Der Fall Dr. Holst: Wo steht das Verfahren im Juli 2025?

Asunción: Dieser Artikel schildert das bisherige Auslieferungsverfahren gegen den impfkritischen Allgemeinarzt Dr. Gerhard Holst aus dem bayrischen Wemding in Deutschland, der sich aufgrund einer Anklage u.a. wegen „schwerer Körperverletzung“ durch angebliche Injektion von nur Kochsalzlösungen (Infusion) seit September 2022 in Paraguay aufhält.

Ein Haftbefehl wurde erst im Juni 2023 erlassen. Und erst am 31. März 2025, also 2,5 Jahre nach seiner legalen Einreise in Paraguay wurde Dr. Holst von INTERPOL aufgegriffen, die einen Hinweis von in den gleichen Ortschaft Mbocayaty lebenden Deutschen Elfriede Blessing mit ihren Sohn Andy bekommen hat. Seitdem läuft nun das Auslieferungsverfahren, in dem Dr. Holst von der Anwaltskanzlei „Asuntos Internacionales“ (Rechtsanwältin Fernandez y Asociados) vertreten wird.

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowohl bei der BRD als auch in Paraguay wirken sehr angespannt. So ist man in Deutschland verärgert, dass die Behörden Dr. Holst so einfach haben entkommen lassen und nun den wachsenden politischen Druck ausgesetzt sind, den auch Paraguay scheinbar zu spüren bekommt. Laut einem anonymen Hinweis sei ein höherer Geldbetrag von der BRD nach Paraguay geflossen, was bisher jedoch nicht bestätigt werden konnte, allerdings aber den doch sehr befremdenden Verfahrensablauf in Paraguay erklären würde.

Trotz hohen Alters in Haft genommen

Eigentlich hätte Dr. Holst aufgrund seines Alters von 75 Jahren gar nicht inhaftiert werden dürfen, denn ein paraguayisches Gesetz verbietet dies ausdrücklich. Trotzdem erfolgte die rechtswidrige Inhaftierung unter der Verfahrensaufsicht des zuständigen Richters RODRIGO ENMANUEL ESTIGARRIBIA BENITEZ, wobei die bestens informierte deutsche Botschaft tatenlos zuschaute; vermutlich in der Hoffnung, dass die katastrophalen Haftbedingungen Dr. Holst zu einer freiwilligen Zustimmung seiner Auslieferung bewegen würden. Dadurch könnten u.a. eine mehrfache Amtspflichtverletzung, verbunden mit vorsätzlicher Körperverletzung und einer Nötigung verwirklicht worden sein.

Die erst am 07. April bevollmächtigte Anwaltskanzlei beantragte am 08. April die sofortige Haftentlassung, die am darauffolgenden Morgen des 09. April auch erfolgte und Dr. Holst in Hausarrest zurück an seinen Wohnort brachte.

Inhaftierung mit gesundheitlich Folgen

Die insgesamt zehntägige Inhaftierung unter inhumanen Haftbedingungen blieben nicht ohne gesundheitliche Folgen für den Dr. Holst. Aufgrund seines allgemein schwachen, labilen Gesundheitszustands bei Haftentlassung ordnete die Anwaltskanzlei eine medizinische Untersuchung an, in der eine Bronchitis, Fieber und Rückenschmerzen festgestellt wurden und eine mehrtägige Bettruhe erforderten.

An der für den 14. April angeordneten Anhörung beim Corte Suprema konnte Dr. Holst aus den vorgenannten gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen. Sein Anwaltsteam war jedoch vorstellig und sprach mit der Vertreterin (Actuaria) des zuständigen Richters. Ergebnis dieser Besprechung war, dass die rechtliche Anhörung des Dr. Holst als auch die Details über die geforderte Sicherheitsleistung (Caucion Real), die zur Bedingung der Haftentlassung gemacht wurde, auf einen weiteren Anhörungstermin verschoben werde.

Umstrittene Kautionsforderung

Die an die Haftentlassung geknüpfte Bedingung einer zu hinterlegenden Sicherheitsleistung ist sehr umstritten, denn Dr. Holst hat weder Grundstücks- noch Auto-Titel noch eine nennenswerte Geldsumme zur Verfügung, um die geforderte Sicherheitsleistung aus eigenem Vermögen zu erbringen. Folglich müsste die Haftentlassung wieder aufgehoben und Dr. Holst wieder inhaftiert werden, was aber wiederum gegen das Altersgesetz verstoßen würde. Damit scheint die Kautionsforderung in diesem Fall also reine Willkür zu sein, wodurch weitere Amtspflichtverletzungen und die Nötigung verwirklicht worden sein könnten.

