Asunción: Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Soziale Sicherheit gab bekannt, dass es ab August die Überprüfungen hinsichtlich der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns intensivieren wird.
Der neue Betrag von 3.044.000 Guaranies ist seit dem 1. Juli 2026 in Kraft. Die Behörde bereitet sich zudem darauf vor, Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen, die weniger als den für ihre Tätigkeit vorgesehenen Betrag erhalten.
Als Teil dieser Maßnahme nehmen Mitarbeiter verschiedener Abteilungen an Schulungen zur Umsetzung der Lohnanpassung von 5 % teil.
Die Aktualisierung betrifft nicht näher spezifizierte allgemeine Tätigkeiten, Berufe mit besonderen Lohnskalen sowie Tätigkeiten im privaten Sektor im gesamten nationalen Territorium.
Mitarbeiter vereinheitlichen Kriterien für die Bearbeitung von Beschwerden
Die Schulungstage umfassen die Analyse der geltenden Normen sowie der Verfahren, die bei Beschwerden gegen Unternehmen wegen unvollständiger Zahlung der neuen Lohnwerte anzuwenden sind.
Das institutionelle Ziel ist es, dass die Dienststellen dieselben technischen Kriterien anwenden, wenn sie Anfragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beantworten. Das Arbeitsministerium hat zudem die Beträge für die verschiedenen Tätigkeiten – geordnet nach Wirtschaftssektor und Beruf – in einer einzigen Regelung zusammengefasst.
Regelung detailliert Gehälter und Tageslöhne
Die Vorschrift beinhaltet die Formeln zur Berechnung von Vergütungen und Tageslöhnen für Tages-, Nacht- und Mischschichten. Die anwendbaren Werte können je nach Art der Arbeit, Berufskategorie und festgelegter Arbeitszeit variieren.
Aus diesem Grund beschränkt sich die Kontrolle nicht nur auf den allgemeinen Mindestlohn von 3.044.000 Guaranies, sondern erstreckt sich auch auf die spezifischen Beträge, die für bestimmte Berufe im privaten Sektor gelten.
Unternehmen drohen Bußgelder pro betroffenem Mitarbeiter
Die Zahlung eines Gehalts, das unter dem gesetzlich angepassten Betrag liegt, stellt eine Arbeitsrechtsverletzung dar. Die Strafe kann bis zu 30 Mindesttageslöhne pro betroffenem Arbeitnehmer betragen, abhängig von der Anzahl der bei einer Inspektionsreise oder durch eine Anzeige festgestellten Fälle.
Arbeitnehmer, die seit Juli nicht das ihrer Kategorie entsprechende Gehalt erhalten haben, können ihre Beschwerde per Textnachricht über die vom Arbeitsministerium eingerichtete WhatsApp-Nummer (0993) 308-100 einreichen.
Wochenblatt / Ratio















