Asunción: Das zweite Urteil, das den Staat innerhalb von kurzer Zeit wegen eines Justizirrtums verurteilt, betrifft den Fall einer Lehrerin. Diese saß 2 Jahre, 9 Monate und 7 Tage im Gefängnis, beschuldigt, den Tod ihres kleinen Sohnes verursacht zu haben – eine Tat, von der sie letztendlich vollständig freigesprochen wurde.
Es handelte sich um eine mehrheitliche Entscheidung des Zivil- und Handelsberufungsgerichts (Dritte Kammer), bestehend aus den Richtern Juan Carlos Paredes, Arnaldo Martínez Rossano und Antonia López de Gómez. Diese bestätigten das Urteil des Zivilrichters Diego Alejandro Torres Sandoval, welches den Staat zur Zahlung von 853.112.437 Guaranies verurteilte, zuzüglich eines monatlichen Zinssatzes von 2,3 % seit Einreichung der Klage. Diese Zinsen belaufen sich bis heute auf rund 1.844.711.084 Guaranies.
Die Klage wurde von der Lehrerin Clementina Ruiz Díaz Ojeda wegen Schadensersatzes aus außervertraglicher Haftung eingereicht, da sie von Oktober 2013 bis August 2016 unschuldig im Frauengefängnis Buen Pastor inhaftiert war.
Der Fall begann im Jahr 2013, als Staatsanwalt Darío Villagra sie wegen vorsätzlicher Tötung anklagte und Untersuchungshaft beantragte. Laut Anklage soll sie ihr neugeborenes Kind getötet und anschließend im Garten ihres Hauses im Bezirk Pacheco in Carapeguá vergraben haben. Damals erklärte Ojeda den Ermittlern, dass ihr Sohn Tobías Ezequiel verstorben sei und sie, da sie die rechtlichen Schritte für eine Bestattung nicht kannte, den Körper im Garten vergraben habe. Gegenüber der Presse gab sie an, das Kind sei zwei Tage zuvor gestorben, der Leichnam habe sich jedoch bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Verwesung befunden.
Freigesprochen
Der Fall kam am 1. August 2016 – fast drei Jahre später – zur mündlichen Verhandlung. Die Richter sprachen sie von jeder Schuld und jedem Vorwurf frei. Das Urteil spricht ausdrücklich von einem wesentlichen Fehler des Staatsanwalts und des Richters, da diese im Bericht des Gerichtsmediziners übersehen hatten, dass aufgrund des hohen Verwesungsgrades eine Autopsie (zur Feststellung einer Todesursache) gar nicht möglich gewesen war.
Nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, reichte die Frau schließlich am 26. Juli 2018 die Schadensersatzklage gegen den Staat ein, da die Beamten als Mandatsträger oder Repräsentanten des Staates gehandelt hatten. In ihrer Klage forderte die Lehrerin 107.591.250 Guaranies für entgangene Gehälter sowie 1.519.500.000 Guaranies als Schmerzensgeld (berechnet auf Basis von 1.500.000 Guaranies für jeden Tag, den sie im Gefängnis verbrachte). Insgesamt forderte sie 1.627.091.250 Guaranies.
Die Generalstaatsanwaltschaft forderte die Abweisung der Klage mit der Begründung, eine Haftung des Staates sei nicht erwiesen, da kein Justizirrtum in der Sache nachgewiesen worden sei. In erster Instanz entschied der Richter jedoch, dass sehr wohl ein Fehler des Staates vorlag, da die Handlungen der Beamten der Lehrerin, die ihrer Freiheit beraubt worden war, Schaden zugefügt hatten.
Der Richter sprach ihr einen Verdienstausfall für die nicht erhaltenen Gehälter von Juni 2014 bis Juli 2016 in Höhe von 94.122.437 Guaranies zu. Zudem legte er das Schmerzensgeld auf 759.000.000 Guaranies fest (berechnet mit 750.000 Guaranies pro Tag für insgesamt 1.012 Tage). Nach Prüfung des Urteils bestätigten die Berufungsrichter die Entscheidung zugunsten der Lehrerin.
Uneinigkeit im Richtergremium
Die Entscheidung des Berufungsgerichts fiel nicht einstimmig aus. Die Richter Juan Carlos Paredes und Arnaldo Martínez Rozzano stimmten dafür, das erstinstanzliche Urteil in allen Punkten zu bestätigen. Die Richterin Antonia López de Gómez hingegen war der Ansicht, dass der Entschädigungsbetrag geändert und auf 444.122.437 Guaranies zuzüglich der monatlichen Zinsen reduziert werden müsste. Dies hätte laut der Richterin bis heute eine Summe von 960.192.704 Guaranies ergeben.
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