Deutsche Justiz drängt auf Auslieferung von Daniel Uwe Poth

Asunción: Die deutsche Justiz möchte nun nach dem erfolgreichen Zugriff der Polizei eine zügige Auslieferung veranlassen, zu der ihr 90 Tage Beantragungsfrist bleibt. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft hoben den Erfolg des gestrigen Einsatzes hervor. Wie Kriminalhauptkommissar Abel Cañete erklärte, ist die Festnahme Teil der neuen Politik des Innenministeriums, die eine verbesserte Zusammenarbeit mit Dienststellen im Ausland, beinhaltet.

Der verheiratete Vater Poth machte sich in den vergangenen Jahren einen Namen als Netzbetrüger. Seine Spuren verwischte er in Paraguay dank diverser Identitäten und Hilfe durch Gesetzeshüter.

Daniel Uwe Poth hat heute Nachmittag eine Anhörung bei Richter Pedro Mayor Martínez, bei der es darum geht ihn eindeutig zu identifizieren. Laut dem Staatsanwalt für internationale Angelegenheiten, Juan Emilio Oviedo, ist die Festnahme nur nach Untersuchungsarbeit der Nationalpolizei möglich gewesen. Aktuell gibt es 460 deutsche Betrugsanzeigen gegen ihn.

Anscheinend wurde nicht ein Paraguayer Opfer seiner illegalen Machenschaften. In Deutschland soll der Schaden bei 88.000 Euro liegen. Der Richter verhängte Untersuchungshaft mit der Absicht der Auslieferung nach Deutschland.

(Wochenblatt / Abc)

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6 Kommentare zu “Deutsche Justiz drängt auf Auslieferung von Daniel Uwe Poth

  1. Das kenne ich, leider mußte ich auch gegen 1Pers. 8Strafanzeigen stellen wegen Urkundenfälschung und Betrug das war bereits im Jahr 2006 und bis heute ist nichts geschehen. Ich kann mich rum ärgern und der Arsch macht sich ein schönes leben und das in Deutschland.

  2. Wenn besagter Daniel Uwe Poth durch Betrügereien in Deutschland insgesamt einen Schaden von € 88.000 angerichtet haben soll, daß scheint mir dieser Betrag für ein Internationale Fahndung durch die Interpol sehr klein geraten. Ich kann mich noch erinnern, daß bereits in den ersten 1980er Jahren eine Internationale Fahnung durch die Interpol nur eingeleitet wurde, wenn der Betrag, um welchen es ging, mindestens DM 250.000 betrug. Schließlich haben Internationale Fahndungen und auch die damit verbundenen Auslieferungen ihren Kostenpunkt, und der Mindestbetrag, den man schon vor mehr als 30 Jahren ansetzte, entsprach angeblich in etwa dem Kostenpunkt einer jeden Internationalen Fahndung im Durchschnitt. Aus diesem Grunde hat damals schon die Interpol alle Anträge, bei denen der Wert unter diesem durchschnittlichen Kostenpunkt lag, schon gar nicht angenommen. Wie hoch dieser Betrag heute ist, ist mir nicht bekannt, er dürfte aber inzwischen deutlich gestiegen sein. Deshalb ist es recht unwahrscheinlich, daß wegen so einem relativ lächerlichen Betrag die teure und kostspielige Maschinerie der Interpol überhaupt in Gang gesetzt werden könnte. Ich vermute eher, daß der durch diesen Daniel Uwe Poth hinterlassene Schaden in Wirklichkeit um einiges höher ist. Daß dieser in Deutschland gesucht ist und dies möglicherweise auch in der deutschen Presse veröffentlicht wurde, das ist ohne weiteres vorstellbar. Und wenn die paraguayischen Behörden irgendwie davon Wind bekommen haben, sind sie natürlich schnell dabei, die verdächtigte Person gleich mal dingfest zu machen, denn auch von ihm kann man etwas verlangen, um ihn dann wieder in die Freiheit zu entlassen. Und letztlich kommt dann möglicherweise der Auslieferungsantrag niemals an.

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