Wenn der Baum über das Nachbargrundstück ragt

Itauguá: wer kennt das nicht, wenn ein Baum über das Nachbargrundstück ragt und auf seinem Grundstück die Früchte hinabfallen oder die Blätter stören. Hier griff ein Paraguayer kurzer Hand zur Selbsthilfe und drang auf das Anwesen eines Deutschen ein, noch dazu ohne Erlaubnis.

In diesem Fall griff der Paraguayer zur Selbsthilfe, betrat das Grundstück des Deutschen, als dieser nicht zu Hause war und machte einen Kahlschlag von dem Mangobaum.

Natürlich war der Betroffene, deren Namen nicht genannt werden wollte, nicht sehr erfreut über den Vorfall. Er stellte den Nachbarn zur Rede, der dann damit begann, die heruntergefallenen Mangos zumindest teilweise zu beseitigen. Jedoch an der betroffenen Stelle der Baumschnittaktion blieben die Hinterlassenschaften zurück. Zugleich beklagte sich der Deutsche, dass viele Pflanzen und Blumen zerstört worden seien und der Baum so gut wie “kahl gesägt wurde“. Er fügte, dass er nichts dagegen gehabt hätte, wenn der Baum genau bis zur Grundstücksgrenze gekappt worden wäre, aber nicht auf seiner Seite des Anwesens.

Wie der Paraguayer auf das Grundstück des Deutschen kam, ist dem Betroffenen ebenfalls noch unklar. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Nachbarstreit nun beigelegt ist.

Wochenblatt / Leserzuschrift

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2 Kommentare zu “Wenn der Baum über das Nachbargrundstück ragt

  1. Die Dummheit greift hier immer mehr um sich. Statt froh zu sein über Schatten, Luft und Früchte kappt dieser Mensch den Baum. !. Wenn der Deutsche keine Anzeige macht wegen Unerlaubten Eindringen und Beschädigung von Eigentum ist er selber Schuld. 2 Ohne Genehmigung einen Baum zu fällen oder so zu Beschneiden das er Stirbt ist eine Straftat.
    Hatte einen Ähnlichen Fall mit einer Pinie wo die Äste ins Nachbar Grundstück ragten und die Pinienadel das Dach und das Grundstück befielen. Ich sollte den Baum fällen was ich verneinte ,dann sollte ich die Äste beschneiden was ich auch verneinte. Die Nachbarn liefen zum Friedensrichter ich mit Anwalt gleich dort aufgeschlagen. Ende vom Lied war ,das das Grundstück und das Haus erworben wurden nachdem die Pinie schon 20 Jahre gestanden hat. Und somit es den Nachbarn bekannt war. Abgeschmettert zu meinen Gunsten. Danach Arsch freundlich und die Bitte doch etwas zu tuen. Habe es zugesagt wenn sie zur Entschädigung 2 Millionen zahlen weil ja nun meine Luft und Schatten eingeschränkt wurden. Nie wieder von gesprochen danach.
    Also Nix gefallen lassen . Recht muss Recht bleiben.

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  2. Hätte der Nachbar nicht das Recht gehabt, die Äste Ihrer Pinie, die in sein Grundstück ragen zu kappen, vorallem jene, die dessen Dach berühren?

    Ist er nur deshalb zum Friedensrichter, weil er verlangen wollte, dass Sie das machen?