Amtsärztliche Untersuchungen für die Aufnahme von Versicherten in Kürze obligatorisch

Asunción: Der Vorstand des Instituts für soziale Sicherheit (IPS) hat die Vorschriften genehmigt, die die Vorlage einer amtsärztlichen Aufnahmeuntersuchung für Versicherte vorsehen, durch die festgestellt wird, ob ein Arbeitnehmer gesund ist oder nicht.

Für die Maßnahme gibt es noch keinen Umsetzungstermin, da hierfür Vorschriften des Arbeitsministeriums erforderlich sind.

Bettina Albertini, Direktorin für interinstitutionelle Angelegenheiten des Instituts IPS, berichtete, dass der Vorstand eine Verordnung verabschiedet habe, die eine Untersuchung vor der Aufnahme in die Einrichtung festlegt.

„Dadurch sollen berufliche Risiken verringert werden. Wir sind bestrebt, unsere Beitragskapazität zu erweitern. Wir bemühen uns um Ehrlichkeit in unserer Datenbank. Auf dem Formular steht nur ‘geeignet oder ‘nicht geeignet“‘, sagte sie in einem Interview mit dem Radiosender Ñanduti.

Sie erklärte weiter, dass das Institut IPS in diesem Fall versuche, den aktuellen Bestimmungen des Artikels 275 des Arbeitsgesetzbuchs zu dieser Zulassungsvoraussetzungsprüfung zu entsprechen. In diesen Vorschriften heißt es: „Der Arbeitgeber muss für die ärztliche Untersuchung, Aufnahme und regelmäßige Untersuchung jedes Arbeitnehmers sorgen und die Kosten dafür übernehmen. Die Vorschriften legen den Zeitpunkt und die Art und Weise fest, in der regelmäßige ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden müssen, die für die mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers verbundenen Risiken relevant sind“.

In diesem Fall betonte Albertini, dass der Vorstand mit der Genehmigung des Beschlusses den ersten Schritt getan habe und das Arbeitsministerium für die Regelung zuständig sein werde. Und zwar hinsichtlich des Umfangs, der Art und Weise ihrer Anwendung und des Zeitpunkts ihrer Inkraftsetzung.

Die Direktorin erklärte weiter, sie wolle den Gesundheitszustand der potenziellen Versicherten erfahren; Obwohl sie eine mögliche Diskriminierung ablehnte, räumte sie ein, dass es darum gehe, zu wissen, wer ‘fit oder nicht fit‘ sei.

„Die Absicht besteht nicht darin, irgendjemandem die Tür zu verschließen. Nicht weil sie krank sind, können sie keine Leistungen beziehen, sondern es muss sichergestellt sein, dass die Person arbeiten kann“, berichtete Albertini. „Zum Beispiel wird eine Person, die im Bett liegt, nicht in der Lage sein, als Busfahrer zu arbeiten. Wenn die Person krank ist, aber noch arbeiten kann, stehen die Türen offen“, deutete sie an.

Albertini stellte klar, dass diese Maßnahme nicht die Begünstigten der Beitragszahler betrifft, sondern nur die direkten Arbeitnehmer.

Wochenblatt / Hoy / Beitragsbild Archiv

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