Doppelmord im Chaco: Verfahrensfehler nicht anerkannt

Neuland: Ein schauderhaftes Verbrechen liegt mittlerweile 7 Jahre zurück. Es geschah um einen Schuldspruch für eine weitere Tat kippen zu lassen. Nun wurde versucht einen Verfahrensfehler für eine Einstellung geltend zu machen.

Der deutsche Mennonit Bernhard Harder, der für die Tötung seiner Frau Margarita im Jahr 2008 zu 21 Jahren verurteilt wurde, hatte hinter Gittern die Idee, die beiden Kläger, seine ehemaligen Schwiegereltern, Peter und Erika Dick, zu eliminieren. Er engagierte zwei Paraguayer, die in den Chaco fuhren und am 8. August 2010 das Elternpaar in ihrem Haus in Neuland auf grausame Art und Weise ermordeten.

Harder’s Ehefrau ertrank in einem australischen Wassertank auf der eigenen Estancia am 1. September 2008. Witwer Harder erklärte damals, dass sie hinein fiel und er ihr versuchte zu helfen. Die Polizei jedoch bekam einen Anruf wonach eine Frau tot in einem Wassertank aufgefunden wurden und fuhr zu der Adresse. Auf dem Weg dahin kam ihnen Bernhard Harder mit einem Geländewagen entgegen, auf dessen Ladefläche die Leiche seiner Frau lag, abgedeckt mit einem Tuch. Da war sie schon 12 Stunden tot, fand man später heraus.

Zwei Jahre später wurde er zu 21 Jahren Haft verurteilt. Harder hatte anscheinend eine aussereheliche Beziehung zu einer anderen Frau, weswegen Margarita sich scheiden lassen wollte. Bei gemeinsamen Werten in Höhe von 2 Millionen US-Dollar wäre dies teuer für ihn geworden.

Isidro Borges und Juan Gregorio Garay, zwei ehemalige Häftlinge, die den Auftrag Harder für insgesamt 80 Millionen Guaranies ausgeführt und seine Schwiegereltern ermordet hatten, wurden schon zu je 25 Jahren Haft verurteilt. Vor kurzem sollte der Prozess für den Auftraggeber starten. Diverse Ausbremsmanöver versucht man nun geltend zu machen.

Zuerst wurde der Prozessauftakt um eine Woche verschoben, weil Bernhard Harder einen neuen Verteidiger bekam, der sich erst in den Fall einarbeiten musste. Beim zweiten Anlauf vor drei Wochen dann, drängte der neue Verteidiger Carlos Mendoza auf Einstellung des Verfahrens wegen der fehlenden schriftlichen Einladung zur obligatorischen Vernehmung. Als dies nicht genehmigt wurde, verklagte man das Richtertrio Amado Yuruhan, Eduardo Medina und Francisco Núñez mit der Begründung, dass alle drei nicht parteilos wären.

Nach dieser Maßnahme muss der Generalstaatsanwalt darüber entscheiden, ob die drei Richter den Fall weiterführen dürfen. Normalerweise sind damit wieder 4 bis 6 Wochen für den Angeklagten gewonnen.

Wochenblatt / Judiciales

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