierten Trainern durchgeführt werden.

-Ausnahmen: Diensthunde von Polizei, Militär und Behörden sowie Rettungs- und Assistenzhunde sind von den Einschränkungen ausgenommen, müssen aber kostenlos registriert werden.

Sanktionen und Bußgelder

Der Entwurf sieht administrative Bußgelder für leichte, schwere und sehr schwere Verstöße vor:

-Leichte Verstöße: 5 bis 15 Tagessätze des Mindestlohns.

-Schwere Verstöße: 16 bis 30 Tagessätze.

-Sehr schwere Verstöße: 31 bis 100 Tagessätze.

Als Nebenstrafen sind die Beschlagnahmung des Tieres, die Schließung von Betrieben sowie der Entzug der Halterlizenz oder des Ausbilderscheins vorgesehen. Die administrative Ahndung obliegt den jeweiligen Gemeinden.

Wochenblatt / El Nacional / Beitragsbild Archiv

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