Wenn der Tod die Armen erreicht

Ypané: Etwa 12 Stunden lag die Leiche eines 61-jährigen Mannes in einem Bett. Und das alles, weil die Familie keinen Sarg hatte, um ihn hineinzulegen, geschweige denn einen Platz, um ihn zu beerdigen.

Der Mann, der bei seiner Mutter lebte, war sehr arm und hatte ein kleines Haus. Nachbarn aus der Siedlung 26 de Noviembre in der Gegend von Paso de Oro in Ypané baten überall um Hilfe, damit sie dem Opfer ein christliches Begräbnis geben konnten.

„Es ist traurig, wenn der Tod die Armen erreicht, alles ist sehr teuer und es ist schnell unmöglich, einen Platz auf dem Friedhof zu bekommen. Nur weil wir darauf bestanden und um Hilfe gebeten haben, stellte man uns einen Sarg zur Verfügung. Auch auf dem Friedhof gab es schließlich einen Platz, an dem ich meinen Nachbarn begraben konnte“, sagte Graciela Franco.

Die Stadtverwaltung aus Ypané stellte den Sarg und eine Grabstelle zur Verfügung, um den 61-Jährigen beerdigen zu können. „Wir haben viel rumgefragt und überall um Hilfe gebeten, da der Mann sehr arm ist und allein mit seiner Mutter lebt, die ebenfalls im Bett liegt und schon 90 Jahre alt ist“, fügte sie hinzu.

Dank der Nachbarin konnte der Verstorbene auf den Friedhof überführt und gestern Nachmittag beerdigt werden.

Wochenblatt / Cronica

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5 Kommentare zu “Wenn der Tod die Armen erreicht

  1. Also ich weiß nicht wie die Gesetzeslage das hier sieht, in D ist es ja verboten, aber ich würde viel lieber auf meinem eigenen Grundstück beerdigt werden, wo ich mich immer wohl gefühlt habe. Unter einem schönen Baum und auf meinem Grad dürfte eine Ananas wachsen.

    1. Hier ist es eigentlich auch verboten, aber die Lage auf einem Friedhof hier ist sehr pekär.weil bei Hochwasser ständig Leichen durch die Stadt schwimmen. Ich denke mal, wenn ein Sarg vorhanden ist, und alle Papiere, die den Tod, nicht Gewaltsam, kräht kein Hahn nach einer Bestattung zu Hause. Ausnahme natürlich, ist ein Mietgrundstück.

  2. Na ja ist Deutschland ist es natürlich Verboten jemanden im Garten zu verbudeln,Es gibt aber auch ausnahmen! Private Gruften Forsthäuser usw.Kein Sarg vorhanden unter bestimmten Regeln darf man seine Holzkiste auch selbe bauen.Selbst aus Ungehobelten Brettern.Es gibt Bestatter die bieten Beratung dazu an!Je nach dem was die Friedhofsordnung/Gesetze verlangen Sarg oder Einwickeln.Wenn stört es!

  3. Na ja ist Deutschland ist es natürlich Verboten jemanden im Garten zu verbudeln,Es gibt aber auch ausnahmen! Private Gruften Forsthäuser usw.Kein Sarg vorhanden unter bestimmten Regeln darf man seine Holzkiste auch selber bauen.Selbst aus Ungehobelten Brettern.Es gibt Bestatter die bieten Beratung dazu an!Je nach dem was die Friedhofsordnung/Gesetze verlangen Sarg oder Einwickeln.Wenn stört es!

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