Das Instituto de Previsión Social (IPS) informiert darüber, wie Versicherte in den Ruhestand gehen können und welche Schritte dabei zu beachten sind. Wenn Sie in den Ruhestand gehen wollen, sollten Sie wissen, welche Schritte Sie dafür unternehmen müssen:
Für den ordentlichen Ruhestand (Gesetz N° 98/92) oder den Altersruhestand (Gesetz N° 4290/11) müssen 3 Hauptpunkte berücksichtigt werden:
-Alter des Antragstellers.
-Dienstalter (vom IPS geprüfte und bescheinigte Beitragsjahre).
-Ausscheiden aus dem Arbeitsleben (Inaktivierung durch den Arbeitgeber).
Alle drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Das Gesetz N° 98/92 über den ordentlichen Ruhestand regelt daher Folgendes:
Um nach mehreren Beitragsjahren im IPS in den ordentlichen Ruhestand zu gelangen, gibt es drei Möglichkeiten:
-Erreichen des 55. Lebensjahres und 30 Beitragsjahre.
-Erreichen des 60. Lebensjahres und 25 Beitragsjahren.
-Vollendung des 65. Lebensjahres und 15 Beitragsjahre.
Von diesen drei Möglichkeiten ist die so genannte “60/25″ (60 Jahre alt und 25 Beitragsjahre) die einzige, bei der der Arbeitgeber, d. h. der derzeitige Arbeitgeber, beim IPS die Pensionierung des Arbeitnehmers beantragen kann.
Bei den Altersrenten “55/30″ und “65/15″ muss der Versicherte den Antrag und sein Einverständnis auf freiwilliger Basis unterschreiben, um die Altersleistungen zu erhalten.
Um herauszufinden, wie hoch die monatliche Altersrente sein wird, muss folgende Berechnung durchgeführt werden:
Die letzten 36 Monatsgehälter, auf die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, werden addiert, dann wird der Durchschnitt gemäß der Regelung berechnet und durch 36 geteilt, was den zu erhaltenden Betrag ergibt.
Die Höhe des zu zahlenden Prozentsatzes ist unterschiedlich:
Wenn Sie 60 Jahre alt sind und 25 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, erhalten Sie 100 % des Durchschnitts der vorletzten 36 Monatsgehälter.
Handelt es sich hingegen um einen Sonderfall, z. B. wenn man 55 Jahre alt ist und 30 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, beträgt der Durchschnitt 80 %, ebenfalls als Durchschnitt der vorletzten 36 Monate und je nach Alter, in dem der Ruhestand beantragt wird, und erhöht sich somit um 4 % je nach Alter, in dem er beantragt wird.
Es ist zu beachten und zu betonen, dass für jedes Lebensjahr, das zum Zeitpunkt des Antrags auf Versetzung in den Ruhestand vollendet wurde, der entsprechende Prozentsatz angewandt wird:
- 55 Jahre alt 80%
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56 Jahre 84%.
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57 Jahre 88% 57 Jahre 88% 58 Jahre 92% 58 Jahre 92%
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58 Jahre 92% 58 Jahre 92% 59 Jahre 96% 59 Jahre 96%
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59 Jahre alt 96% 60 Jahre alt
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60 Jahre 100% 60% 60 Jahre 100%
Bei Vollendung des 65. Lebensjahres und 15 Beitragsjahren richtet sich der Durchschnitt nach der Beitragszeit und nicht nach dem Alter, so dass die Person mit 60 % des Durchschnitts der letzten 36 Monate in Rente geht.
Wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Arbeitnehmer im Monat nach seinem Eintritt in den Ruhestand auf die Altersrente zugreifen, sofern die erforderlichen Verfahren beim IPS abgeschlossen sind.
Wenn der Arbeitnehmer die Schritte für seine Pensionierung einleiten möchte, sollte er sich von Montag bis Freitag von 07:15 bis 14:15 Uhr an das Facundo Insfrán-Gebäude in der Herrera fast Brasil wenden.
Wochenblatt / IPS