Das “verschluckte“ Geld im Chaco

Puerto Pinasco: Vieles ist in Paraguay möglich, vor allem wenn man Geld hat lassen sich einige Dinge besser “regulieren“. Die Staatsanwältin für Wirtschaftskriminalität und Anti-Korruption, Josefina Aghemo, hat sich bei einem Gerichtsverfahren in Pozo Colorado aber gegen eine Veruntreuung durchgesetzt.

Der Fall spielte sich 2015 in der Stadtverwaltung von Puerto Pinasco ab. Aghemo klagte den Ex Bürgermeister Worthy Acosta (PLRA) sowie zwei weitere Personen aus der Gemeindeverwaltung wegen Vertrauensbruch, Verletzung der Aufsichtspflicht bei den Ausgaben öffentlicher Gelder und Bilanzfälschungen an.

Der Gesamtschaden belief sich auf 134 Millionen Guaranies. Dabei wurden Gelder aus dem Fonacide Fond nicht richtig abgerechnet und konkrete Nachweise über die Verwendung fehlten. Speziell ging es um die Bestellung von 10 Computern mit den dazugehörigen Druckern die in das Amt geliefert hätten werden sollen aber anscheinend nie ankamen.

In dem Prozess am 30. November wurde nun von dem Richter Daniel Ledesma der Vorschlag gemacht, dass die Computer und Drucker innerhalb von 30 Tagen an die Gemeinde geliefert werden sollen. Dann würde er das Verfahren einstellen. Die Staatsanwältin Aghemo ließ diese Argumentation nicht zu. Sie argumentierte, die Regelung bei den Fonacide Geldern und deren Verwendung sei ganz klar geregelt und müsse konsequent eingehalten werden. Es geht nicht um Sachwerte sondern um Geld. Mit der auferlegten “Spende“ werde der Sinn und Zweck nicht erfüllt.

Nun müssen sich die Angeklagten wohl oder übel den Vorschlag der Staatsanwältin beugen, die 134 Millionen Guaranies zurückzuzahlen. Sie konnte sich vor Gericht durchsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ABC Color

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1 Kommentar zu “Das “verschluckte“ Geld im Chaco

  1. Die 134 Millionen GS zurück zu bezahlen ist das Eine und selbstverständlich, denn sie wurden ja vorher offensichtlich für “andere Zwecke” verwendet. Genau genommen ist das Unterschlagung! Das Andere jedoch ist, daß in einem normalen Rechtsstaat der Versuch einer Unterschlagung bzw. eine vollzogene Unterschlagung zu strafrechtlichen Konsequenzen führen muß. Davon ist in diesem Bericht nichts zu lesen. Bedeutet dies, daß es außer der selbstverständlichen Rückzahlung des unterschlagenen Geldes keine Bestrafung gibt?

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