Von der Justiz in die Enge getrieben, bittet angeklagter Hugo Javier um Freistellung

Areguá: Der angeklagte Gouverneur von Central, Hugo Javier González, kam erst gestern der Aufforderung nach, im Falle einer Abwesenheit von der Institution um Erlaubnis zu bitten.

Dies geschah, nachdem die Richterin von San Lorenzo, María Elena Cañete, ihm die Erlaubnis verweigert hatte, “in seinem Büro zu arbeiten”. Aufgrund der Schwere der von der Staatsanwaltschaft untersuchten Tatsachen bestätigte die Richterin seinen Hausarrest.

Der angeklagte Departementsvorsteher, Hugo Javier González (HC), schickte gestern dem Präsidenten des Departementsrates, dem liberalen Mario Aguilera, die Note mit der er seine Abwesenheit vom 18. April 2022 bis zum 5. Mai 2022 mitteilt.

Im Prinzip wollte der Gouverneur sein Amt unter dem Vorwand weiterführen, dass sich das Haus, in dem er festgehalten wird, in Areguá, dem Sitz des Gouverneurs, befindet.

Diese Absicht zerschlug sich jedoch, als anhand von Satellitenkarten festgestellt wurde, dass das Haus im exklusiven Viertel Costa Lago im Bezirk Ypacaraí an der Grenze zu Itauguá liegt.

Angesichts dieser Situation griff der ehemalige Entertainer zu einem letzten Mittel: Er bat um die Erlaubnis, “von 07:00 bis 15:00 Uhr in seinem Büro zu arbeiten”. Aber auch diese Absicht wurde gestern von Richterin Cañete zurückgewiesen, die den Hausarrest von González erneut bestätigte.

Seriöse Fakten

Bei der erneuten Bestätigung der Maßnahme betonte die Richterin in ihrer Erwägung erneut, dass der Hausarrest die geeignetste Maßnahme sei, um González’ ordnungsgemäße Unterwerfung zu gewährleisten und die Gefahr einer Flucht zu verhindern.

Hinzu kommt der ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Tatbestand und der ihm zugeschriebene Grad der Beteiligung an der angeblichen Begehung von strafbaren Handlungen gegen das öffentliche Vermögen und von hohem Wert durch die Verwendung von Geldern aus dem Ausland.

“Und in Anbetracht der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft durch ihre Vertreter die Beteiligung des Angeklagten Hugo Javier González als Gouverneur des Departements Central aufrechterhält, was als schwerwiegende Handlungen betrachtet werden könnte, ist die von diesem Gericht angeordnete Maßnahme des Hausarrests zum jetzigen Zeitpunkt die angemessenste Maßnahme in Bezug auf den Angeklagten, wobei zu beachten ist, dass die technische Verteidigung keine neuen Elemente geliefert hat”, heißt es in der Entschließung.

  • In einem letzten Versuch will Hugo Javier in das Gebäude der Departementsverwaltung umziehen, um da seinen Hausarrest arbeitend abzuleisten. Das Gericht muss dazu wohl Stellung nehmen. Wie der versuch ausgeht, ist zweifelhaft.

  • aktualisiert

Wochenblatt / Abc Color

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