Chaco: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Mariscal Estigarribia: Eine 29-jährige Frau reichte Anfang November eine Anzeige gegen einen schweizerischen Staatsbürger wegen sexueller Belästigung, Gehaltsverweigerung, unberechtigte Entlassung bei der örtlichen Wache ein. Der Vorfall trug sich jedoch in der Gemeinde Rosaleda zu.

Laut der polizeilichen Anzeige, die dem Wochenblatt vorliegt, arbeitete Frau Silvia Elizabeth Ruiz de Chamorro (29) seit 13 Jahren im Haus von Fritz Stager (84). Während dieser Zeit erhielt die verheiratete Frau immer nur ein monatliches Gehalt ohne IPS und Anspruch auf Urlaub oder Weihnachtsgeld.

Bemerkung: Einmal 10 Jahre herum, braucht es triftige Gründe für eine Entlassung bzw. die doppelte Entschädigungssumme laut paraguayischem Arbeitsrecht.

Die Frau führte aus, dass Herr Stager am 29.10.2024 an ihrem Arbeitsplatz in den Morgenstunden ihren Arm ergriff, sie gegen die Wand drückte und versuchte, sie zu küssen und zu liebkosen, woraufhin sie sich wehrte, indem sie eine Flasche zerbrach, die an dem Ort stand, Später verließ sie das Haus. Sie erwähnt auch, dass Herr Stager bereits versucht hatte, sie mit Worten und Liebkosungen an ihren Händen zu verführen. Die Hausangestellte führt weiter aus, dass Herr Stager sie am 02.11.2024 sie in ihr Haus zitierte und ihr ein von ihm unterzeichnetes Dokument über einen Arbeitsvergleich und ein weiteres über eine ungerechtfertigte Entlassung übergeben habe. Der Anwalt des Schweizers war dabei. Sie sagt weiter, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber sie zwingen wollte, die Dokumente zu unterschreiben, und sie sich weigerte, dies zu tun, indem sie erklärte, dass sie mit der von Herrn Stager angebotenen Geldsumme nicht einverstanden sei, da sie viele Jahre für die Familie gearbeitet habe, und dass sie sich an einen professionellen Berater wenden werde, woraufhin die Frau ihm per Mobiltelefon den tatsächlichen Betrag für die der Familie geleisteten Dienste übermittelte, den Herr Stager jedoch nicht zahlen wollte.

In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen werden die zuständigen Behörden über den Fall informiert, damit sie gegebenenfalls tätig werden können. Da dem nichts mehr hinzuzufügen ist, wird dieses Protokoll hiermit geschlossen, und der Beschwerdeführer hat unten zum Beweis der Übereinstimmung unterschrieben, was ich bestätige.

Wochenblatt

CC
CC
Werbung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kommentare themenbezogen sind. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den Verfassern, die sachlich und klar formulieren sollten. Kommentare müssen in korrekter und verständlicher deutscher Sprache verfasst werden. Beleidigungen, Schimpfwörter, rassistische Äußerungen sowie Drohungen oder Einschüchterungen werden nicht toleriert und entfernt. Auch unterschwellige Beleidigungen oder &oúuml;bertrieben rohe und geistlose Beiträge sind unzul&äuml;ssig. Externe Links sind unerwüscht und werden gelöscht. Beachten Sie, dass die Kommentarfunktion keine garantierte oder dauerhafte Dienstleistung ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Speicherung von Kommentaren. Die Entscheidung über die Löschung oder Sperrung von Beiträgen oder Nutzern die dagegen verstosen obliegt dem Betreiber.

2 Kommentare zu “Chaco: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

  1. Das liest sich wie das klassische paraguayische Nachtreten, wenn ein Arbeitsverhaeltniss zu Ende geht.

    0
    1
  2. Die Aussage des Schweizers wäre eventuell auch notwendig. Man kann davon ausgehen, dass er mehr bezahlt hat und die ja auch nur bei ihm arbeitete weil die Schweiz ja einen guten finanziellen Ruf hat. Wie doe putzt, wäre ja auch noch eine Frage. Möglicherweise hat sie sogar auf das Erbe, Haus, einen Grundstückteil gespitzt. Wieder so eine Möglichkeit, die Frauen wesentlich eher umsetzen können.
    Klappt das nicht, wird die nächste Schublade (nach x Jahren) geöffnet. Passieren kann ja nichts. Frau probiert es einfach. So wie die Dinge heute liegen, bleibe ich dabei , dass hinter quasi allen diesen Anzeigen nichts konkretes steckt.