Welcher Personenkreis darf nicht wählen?

Asunción: Das Oberste Wahlgericht TSJE veröffentlicht eine Liste mit Personen, die nicht bei den Präsidentschaftswahlen am 30. April wählen können.

Am 30. April können 4,782 940 Millionen paraguayische Bürger wählen gehen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen für bestimmte Personenkreise, die nicht wählen können oder für die Ausnahmen gelten.

Personen, die älter als 100 Jahre sind und bei den letzten drei Wahlen nicht gewählt haben, sind gemäß dem Beschluss Nr. 22/2023 von den Wahlen ausgeschlossen.

Ebenfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, denen die Ausübung der politischen Rechte untersagt ist, wehrpflichtige Soldaten, Auszubildende an militärischen und polizeilichen Instituten, zu Haftstrafen Verurteilte und in Strafsachen erklärte Personen, auf denen ein Haftbefehl ausgestellt ist.

Auch unter anderem Richtern am Wahlgericht, staatlichen Angestellten, die am Wahltag arbeiten und Personen, die aus beruflichen Gründen mehr als 50 Kilometer vom Wahllokal entfernt sind, ist das Wählen untersagt.

Ausländer, die zwar eine Cedula besitzen, aber nicht in Paraguay geboren sind, ist es ebenfalls untersagt, an den Präsidentschaftswahlen teilzunehmen.

Jedoch dürfen Einwanderer bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben. Artikel 2 des Gesetzes Nr. 834 besagt, dass “paraguayische Staatsbürger mit Wohnsitz im Staatsgebiet und Ausländer mit ständigem Wohnsitz, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen und im ständigen Bürgerregister eingetragen sind, wählen dürfen“.

Man kann man sich auch bei städtischen Wahlen als Kandidat für den Bürgermeister oder als Stadtratsmitglied aufstellen lassen.

Für den offiziell ernannten Wahltag am 30. April wurde jedem Wähler ein Wahllokal, ein Wahltisch und eine Wahllokalnummer zugewiesen. Diese Informationen können im Wählerverzeichnis des Obersten Wahlgerichtshofes TSJE eingesehen werden.

Wochenblatt / TSJE / Beitragsbild Archiv

CC
CC
Werbung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kommentare themenbezogen sind. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den Verfassern, die sachlich und klar formulieren sollten. Kommentare müssen in korrekter und verständlicher deutscher Sprache verfasst werden. Beleidigungen, Schimpfwörter, rassistische Äußerungen sowie Drohungen oder Einschüchterungen werden nicht toleriert und entfernt. Auch unterschwellige Beleidigungen oder übertrieben rohe und geistlose Beiträge sind unzulässig. Externe Links sind unerwüscht und werden gelöscht. Beachten Sie, dass die Kommentarfunktion keine garantierte oder dauerhafte Dienstleistung ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Speicherung von Kommentaren. Die Entscheidung über die Löschung oder Sperrung von Beiträgen oder Nutzern die dagegen verstosen obliegt dem Betreiber.

6 Kommentare zu “Welcher Personenkreis darf nicht wählen?

  1. Goldig: “Ebenfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen sind … Auszubildende an … polizeilichen Instituten, zu Haftstrafen Verurteilte und in Strafsachen erklärte Personen, ….”
    Da werden Puzilei Azubis schon gleichgestellt mit Verbrechern. Das Wahlgericht weiß wohl warum!
    Bruhahahaha!

    13
    1
  2. Habe mich nie irgendwo eingetragen, bin aber im Register und auch Paraguayer. Organisiertes Chaos. Mein Schwiegervater der vor 18 Jahren starb ist auch noch wahlberechtigt.

    14
  3. Irrenhaus-Beobachtungs-Institut

    Welchen Sinn hat es, zwischen Pest und Cholera zu wählen?
    Glückliche Ausgeschlossene. 🙂

    1. Irrenhaus-Beobachtungs-Institut

      Ps.
      “Fool me once, shame on you. Fool me twice, I’m a moron. Fool me three or more times consecutively, and I’m a voter.”
      Jarod Kintz

    2. Jupp, besonders spannend wird das diesmal nun wirklich nicht. Bei der Auswahl der Kandidaten, die zur Wahl stehen (Pest oder Cholera). Eher etwas beunruhigend. Eine Überraschung wird es nicht geben. Denn die einen (Pest) haben den Nachteil, dass ihr Parteipräsident ein besonders korrupter Exhäftling ist, von welchem sich keiner distanzieren mag – warum sollte man auch – und die anderen (Cholera + Rest) haben den Nachteil, dass sie sich einander die Wählerstimmen verbraten. Dass ein Dritter – wie z. B. Payazzo Cubas gewinnen wird ist fast ausgeschlossen, obwohl ich den noch für den fähigsten von allen halte – wirft im Parlament mit Bananen um sich und verrichtet auch mal gerne sein Stoffwechselendprodukt vor den Türen derjenigen, die er als besonders korrupt befindet. Ist doch echt cool staatsmännisch!
      Außer den künftig bevorteilen Amigo- und Familyclans werden sich nächsten Sonntag wenige freuen. Doch diese dürften eine ganze Menge sein.
      Also am nächsten Sonntag ab 16 h nicht auf die Hauptstraße wackeln!!! Diese werden verstopft, ein Vorwärtskommen unmöglich sein. Dafür viele Fahnen- und Billigpolarbierbüxenpacks schwingende, hupende und johlende Verkehrsteilnehmer. Aber man kann für einmal selbst sich ein Plastikstühlchen schnappen, sich dahin setzen und den Circus Maximus beaugapfeln und sich wieder in die Vorschulzeit versetzt fühlen. Ist ja immerhin schon mal etwas.

      9
      1
      1. Irrenhaus-Beobachtungs-Institut

        Ab Samstag ist der Alkoholverkauf aber unter Strafandrohung verboten – woher sollen die leb-ich-mal-wieder-in-Tag-rein ihren Billigpolarbüx bekommen??? 😉