Versicherungspflichtgrenze: Was muss man 2022 wissen?

In Deutschland gibt es jede Menge Versicherungen, die mal mehr und mal weniger sinnvoll sind. In diesem Zusammenhang ist auch immer wieder die Rede von der Versicherungspflichtgrenze und der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Hier ist die Rede davon, ab welcher Bruttojahresentgeltgrenze ein Arbeitnehmer die Wahl hat, ob er sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchte. Neben dem klassischen Gehalt geht es bei der Berechnung auch um Dinge wie ein etwaiges Weihnachtsgeld oder das 13. Monatsgehalt. 

Was genau ist eine Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze in Deutschland ist eine Rechengrößte, die von Sozialversicherungen genutzt wird, also von den gesetzlichen Krankenversicherungen. Bei Arbeitnehmern, deren Jahresgehalt unterhalb dieser Grenze liegt, sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung mit drin. Wenn man mit seinem Entgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze befindet, gilt man als versicherungsfrei. Dann benötigt man allerdings weiterhin eine Versicherung, denn in Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Man kann dann jedoch frei wählen, ob man sich gesetzlich oder privat versichern möchte. Die zahlreichen Zusatzleistungen könnten für eine private Krankenversicherung sprechen.

Wann greift die Grenze?

Ob die jährliche Grenze überschritten wird, wird meist zu Beginn der Beschäftigung ermittelt und dann bei jeder Änderung noch einmal überprüft. Wenn das Bruttogehalt eine Schwelle überschritten hat, kann man sich ggf. schon beim Berufsantritt privat versichern. Wenn man erst durch spätere Gehaltserhöhungen in diese Bereiche kommt, kann man auch im Nachhinein problemlos von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln. Wenn man im laufenden Kalenderjahr die Grenze überschreitet, hat man allerdings erst zum folgenden Jahr die Möglichkeit zum Wechsel. Wenn man allerdings unterjährig unter die Grenze rutscht, muss man sich sofort gesetzlich versichern.

Wo liegt die Versicherungspflichtgrenze?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird Jahr für Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angepasst. Dabei wird unter anderem die Entwicklung der allgemeinen Bruttolöhne einbezogen. Im Jahr 2021 lag die Grenze bei einem Bruttogehalt von 64.350 Euro, nach der man sich entscheiden konnte, ob man privat oder gesetzlich versichert sein möchte. Die monatliche Grenze liegt also bei rund 5.362,50 Euro brutto im Monat. Im Verlauf der Jahre ist die Grenze immer etwas weiter angehoben worden. Zum Vergleich lag sie im Jahr 2017 noch bei rund 4.800 Euro brutto im Monat.

Was zählt genau zur Versicherungspflichtgrenze?

Einige Arbeitnehmer sind sich Jahr für Jahr nicht sicher, ob sie die Grenze überschritten haben oder nicht. Das hängt stark damit zusammen, dass nicht immer klar ist, welche Bezüge hier eingerechnet werden. Unter anderem geht es dabei um das Bruttojahresgehalt, das im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Des Weiteren kommen Zuschläge, wie z.B. ein 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld hinzu, insofern es sehr wahrscheinlich ist, dass man diese Zuschläge mindestens einmal pro Jahr ausgezahlt bekommt oder sie sogar im Arbeitsvertrag enthalten sind. Etwaige Zuschläge, die man aufgrund des Familienstandes bekommt, werden nicht in die Berechnung einbezogen. Ebenfalls werden gemachte und ausbezahlte Überstunden nicht mit aufgenommen, da man sie nicht als regelmäßige Einkünfte deklarieren kann. Wenn man mehrere Einkommen oder Beschäftigungen hat, werden die Arbeitsentgelte zusammengerechnet. Eine Ausnahme gibt es bei Minijobs bis zu 450 Euro, die nicht mit einbezogen werden. Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, wie man in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und dennoch eine zusätzliche private Versicherung abschließen kann.

CC
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