Die Kirche im Fokus der Steuerfahnder

Wer hätte es jemals gedacht, dass die Kirchen, Stiftungen oder andere gemeinnützige Organisationen in den Fokus der Steuerbehörde geraten. Nun sollen diese aber auch Mehrwertsteuer (IVA) bezahlen.

Liz del Padre Maciel, Direktorin für die Planung und Nebeneinkünfte des Sekretariats für Steuern (SET), wies darauf hin, dass aufgrund des Gesetzes 5061/13 das Konzept über die Befreiung der Mehrwertsteuer geändert worden sei. „Bevor dies erlassen wurde galt die Regel nach dem Thema “Non-Profit“, aber das hat sich geändert und basiert nun auf der ausgeübten Tätigkeit“, sagte Maciel.

Sie erklärte weiter, Unternehmen, die zwar Gewinne erzielen würden, seien von der Steuer befreit, wenn sie karitative Tätigkeiten, gemeinnützige sowie medizinische Versorgung, Ausbildung oder kulturelle Tätigkeiten ausführen würden. Kommerzielle Aktivitäten von Kirchen und anderen gemeinnützigen Organisationen unterliegen aber der Mehrwertsteuerpflicht.

„Betroffen sind alle Tätigkeiten im Bereich des Handels, wie zum Beispiel eine Kreditvergabe an die Erzbischöfe“, erklärte die Direktorin. Dies läge daran, dass dies keine gegenseitige Hilfsleistung wäre sondern eine gewerbliche Tätigkeit und als solche auch steuerpflichtig würde, fügte Maciel an.

Der gleiche Fall ist gegeben, wenn die Kirche, eine Stiftung oder einen gemeinnützige Organisation beschließt eine Bar, ein Restaurant oder ähnliches zu eröffnen, das als Unternehmen geführt wird. „Alle Dinge, die eine Akt des Handels beinhalten sind mehrwertsteuerpflichtig“, sagte Maciel.

Quelle: La Nación

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