Chaco: Wohl eher kein Zufall

Fuerte Olimpo: Als ein Chaco-Krieg-Kämpfer 2003 starb, dem eine Estancia von 2.000 ha gehörte, war weder ihm noch seinen Kindern klar, dass ein Embargo auf dem Land lastete. Obwohl es um Namensgleichheit geht, spielen auch andere Probleme mit rein.

Irgendwann vor 1999 nahmen laut der Gerichtsakte Silvio Raúl Ayala und Ehefrau Filomena Ruiz de Ayala einen Kredit von 7 Millionen Guaranies auf. Bei der Eintreibung der Schulden, wurde ein Anwalt mit dem Name Jaime Peña beauftragt, der ein Teil des Grundstücks des Ex-Chaco-Krieg-Kämpfers Silvio Ayala mit einem Embargo belegen ließ. Doch Silvio Ayala, ohne dem zweiten Vorname Raúl und mit einer 1985 verstorbenen Ehefrau Fidencia Salazar de Ayala nahmen niemals diesen Kredit auf. Doch dies zu beweisen ist nicht zwingend das Problem.

Das mit dem Embargo belegte Grundstück umfasst 1.000 ha. Als die Kinder des Ex-Chaco-Krieg-Kämpfers 2017 endlich das Geld hatte, um das Erbe gerichtlich zu regeln, fanden sie heraus, dass schon 1999 das Grundstück zu 50% mit einem Embargo belegt war. Sie reichten bei Gericht eine Klage ein, um das Embargo zu entkräften, was sie mit Ausweis und Heiratsurkunde belegen konnten. Dennoch entschied das Zivil- und Handelsgericht in erster Instanz dagegen. Auch die Berufung wurde abgelehnt, da man nicht alle Ausweispapiere vorlegen konnte, d.h. auch die des eigentlichen Kreditnehmers.

Wenn eine Klage gegen jemand eingereicht wird, ist das Gericht verpflichtet den Beklagten zu informieren. Auch wenn Fuerte Olimpo sehr weit von Asunción entfernt liegt, muss Silvio Ayala zu einem Zeitpunkt über die Klage gegen ihn informiert worden sein. Wenn man sich ab diesem Moment nicht juristisch beraten lässt und gegensteuert, kann es rechtens sein, dass das Grundstück ein Embargo eingeschrieben bekommt, obwohl man nichts falsch gemacht hat. Demnach müsste die Familie das fehlende Informieren anklagen, um das Urteil zu kippen. Doch das taten sie nicht, weil vermutlich Silvio Ayala um 1998 herum die Zustellung des Schreibens quittierte und dann nichts mehr unternahm.

Nun liegt es an den Kindern des Ex-Chaco-Krieg-Kämpfer bis in welche Instanz sie den Fall bringen wollen, doch wie es aussieht, hat man schon 1999 vieles nicht so genau genommen. Zudem ist es verwunderlich, dass der Anwalt von damals niemals die Versteigerung des Grundstücks in Auftrag gab, um sein Honorar ausgezahlt zu bekommen. Abgesehen davon stehen die 1.000 ha in keinem Verhältnis zu den Honoraren des Anwalts, auch wenn vor mehr als 20 Jahren Land im Chaco noch sehr günstig war. Über den ganzen Zeitraum blieb das Grundstück frei von Dritten oder ohne Ankündigungen einer Vollstreckung einer Versteigerung.

Wochenblatt / Abc Color

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