Erstinstanzliches Urteil einer Auslieferung

Natürlich darf das Nichterbringen einer Sicherheitsleistung nicht die richterliche Entscheidung im Auslieferungsverfahren selbst beeinflussen.

Allerdings schien dem zuständigen Richter RODRIGO ENMANUEL ESTIGARRIBIA BENITEZ wohl all dies, also die fehlende Sicherheitsleistung, das Nichterscheinen zum ersten Anhörungstermin und dessen notwendige Neuterminierung, einfach zu viel geworden zu sein, und er überhastet „kurzen Prozess“ machte.

Und so kam es dann auch. Anstelle eines erwarteten neuen Anhörungstermins kam ohne vorherige Nachfrage und/oder Anhörung des Betroffenen das Urteil. Richter RODRIGO ENMANUEL ESTIGARRIBIA BENITEZ urteilte unter Bruch verfassungsmäßiger Rechte (hier z.B. das Recht auf rechtliches Gehör) kurzer Hand die Auslieferung des Dr. Holst.

Urteil aufgrund eines nichtexistenten Gesetzes

Seine Urteilsentscheidung stützte Richter RODRIGO ENMANUEL ESTIGARRIBIA BENITEZ auf das Gesetz „5.204/96 vom 27. September 1996“ gefolgt von einer mehrseitigen Urteilsbegründung – und jetzt möge jeder Leser seinen Atem anhalten, denn – dieses angegebene Gesetz ist nirgendwo in Paraguay niedergeschrieben und ist daher nicht existent. Die Nichtexistenz dieses verwendeten Gesetzes wurde zwischenzeitlich von der zuständigen Staatsanwaltschaft auch bestätigt.

Wie nur können solche „handwerklichen“ Fehler am CORTE SUPREMA passieren, die für den Betroffenen wie Dr. Holst gravierende Konsequenzen zur Folge haben? Einfach ein Gesetz zu erfinden, das das gewünschte Urteil begründet?

Eigentlich sind für solche „Neukreationen“ die sog. KI-Programme (KI = Künstliche Intelligenz) bekannt, so wie diese u.a. manchmal von Studenten bei deren Ausarbeitungen Verwendung finden. Dies soll aber keinesfalls Unterstellung sein, dass für das Urteil und dessen Begründung ein solches Programm Verwendung fand. Könnte aber vielleicht politischer Druck für das ungewöhnlich schnell erfolgte Urteil in dem mit Fehlern behaftete Verfahren sein? Wie dem auch sei, das gesamte Verfahren mit Urteil des Corte Suprema, dem höchsten Gericht Paraguays ist ein Skandal sondergleichen!

Gratulation an das Anwaltsteam, das diese wichtigen Details aufdecken konnte und damit das erstinstanzliche Urteil aufgehoben werden konnte.

Verfahrensmängel auch in Deutschland

Die Einsicht in die deutschen Akten deutet ebenfalls auf einige Verfahrensmängel hin. So sind z.B. Haftbefehle, Verfügungen und Beschlüsse der zuständigen Behörden wie das Landgericht Augsburg und der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg bewusst nicht rechtswirksam unterschrieben wurden und in Folge dessen dürften diese „falsch“ beurkundet worden sein. Dies deutet übrigens auf eine unzulässige Haftungsverschiebung der Verantwortlichen hin. Daneben weist der Haftbefehl noch weitere eigenartige Besonderheiten auf, auf die im laufenden Berufungsverfahren hingewiesen wurde.

Besonders hervorzuheben ist, dass deutsche Staatsanwaltschaften laut Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 27. Mai 2019 gar keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen mit der Begründung, dass deutschen Staatsanwälten die dafür notwendige Unabhängigkeit fehle. In Konsequenz betrifft diese fehlende Unabhängigkeit aber auch alle Haftbefehle, die in außereuropäischen Ländern vollstreckt werden sollen. Sind dies die Auswirkungen einer fehlenden Gewaltenteilung in der BRD, die z.B. dadurch erkennbar ist, dass der Justizminister als Vertreter der Judikative auch als Mitglied des Bundestags in der Legislative sitzt und die Staatsanwälte der Exekutive ernennt?

