Der neue Bußgeldkatalog ab Juli 2017

Asunción: Mit der Mindestlohnerhöhung steigt auch das Niveau der Bußgelder proportional an. Hier finden sie die Gebühren für verschiedene Verkehrsvergehen aufgelistet.

Fahren ohne Führerschein: Beschlagnahmung des Fahrzeuges mit staatsanwaltliche Ermittlungen, Bußgeld beträgt 755.580 Guaranies

Übergabe des eigenen Fahrzeuges an eine Person ohne Führerschein: Beschlagnahmung des Fahrzeuges mit staatsanwaltliche Ermittlungen, Bußgeld beträgt 755.580 Guaranies

Abgelaufener Führerschein: Wenn der 5 Jahreszeitraum abgelaufen ist (nicht die Lochung) wird das Fahrzeug beschlagnahmt, Bußgeld beträgt 755.580 Guaranies

Nicht Mitführen des Führerscheines: Das Fahrzeug beschlagnahmt, das Bußgeld beträgt 377.790 Guaranies

Fehlende ohne abgelaufene Steuerkarte (Habilitación): Das Fahrzeug beschlagnahmt, das Bußgeld beträgt 377.790 Guaranies

Minderjähriger am Steuer: Beschlagnahmung des Fahrzeuges mit staatsanwaltliche Ermittlungen, Bußgeld beträgt 755.580 Guaranies. Sollte ein Erwachsener dabei sein der einen Führerschein hat, kann das Auto von ihm weitergefahren werden.

Fahren ohne Kennzeichen: Beschlagnahmung des Fahrzeuges, um das Fahrzeug wieder zu bekommen muss das Formular der Verifizierung des RUA vorgelegt und 755.580 Guaranies Bußgeld bezahlt werden.

Abgelaufenes temporäres Kennzeichen: Dieses Kennzeichen hat eine Gültigkeit von nur 20 Tagen. Beschlagnahmung des Fahrzeuges, um das Fahrzeug wieder zu bekommen muss das Formular der Verifizierung des RUA vorgelegt und 755.580 Guaranies Bußgeld bezahlt werden.

Neuwagen Überführung ohne Kennzeichen: Für Neuwagen wird die Überführung ohne Steuerkarte einmal erlaubt. Vorübergehendes Kennzeichen muss mit Kaufvertrag übereinstimmen. Danach mit Steuerkarte sind 20 Tage das Maximum. Für importierte Fahrzeuge ist die Überführung vom Hafen/Ort des Kaufs bis zum Wohnort erlaubt ohne eine Steuerkarte zu besitzen.

Atemalkoholtest

Von 0,01 bis 0,19 Promille: Beschlagnahmung des Fahrzeugs, Strafe von 226.674 Guaranies. Wenn ein nicht alkoholisierter Fahrer anwesend ist, kann dieser das Fahrzeug weiterfahren.

Von 0,2 bis 0,79 Promille: Beschlagnahmung des Fahrzeugs, Strafe von 755.580 Guaranies. Wenn ein nicht alkoholisierter Fahrer anwesend ist, kann dieser das Fahrzeug weiterfahren.

Ab 0,8 Promille: Staatsanwaltliche Untersuchung, Beschlagnahmung des Fahrzeugs und ein Bußgeld in Höhe von 1.511.160 Guaranies

Geschwindigkeitsübertretungen

Je nach Signalisierung sind 10 km pro Stunde Toleranz erlaubt. Oberhalb dieser Grenze gilt folgendes:

11 bis 20 Km/h: Bußgeld von 302.232 Guaranies

21 bis 30 Km/h: Bußgeld von 528.906 Guaranies

Ab 31 km/h: Bußgeld von 755.580 Guaranies

Unerlaubter Überholvorgang (links oder rechts): Bußgeld von 755.580 Guaranies

Fahren ohne Sicherheitsgurt (auch für Beifahrer): Bußgeld von 453.348 Guaranies

Minderjährige unter 10 Jahren auf dem Beifahrersitz: Bußgeld von 453.348 Guaranies

Kein Abblendlicht angeschaltet: Bußgeld von 302.232 Guaranies

Fahren mit nicht funktionierender Beleuchtung bei Nacht: Bußgeld von 377.790 Guaranies. Weiterfahren nur erlaubt wenn es repariert werden kann, ansonsten Beschlagnahmung

Tagsüber mit kaputten Scheinwerfern unterwegs: von mündlicher Verwarnung bis 377.790 Guaranies Bußgeld, je nach Sachlage oder bei Wiederholung

Nicht funktionierende vordere Blinker: Mündliche Verwarnung beim ersten Mal.

Nicht funktionierende hintere Blinker: Bußgeld von 377.790 Guaranies

Nicht funktionierendes Rücklicht (1): Mündliche Verwarnung beim ersten Mal.

