Wer nicht wählt, muss eine Geldstrafe bezahlen

Asunción: Wer am 30. April nicht abstimmt, wird mit einer Geldstrafe von 98.000 Guaranies belegt, erklärten die Vertreter der Obersten Wahljustiz (TSJE).

Man gab weiter an, dass Geldstrafen gegen diejenigen verhängt werden, die ihr Wahlrecht bei den nächsten Parlamentswahlen, die für den 30. April geplant sind, nicht ausüben. Luis Alberto Mauro, Vertreter der oben genannten Institution, erklärte, dass die Höhe der Geldbuße 98.000 Guaranies beträgt.

„Wir haben eine Verordnung, die bei diesen Wahlen eingeführt werden soll, das letzte Gesetz hat uns autorisiert und wir sind in Gesprächen mit dem Finanzministerium, um zu sehen, wie die Geldstrafe durchgesetzt werden kann“, erklärte er weiter. Mauro stellte jedoch klar, dass es bestimmte Situationen gebe, in denen der Wähler von der Zahlung der Geldstrafe befreit werden soll.

„Es gibt Fälle, in denen Menschen nicht wählen gehen, weil sie Verpflichtungen wie Auslandsreisen für einen Kurs oder ein Seminar haben. Wenn dies der Fall ist, reicht es aus, eine Bescheinigung über die Teilnahme vorzulegen“, erklärte Mauro.

Andererseits betonte er, dass, wenn der Wähler aus arbeitsrechtlichen Gründen mehr als 50 Kilometer von seinem Wohnort weggezogen sei, die Geldbuße ebenfalls nicht verhängt werde, sodass der Wähler von der Stimmabgabe befreit sei. Die aus der Anwendung der Bußgelder gesammelten Mittel werden dem Ausbildungsfonds der Wahljustiz zugewiesen.

Kein Alkohol

„Der Verkauf von alkoholischen Getränken wird am Samstag, dem 29. April, ab 19:00 Uhr verboten“, sagte Mauro und bezog sich auf die Anwendung des geltenden Gesetzes bei allgemeinen Wahlen. „Niemand darf alkoholische Getränke zwölf Stunden vor der Abstimmung, also ab 19 Uhr am Vorabend der Wahlen, verkaufen oder ausgeben“, beteuerte er.

Mauro fügte hinzu, dass auch öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Sportveranstaltungen u.a. verboten und der Verkauf von alkoholischen Getränken nach einem der Wahltage wieder ermöglicht werde.

„Private Partys können abgehalten werden, ein Geburtstag kann gefeiert werden, auch eine Hochzeit, private Treffen sind nicht verboten. Eine Hochzeit kann 200 oder 300 Gäste haben, aber sie wird immer als privat betrachtet, weil die Leute dort hingehen, weil sie eingeladen sind und das gibt ihr einen privaten Charakter“, sagte er abschließend.

Wochenblatt / Mas Encarnación

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7 Kommentare zu “Wer nicht wählt, muss eine Geldstrafe bezahlen

  1. Irrenhaus-Beobachtungs-Institut

    Wir bitten um Verzeihung für die Wortwahl, aber:
    Hirnschiss total!

    Ist das jetzt Diktatur oder Dämonkratie???

    Wir bleiben bei Anarchie.

    mfG
    ihr IBI

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    1. Ach ne, wie süß:
      ihr wollt nix mehr mit mir zu tun haben, aber mein nick für euch habt ihr euch doch angeeignet:
      .
      „ihr IBI“
      .
      Warum habt ihr auch gerade beschrieben: „Hirnschiss total!“

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  2. herrlich diese Banane Republik. Da bin ich ja gespannt wie sie dieses Geld bei ihren Nichtwählern eintreiben wollen. Falls die abgehobene Elite noch nicht mitbekommen hat….die unteren zehntausend haben zur Zeit nicht mal Geld um einkaufen zu gehen.

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  3. Mit einer Wahlpflicht will man den Stimmenkauf billiger machen. Wenn jemand ohnehin zur Wahl gehen muss, wird er seine Stimme vor Ort billiger verkaufen als wenn er zuhause überzeugt werden muss sich zum Wahllokal zu bewegen? Wer sich gar ohne Bezahlung fuer einen der zur Wahl stehenden Diebe entscheidet, wird sich womöglich auch noch aufgrund eines Stockholm Syndrom fuer diesen einsetzen?

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  4. Nein, er oder sie wird den Preis vorm Wahllokal verlangen, welcher die Geldstrafe ausmacht. Zahlt keiner, geht man wieder heim. Dann hat man zwar nicht kassiert, aber die Geldstrafe wird doch auch nicht faellig.
    Sollte man das an die Ausstellung eines Passes koppeln, den braucht der Durchschnittsparaguayer sowieso nicht.
    Meine Frau sagt zu den Leuten immer: Ich war jung und tat mich mit einem Auslaender zusammen. Das hat mich aus dem Sumpfland am Ortsrand hochbefoerdert und in unserem Besitz steckt nicht ein Guarani von irgendeiner Partei.
    Ihr wohnt immer noch nach fast 30 Jahren dort, waehlt diese verkommenen Typen und habt fast keine Schritte vorwaerts gemacht, wo die doch euch paradiesische Zustaende versprachen. Das war nur eine Tuete mit Lebensmitteln und Ethernitplatten im Wahlkampf.
    Betretenes Schweigen…..

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  5. Ist das schon länger beschlossen worden oder jetzt erst zwei Wochen vor der Wahl?
    Das ist doch nicht deren Ernst, oder?
    Zum einen sind eine sehr große Zahl von Leuten gar nicht im Wahlregister, wo man sich ja extra einschreiben muss und zwar ziemlich lange vor den Wahlen, und zum anderen werden sich viele Leute die Gelegenheit dieses lange Wochenende nicht entgehen ins Landesinnere zu reisen.
    Wenn es aber wirklich ein Gesetz gibt, werden diese Bestrafungen dann mglw. völlig willkürlich vorgenommen. So nach dem Schema, wenn zufälligerweise eine Person ohne die Tinte am Finger an dem Tag vor dem Wahllokal spazieren geht, wird dieser halt bestraft.

  6. Nach dem Artikel hier im Wochenblatt vom 25.2.23 war die Bezahlung der Bußgelder in Höhe von 98000 Gs. noch freiwillig. Hat sich das so schnell wieder geändert? Oder werden die nicht in der Lage sein, die Geldstrafe durchzusetzen?
    https://wochenblatt.cc/praesidentschaftswahlen-2023-fingerabdruecke-sequentielle-stimmabgabe-und-bussgelder/
    „Zu den Bußgeldern für die Nichtabgabe der Stimme sagte er, dass der Betrag 98.000 Guaraníes betrage, die Zahlung aber freiwillig sei, da es keine Sanktionen für diejenigen gebe, die nicht zahlen. “Wir werden alle Einzelheiten veröffentlichen und mitteilen, wie man zahlt und wie man sich entschuldigen kann”, sagte er.“