WhatsApp: Besser nicht ausprobieren sonst ist Schluss

Asunción: Wenn ihr Lebensgefährte oder ihre Lebensgefährtin ihr Telefon bzw. WhatsApp kontrolliert ist dies psychische Gewalt und kann angezeigt werden. Als Strafe sind laut StGB 1 – 6 Jahre Haft möglich. Ratsam ist es nur in Ausnahmefällen.

Sollte die Freundin aus Eifersucht den eigenen Standort fordern oder einen Videoanruf tätigen, um zu sehen, in welcher Umgebung man sich befindet, verstößt sie gegen das Gesetz, wenn sich der Partner dadurch eingeengt fühlt. Der kontrollierte Partner kann dies im Extremfall zur Anzeige bringen, was wieder im Extremfall zu einem Gerichtsprozess führen kann, bei dem im Extremfall als Urteil eine Haftstrafe dabei herauskommt.

Vor einigen Tagen wurde eine Frau deutscher Abstammung von ihrem Freund geschlagen, weil dieser sehen wollte, was sie am Telefon machte. Da sie sich weigerte schlug er auf sie ein.

Die Psychologin Dr. Juana Casuriaga versicherte, „dass das Überprüfen des Telefons des Lebensgefährten ein erstes Symptom der seelischen Gewalt ist, da die Intimität der betroffenen Person nicht respektiert wird. Das Problem ist, dass die Menschen das nicht wahrhaben wollen, da es weit verbreitet ist. Wer das Telefon des Partners kontrolliert ist auch im Stande andere Sachen zu machen“.

Normalerweise sind es Frauen, die unter der Eifersucht der Männer leiden, dennoch gibt es auch viele Frauen, die um alles in der Welt wissen müssen, was ihre Partner am Telefon so machen. Formen der Kontrolle sind das Verlangen der Passwörter für soziale Netzwerke, die Chats in WhatsApp lesen oder den aktuellen Standort fordern. Bei Verurteilung drohen von 1 – 6 Jahre Haft.

Wochenblatt / Extra

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5 Kommentare zu “WhatsApp: Besser nicht ausprobieren sonst ist Schluss

  1. Prof. Dr. Dr. Geissenbertchen

    Also ich bin auch ganz ohne das Telefon des Partners zu kontrollieren im Stande andere Sachen zu machen. ZB. kann ich auch ganz ohne das Telefon des Partners zu kontrollieren ein Feuerchen machen. Und ne Wurst darauf braten. Ja, den Müll abfackeln natürlich auch, aber in meiner schäbigen Gegend fährt ja eine Müllabfuhr durch, so belasse ich das bei der Wurst. Und sonst, Kommentare schreiben und… das wird ein sehr langer Kommentar, wenn ich jetzt alles aufzählen möchte, was ich auch ganz ohne das Telefon des Partners zu kontrollieren im Stande bin zu machen. Mach ich das deshalb kurz und einfach: andere Sachen als das Telefon des Partners zu kontrollieren. Wobei, das kann zu einer Verurteilung von 1 – 6 Jahre Haft führen. Na, dann mache ich wohl doch lieber nichts und hoffe, dass im Stande zu sein nichts zu tun einem nicht 1 – 6 Jahre Haft drohen. Wird ja wohl noch erlaubt sein einfach nichts zu tun.

  2. Philipp
    ich denke nicht, daß deswegen das Gesetz modifiziert wurde.
    Da wurde wohl die Verletzung des Postgeheimnisses auf die Telefone übertragen.
    Es ist wirklich ein Unding, zu verlangen, daß ich die Chatverläufe meines Partners kontrollieren möchte.
    Wenn so wenig Vertrauen da ist, kann ich die Beziehung auch gleich beenden.

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