Arbeitsbelastung und Arbeitszeiten für Ärzte neu geregelt

Asunción: Das Ministerium für öffentliche Gesundheit regelte die Arbeitsbelastung und die Arbeitszeiten für medizinische Fachkräfte mit Festanstellungen und/oder Vertragsstellen, die Gesundheits- oder Missionsfunktionen in den vom Gesundheitsportfolio abhängigen Einrichtungen wahrnehmen.

Mit der Resolution Nr. 2.679/24 beschloss die Gesundheitsministerin María Teresa Barán, die Arbeitsbelastung und die Arbeitszeiten für medizinische Fachkräfte neu zu regeln.

In dem Dokument wird unter anderem erwähnt, dass der Arzt mit einer Festanstellung für jedes Arbeitsverhältnis eine Arbeitsbelastung von 12 Stunden pro Woche hat.

Im Gegenzug werden diejenigen, die mit den Fachrichtungen Anästhesiologie, Intensivmedizin, Intensivpflege, Intensivtherapie, Pädiatrie und Neonatologie eingestellt werden und Funktionen in der Erwachsenen-, Pädiatrie- oder Neonatologie wahrnehmen, ein Arbeitspensum von 12 Stunden pro Woche erfüllen müssen.

Ebenso muss der Vertragsarzt, dessen Dienstzeit beim Gesundheitsministerium mindestens fünf Jahre beträgt, für jede Funktion ein Arbeitspensum von 12 Stunden pro Woche ableisten.

Bei Fachkräften, deren Betriebszugehörigkeit weniger als fünf Jahre zurückliegt oder die ab diesem Zeitpunkt eingestellt werden, gilt für sie folgendes Arbeitspensum: Niedrigste Gehaltsstufe (24 Stunden pro Woche), Stufe 2 und 3 (12 Stunden pro Woche).

Ebenso muss der Arzt mit einem Vertragsverhältnis mit einem Arbeitspensum von 36 Stunden pro Woche (entspricht zwei Stellen) und einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren das mindeste Arbeitspensum von 24 Stunden pro Woche einhalten.

In dieser Reihenfolge wird die medizinische Fachkraft, die mit der primären Gesundheitsversorgungsstrategie verbunden ist, das Arbeitspensum von 36 Stunden pro Woche gemäß den im aktuellen Funktionshandbuch festgelegten Modalitäten erfüllen müssen.

Wochenblatt / IP Paraguay / Beitragsbild Archiv

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