Trotz laufenden Verfahrens schickt das LKA ein Abholungskommando nach Paraguay

Am 30. Juni informierte dann INTERPOL PARAGUAY, dass drei namentlich genannte Beamte des Landeskriminalamts (LKA) am 12. Juli mit Air Europa nach Asuncion fliegen werden und am 15. Juli mit Dr. Holst in Gewahrsam nach Deutschland zurückbringen werden. Zudem wird in dem Schreiben um eine rechtzeitige Überführung des Dr. Holst in das berüchtigte Gefängnis Tacumbu in Asuncion gebeten, von wo Dr. Holst dann von ebenfalls namentlich genannten paraguayischen Polizisten zum internationalen Flughafen zur Übergabe gebracht werden soll. Damit dürfte feststehen, dass INTERPOL – übrigens eine NGO (Nongovernmental Organisation) ohne hoheitliche Rechte – an der Ausarbeitung des Auslieferungsplan mitgewirkt haben.

Nur die sofortige Beschwerde der Anwaltskanzlei an das Corte Suprema konnte gerade noch rechtzeitig ein richterliches Ablehnungsschreiben an INTERPOL bewirken und die gebuchte Flugreise der LKA-Beamten noch stoppen.

Laut telefonsicher Aussage eines LKA-Beamten hätte Dr. Holst sogar einen sehr angenehmen Heimatflug in der „Business Class“ genießen können! Ja wie toll und verlockend, um sofort nach Ankunft in Deutschland dann in Untersuchungshaft bayrischer Vollzugsanstalten gesteckt zu werden, die bekannt dafür sind, dass u.a. nachts die Ratten aus den WCs herausklettern. Und um dort dann einen Schauprozess mit 26 anberaumten Verhandlungstagen über sich ergehen zu lassen, wo das Urteil vermutlich bereits schon vorher politisch festgemacht wurde? Das großzügige Angebot eines „Business Class Flugs“ in die „Hölle“ klingt ja fast so verlockend wie das berühmte Angebot der „Bratwurst nach der Impfung“, um wieder zum eigentlichen Impf-Thema zurückzukommen.

Die Anwaltskanzlei wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Auslieferung des Dr. Holst zu verhindern, politisches Asyl zu erhalten und die bisherigen Rechtsverletzungen juristisch zu verfolgen und „Licht und Wahrheit“ in den Impfskandal zu bringen. Hierzu wird um Spenden auf die unten genannten Spendenkonten gebeten.

Sollten sich die Vermutungen weiter bestätigen, dass es sich bei der Covid-19 Impf-Kampagne um eine bewusste Gentherapie mit bekannten und absehbaren schweren Nebenwirkungen und Todesfolgen zur geplanten Bevölkerungsreduktion gehandelt habe, dann wäre dies das bisher größte „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ seit Menschengedenken, die im Übrigen nicht verjähren und alle Mitwirkenden samt deren Nachfahren in die Haftung nehmen würden. Öffentliche Aussagen hierzu von dem WEF, Bill Gates, Jaques Attali von 1981 und vielen anderen sowie neueste Erkenntnisse und die zwischenzeitlich „ungeschwärzten“ Protokolle des Robert-Koch-Instituts lassen jedoch das Schlimmste befürchten.

Danke an alle Unterstützer und Spendenaufruf

Für die bisherig geleisteten Spenden als auch die gewährte moralische Unterstützung bedanken sich herzlichst Dr. Holst und Familie als auch das Anwaltsteam. Ohne die finanzielle Unterstützung stünden wir nicht dort wo wir heute für den weiteren Kampf stehen.

Unterstützen Sie die Bemühungen gegen die Auslieferung des Dr. Holst durch Ihre geschätzte Spende, die an nachfolgende Konten überwiesen werden kann. Auf Wunsch erhalten Spender aktuelle Neuigkeiten über einen Telegram-Verteiler.

EUROPA: An VUSA e.V., IBAN: BE34 9671 6303 0690; Vermerk „Verfahren G.H.“

PARAGUAY: An Cooperativa Carlos Pfannl, RUC 8001 9257-5; Banco Continental;, Kontonummer 92232 9765 400; Vermerk (unbedingt angeben): „13.2306 – Verfahren G.H.“. Bitte Überweisungsbeleg per WhatsApp an +595 983 591 300 senden.

Für Ihre geschätzte Unterstützung unseren besten Dank im Voraus!

Wochenblatt / Leserbrief

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