Asunción: Das paraguayische Gesundheitsministerium hat einen Online-Gehaltsrechner freigeschaltet. Damit können Angestellte im medizinischen Dienst individuell überprüfen, wie viel sie nach der geplanten Gehaltsreform verdienen werden.
Die Reform sieht vor, das Lohngefälle zwischen angestelltem Vertragspersonal und festangestellten Beamten vollständig aufzuheben. Um die breite Öffentlichkeit über die Auswirkungen zu informieren, veröffentlichte das Ministerium zudem konkrete Berechnungsbeispiele.
Die Regierung reagierte damit auf die Forderungen der Ärztegewerkschaften nach einer Gehaltsanpassung. Da eine pauschale Gehaltserhöhung um 76 Prozent (plus 3.000.000 Guaranies) für alle Mediziner finanziell nicht umsetzbar ist, schlägt das Ministerium vor, die ungleiche Bezahlung abzuschaffen. Bislang verdient ein Vertragsarzt für eine 12-Stunden-Woche 5.000.000 Guaranies, während ein festangestellter Arzt für dasselbe Arbeitspensum 5.400.000 Guaranies erhält. Künftig sollen beide Statusgruppen zu identischen Bedingungen vergütet werden.
Die künftigen Gehaltsanpassungen bemessen sich an folgenden Kriterien: Dienstalter, Wochenarbeitszeit, Facharztausbildung sowie der Dienst in kritischen Versorgungsbereichen.
Das Gesundheitsministerium nannte konkrete Beispiele für die stufenweise Umsetzung des neuen Tarifgefüges:
-Vertragsarzt mit über 20 Dienstjahren und drei Verträgen: Sein monatliches Gesamteinkommen steigt von derzeit 15.000.000 Gs. auf voraussichtlich rund 19.100.000 Gs. (unabhängig davon, ob die Verträge zusammengelegt oder getrennt geführt werden).
-Festangestellter Arzt mit 16 Dienstjahren und zwei zusammengelegten Verträgen: Das Monatsgehalt erhöht sich von 10.800.000 Gs. auf rund 13.550.000 Gs.
-Arzt mit 11 Dienstjahren (Mischstatus aus Festanstellung und Vertrag): Im Zuge der Harmonisierung steigt die Vergütung pro Vertrag auf jeweils rund 5.900.000 Gs.
Zusätzlich wird eine Facharztzulage von 500.000 Guaranies monatlich gewährt für Mediziner, die eine Facharztausbildung absolviert haben und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Die Angleichung der Gehälter zwischen Vertragspersonal und Festangestellten tritt ab Juli 2027 in Kraft. Der geforderte Feiertagszuschlag wird dagegen bereits ab dem 1. Januar kommenden Jahres ausgezahlt.
Ein interaktiver Online-Rechner steht ab sofort bereit, mit dem Ärzte ihr künftiges Gehalt basierend auf Anstellungsverhältnis, Fachrichtung und Dienstjahren exakt berechnen können.
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