Banco Alemán-Skandal: Justiz erklärt Strafe gegen Ex-Vizepräsident für erloschen

Asunción: Die Richterin Sandra Kirchhofer hat die gegen den ehemaligen Vizepräsidenten der Banco Alemán, den uruguayischen Staatsbürger José Peirano Basso, verhängte Strafe für erloschen erklärt. Dies geschah im Rahmen des Verfahrens wegen Untreue und anderer Delikte, nachdem die vollständige Erfüllung der Bewährungszeit und aller im Rahmen der Strafaussetzung festlegten Auflagen festgestellt wurde.

Die Magistratin prüfte, ob die zweijährige Bewährungsfrist ohne Verstöße verstrichen war, und entschied, dass die Strafe rechtmäßig getilgt ist. Sie stellte ausdrücklich klar, dass diese Entscheidung keine Auswirkungen auf andere Verfahren hat, die eventuell noch anhängig sein könnten.

Das Urteil und die Aussetzung zur Bewährung

Das ursprüngliche Urteil wurde am 28. Dezember 2023 (S.D. Nr. 118) gefällt. Es verhängte gegen José Peirano Basso eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wendete Richter Raúl Florentín die Strafaussetzung für einen Zeitraum von zwei Jahren an. Während dieser Zeit musste der ehemalige Bankier eine Reihe vom Gericht auferlegter Verpflichtungen erfüllen. Nach Ablauf der Frist ohne jegliche Beanstandungen erklärte Richterin Kirchhofer die Strafe gemäß geltendem Recht für erloschen.

Auflagen während der Bewährungszeit

Zu den festgelegten Bedingungen gehörte eine Spende von 150.000.000 Guaranies an gemeinnützige Organisationen. Zudem musste Basso die angebotene Kaution aufrechterhalten. Diese bestand aus einem Sparkonto-Zertifikat in Fremdwährung bei der Banco Interfisa über 1 Million US-Dollar, das während der gesamten Bewährungszeit hinterlegt bleiben musste.

Das Gericht verifizierte die Erfüllung dieser Maßnahmen, bevor es die Tilgung der Strafe beschloss.

Wirtschaftliche Vereinbarungen und Schadenswiedergutmachung

Der prozessuale Abschluss wurde durch Vereinbarungen ermöglicht, die mit Anteilseignern innerhalb der Akte unterzeichnet wurden. Darüber hinaus wurden Beträge an Personen gezahlt, die in diesem Fall nicht als Kläger auftraten, in Höhe von insgesamt 6.089.979 US-Dollar. Hinzu kommen Vergleiche mit Nebenklägern, die 606.153 US-Dollar erreichten.

Diese Zahlungen stehen in direktem Zusammenhang mit dem im Strafverfahren untersuchten wirtschaftlichen Schaden.

Der untersuchte Schaden im Verfahren

In diesem Fall wurde Basso in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Sociedad Administradora de Fondos – Inversiones Guaraní A.F.M.S.A.E.C.A. verurteilt.

Die Ermittlungen umfassten Finanzinvestitionen aus den Geschäftsjahren 2001 und 2002, die den Investmentfonds der Banco Alemán einen Gesamtschaden von 13,64 Millionen US-Dollar zufügten.

Mit dem am 23. Januar 2026 erlassenen Beschluss erklärte Richterin Kirchhofer die Strafe in diesem spezifischen Fall für erloschen, wobei etwaige noch ausstehende Verfahren unberührt bleiben.

Wochenblatt / El Paraguayo Independiente

CC
CC
Werbung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kommentare themenbezogen sind. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den Verfassern, die sachlich und klar formulieren sollten. Kommentare müssen in korrekter und verständlicher deutscher Sprache verfasst werden. Beleidigungen, Schimpfwörter, rassistische Äußerungen sowie Drohungen oder Einschüchterungen werden nicht toleriert und entfernt. Auch unterschwellige Beleidigungen oder übertrieben rohe und geistlose Beiträge sind unzulässig. Externe Links sind unerwüscht und werden gelöscht. Beachten Sie, dass die Kommentarfunktion keine garantierte oder dauerhafte Dienstleistung ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Speicherung von Kommentaren. Die Entscheidung über die Löschung oder Sperrung von Beiträgen oder Nutzern die dagegen verstoßen obliegt dem Betreiber.

Kommentar hinzufügen