Diskrimination: Ausländer die Aufenthaltsgenehmigung wegen einer Krankheit verwehrt

Asunción: Ein Ausländer, der mit einer Paraguayerin verheiratet ist, beantragte die Daueraufenhaltsgenehmigung, welche schlussendlich abgelehnt wurde, da er eine nicht ansteckende Krankheit hat, die den Behörden als Grund zur Ablehnung ausreichte.

Ausländer, die sich in dem Land niederlassen wollen, haben Probleme. Einem kolumbianischen Staatsbürger, der eine paraguayische Frau geheiratet hat, wurde die Daueraufenthaltsgenehmigung im Land verweigert. Der Grund: Er leidet an Taubheit.

Artikel 6 des Migrationsgesetzes N° 978/96 steht im Mittelpunkt eines Skandals, der in den Medien und sozialen Netzwerken thematisiert wird.

Es handelt sich um den Fall eines kolumbianischen Staatsbürgers, der “rechtlich nicht in der Lage” ist, sich im Land niederzulassen. Der Mann erfüllt eine gesetzliche Anforderung nicht, weil er taub ist.

Die Behörden berufen sich laut der Beschwerde auf gesetzliche Bestimmungen, die es ihm nicht erlauben, sich dauerhaft niederzulassen.

“Ein Gehörloser mit kolumbianischer Staatsangehörigkeit konnte keine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten, weil er gehörlos ist. Da sie mit einem Paraguayer verheiratet war, musste sie nach Kolumbien zurückkehren. Er ist ein Profi und kommuniziert in Gebärdensprache”, sagte Dr. Alejandra Peralta Merlo, Professorin für Recht an der Hochschule für Justiz und Master in Menschenrechten.

Artikel 6, Absatz 3 des Migrationsgesetzes besagt, dass es einige rechtliche Hindernisse für die Niederlassung in Paraguay gibt:

“Personen, die durch angeborene oder erworbene physische oder psychische Defekte oder eine chronische Krankheit behindert sind, die es ihnen unmöglich macht, ihren Beruf, ihr Gewerbe, ihre Industrie oder ihre Kunst auszuüben… Personen, die Prostitution ausüben oder davon profitieren”, heißt es im Migrationsgesetz.

Die Tatsache, dass dies ans Licht der Öffentlichkeit gelangte, löste in den Medien und Netzwerken heftige Kritik aus. Der Grund dafür ist, dass er die Diskriminierung aufdeckt, die das geltende Migrationsgesetz selbst ausdrücklich offenbart.

Wochenblatt / Hoy

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5 Kommentare zu “Diskrimination: Ausländer die Aufenthaltsgenehmigung wegen einer Krankheit verwehrt

  1. Das ist der Hammer! Das ist höchst diskriminierend gegenüber Behinderten. Welche Geisteskranken haben dieses Gesetz beschlossen? Aber vor allem, welche Drecksäcke wühlen in solchen Gesetzen und wenden sie auch noch an? Es ist doch selbst mir, als juristischen Laien, ganz klar, dass der Kolumbianer, sollte er Klage bei einem Menschenrechtsgerichtshof einreichen, sofort Recht bekommt und den paraguayischen Staat unverzüglich zur Änderung des Gesetzes befehlen wird und die so hyperkorrekten paraguayischen Anwälte, die das angewendet haben, stehen wie die letzen Volltrottel dar. Und auch die Leiterin der Migrationsbehörde, die auch knallhart ungeimpfte Großfamilien mit über 10 Kindern abschieben lässt. Für mich gehört diese Frau sofort aus dem Amt enthoben, auch wenn diese Dummbratze sich auf das Geleiere wie das”geltende Recht” beziehen wird.

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  2. Wahrscheinlich noch vom Dr. Mandela Gesetz, bezüglich „Prostitution“, die hätten nur Konkurrenz eigenen gemacht

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  3. Es gibt genug staaten in denen verheiratet sein alleine nicht ausreicht um bleiben zu können. So weit ich weiss, gibt es auch altersbeschränkungen vor allem kanada und australien und neuseeland sind da hart. Da geht es sogar um übergewicht. Das ist dann keine diskriminierung? Da muss man dann asyl sagen und das türchen geht auf oder braucht es plötzlich eine impfung und wer die nicht hat, der wird sogar ohne hose auf die strasse gesetzt weil wir haben ja gesetze aber wir sind alle gleich. Blödes geschwätz.

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    1. Zardoz, ja es gibt Länder,die Familienzusammenführung von gewissen Kriterien abhängig machen. Zum b.s kannst Du Dich und Deine Familie selber ernähren, ohne auf Staatskosten zu leben? Ist nicht so wie in EU. Wo wirst Du leben und wie verdienst Du Dein Geld? Das sind alles Fragen, die sich auch ein verheirater stellen muss.

  4. Also so ganz richtig kann diese Sache so nicht gewesen sein- oder der Migrant hatte eine absolut untauglichen Einwanderunsgehlfer. Als Eheman einer Paraguayerin ist zuerst die Cedula bei der Identificaciones zu machen (dabei ist kein Gesundheitszeugniss nötig) Nach deren erhalt wird dies der MIgarcaiones angeziegt und die Permanente beantragt.(auch hier bei diese Konstelation ist kein Gesundheistzegniss nötig.Wenn also hier die mIgraciones etwas ablehnte war dies keine gesetzlich fundierte Entscheidung sondern eine davon (von den Bestimmungen der Einwanderung für Angehörigwe von Paraguayern)abweichende Entscheidung.

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