Nicht funktionierende Rücklichter: Bußgeld von 302.232 Guaranies, wenn es reparierbar ist kann weitergefahren werden, wenn nicht droht Beschlagnahmung

Fehlendes Bremslicht (1): Mündliche Verwarnung beim ersten Mal.

Fehlende Bremslichter: Bußgeld von 377.790 Guaranies, wenn es reparierbar ist kann weitergefahren werden, wenn nicht droht Beschlagnahmung

Personen auf der Ladefläche mitnehmen: Absteigen der Personen und ein Bußgeld von 755.580 Guaranies

Entgegen der Fahrtrichtung fahren: Bußgeld von 1.511.160 Guaranies

Fahren mit Kopfhörern oder Handy in der Hand: Bußgeld von 528.906 Guaranies

Keine Dokumente aushändigen wollen: Bußgeld von 1.133.370 Guaranies, Nationalpolizei und Staatsanwaltschaft werden informiert.

Nicht auf ein Zeichen eines Mitglieds der Straßenpatrouille reagieren: Bußgeld von 755.580 Guaranies, Nationalpolizei und Staatsanwaltschaft werden informiert.

Motorradfahrer

Kein Sicherheitshelm tragen: Bußgeld von 831.138 Guaranies. Wenn Helm vorhanden ist, kann Fahrer mit diesem auf dem Kopf weiterfahren. Wenn keiner vorhanden ist kommt es zur Beschlagnahmung.

Keine reflektierende Warnweste tragen: Bußgeld von 831.138 Guaranies. Wenn Warnweste vorhanden ist, kann Fahrer mit dieser am Körper weiterfahren. Die Nutzung ist obligatorisch von Beginn der Dämmerung bis in die Morgenstunden.

Kein Abblendlicht angeschaltet: Bußgeld von 302.232 Guaranies

Wenn Glühlampe tagsüber durchgebrannt ist: Mündliche Verwarnung beim ersten Mal

Wenn Licht oder Rücklicht nachts nicht funktioniert: Bußgeld von 377.790 Guaranies, wenn es repariert werden kann, kann man weiterfahren.

Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren: Bußgeld von 377.790 Guaranies, Kinder müssen auf andere Weise weiterreisen. Eltern werden informiert.

Mitnahme von mehr als einer Person auf dem Motorrad: Bußgeld von 302.232 Guaranies, für Weiterfahrt maximal 2 Personen.

Mitnahme von Personen auf Transportmotorrädern: Bußgeld von 377.790 Guaranies

Für Bus- und Lastkraftwagenfahrer gibt es weitere Vorschriften, die hier aus Platzgründen vorerst nicht aufgeführt wurden.

Wochenblatt / Patrulla Caminera

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10 Kommentare zu “Der neue Bußgeldkatalog ab Juli 2017

  1. Das ist doch der helle Wahnsinn! In wie vielen Fällen drohen sogleich “Beschlagnahmung des Fahrzeuges”! Daraus resultieren ja weitere Kosten für den Fahrzeughalter, wie Abschleppkosten, Kosten für den Staatsanwalt u.v.m. Welcher Durchschnittsbürger sollte das bezahlen können? Und wie lange wird es dauern, bis das Fahrzeug wieder frei gegeben wird? Wer das richtige Parteibuch besitzt oder über die richtigen Amigos verfügt, den wird dieses Ungemach ohnehin nicht treffen. Und eine ganz andere Frage ist die, wo stehen sooo viele bewachte Stellflächen für die tausenden künftig abgeschleppten Fahrzeuge zur Verfügung? Oder geht es am Ende um etwas ganz anderes?

  2. Was sollen denn all die Familien machen, die lediglich über ein Motorrad o.ä. verfügen? Bisher werden sie jedenfalls für gewöhnlich in Ruhe gelassen. Diese extremen Reglementierungen sind für ein Land wie Paraguay gänzlich ungeeignet. Hinzu kommt, dass die gesamte paraguayische Verkehrspolizei vollkommen korrupt ist.

  3. Kein Abblendlicht angeschaltet: Bußgeld von 302.232 Guaranies
    Bedeutet das, dass immer und überall mit Abblendlicht zu fahren ist?????
    Unter § 65 Abs.2 findet man “NO LLEVAR LAS LUCES REGLAMENTARIAS ENCENDIDAS”
    wo findet man die REGLAMENTARIAS

  4. Kein Abblendlicht angeschaltet: Bußgeld von 302.232 Guaranies
    Bedeutet das, dass immer und überall mit Abblendlicht zu fahren ist ?????
    Im Bußgeldkatalog steht im § 65 Abs.2 “NO LLEVAR LAS LUCES REGLAMENTARIAS ENCENDIDAS”
    Nirgendwo sind die “REGLAMENTARIAS”

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