Doppelter Lohn an Feiertagen

Guillermo Sosa, Arbeitsminister, betonte, alle Angestellten, sei es im öffentlichen Dienst oder aber auch in der Privatwirtschaft, die an einem Feiertag arbeiten würden, müssten einen doppelten Lohnausgleich erhalten. Dies treffe auch für eine Tätigkeit an Sonntagen zu. Sosa fügte an, es gäbe eine zwingende Bestimmung in den bestehenden Arbeitszeitregelungen, sie treffe auch auf Hausangestellte zu.

Gegenüber dem Radiosender 730 AM erklärte Sosa, Unternehmen oder andere Arbeitgeber, die den doppelten Lohn nicht zahlen, würden strafrechtlich verfolgt. Er warnte davor, die Gesetze nicht einzuhalten und forderte alle Bürger zur Zusammenarbeit auf. Im Arbeitsgesetz, Artikel Nummer 234 steht folgendes: “Die Arbeitsstunden an Feiertagen oder Sonntagen werden mit einem 100%igen Zuschlag im Verhältnis zum Monatslohn vergütet“. Gleichzeitig muss ein zusätzlicher freier Tag zur Erholung gegeben werden.

Quelle: La Nación

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