Villarrica: Ausländer mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis (Residencia Permanente) in Paraguay können ebenfalls Zugang zur Altersrente für Senioren erhalten, sofern sie eine mindestens 30-jährige dauerhafte Residenz im Land nachweisen können. Dies ist im Gesetz Nr. 7.322 geregelt.
Pablo Domínguez vom Sekretariat für Senioren aus Villarrica (Tercera Edad) erklärte, dass die Antragsteller neben dieser Voraussetzung kein Gehalt beziehen, keine Beiträge zur Sozialversicherung IPS leisten, keine Steuerzahler bei der nationalen Steuerbehörde DNIT sein und nicht mehr als 30 Stück Vieh besitzen dürfen.
Derzeit erfolgt die Aufnahme in das Rentenprogramm schrittweise ab dem 68. Lebensjahr. Für Menschen mit Behinderungen liegt die Altersgrenze bei 60 Jahren, während Angehörige indigener Gemeinschaften die Unterstützung bereits ab 55 Jahren erhalten können.
Der aktuelle monatliche Rentenbetrag beläuft sich auf 724.762 Guaranies. Anfragen können über das Portal des Ministeriums für soziale Entwicklung (Ministerio de Desarrollo Social) oder über die für Leistungsempfänger eingerichtete Telefon-Hotline (0981 542 917) gestellt werden.
Wochenblatt / Vision Comunicaciones















