Was ist am Wahltag erlaubt und was nicht?

Asunción: Nur wenige Tage vor den Kommunalwahlen erinnert der Oberste Wahlgerichtshof die Bürger an die verschiedenen Verbote, die für diesen 10. Oktober erlassen wurden.

Diese werden durch die Verordnung Nr. 834/96 des Wahlgesetzes vorgeschrieben, das im Kapitel VII ”Gemeinsame Bestimmungen“ vorsieht.

Zum Zeitpunkt der Abstimmung ist der Gebrauch von Mobiltelefonen völlig verboten. Für die Einhaltung dieser Verordnung sind die Stimmrechtsvertreter der Wahllokale und die Polizeibeamten, die den Sektor bewachen, verantwortlich.

Ebenso ist es untersagt, ältere Erwachsene bei der Wahl in den ”Dunkelraum“ zu begleiten, wenn sie nicht von einer Vertrauensperson begleitet werden, da jedes Wahllokal sein Testgerät hat, falls diese Person Schwierigkeiten mit dem elektronischen Wahlgerät hat.

Menschenansammlungen, der Verkauf alkoholischer Getränke sowie Aktivitäten zu Wahlzwecken im Umkreis von weniger als zweihundert Metern um die Wahllokale sind am Wahltag verboten.

Diese Verbote sind im Artikel Nr. 195 des oben genannten Gesetzes festgelegt, das auch das Verbot der Abhaltung öffentlicher Partys bis zu zwei Stunden nach dem Ende der Wahlen, des Tragens von Waffen, auch mit Genehmigung der Verwaltungsbehörden in zweihundert Metern Entfernung der Wahllokale, erwähnt.

Für den Fall, dass Geschäfte ab zwölf Stunden vor Beginn des Wahlverfahrens und am Tag der Wahlen alkoholische Getränke verkaufen, sieht Artikel Nr. 335 des Wahlgesetzbuches eine Geldstrafe von fünfzig bis zweihundert Tagessätze vom Mindestlohn vor.

Wochenblatt / Mas Encarnación

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