Ein Freifahrtschein, wenn er falsch eingesetzt wird

Asunción: Der Abgeordnete Édgar Ortíz stellte einen Gesetzesvorschlag vor, wonach Personen nicht angeklagt werden, die zur Selbstverteidigung jemand erschossen haben.

„Dies dient dafür, dass man sich vor was auch immer mit einer Pistole, Messer oder was man im Haus hat wehren kann. Es ist ungerecht, wenn jemand in dein Haus einbricht, du ihn umbringst und dafür noch ins Gefängnis musst“, sagte er gegenüber Radio 970 AM.

Das Gesetzesprojekt zielt darauf ab den Artikel 19 des Gesetzes 1160/97 aus dem Strafgesetzbuch zu modifizieren. Nach seinem Kriterium ist es notwendig diesen zu aktualisieren und hofft, dass das Abgeordnetenhaus dem schnell zustimmt.

Derzeit gibt es viele Überfälle. Den Tätern soll klar sein, dass sie ungestraft erschossen werden können. Mit dem Wissen soll sich die Anzahl der Räuber automatisch verringern.

„Jeden Tag wächst die Anzahl derer die Raubüberfälle begehen. Es darf nicht angehen, das wir einen Räuber hereinlassen, er alles mitnimmt und wir nichts unternehmen können. Das ist eine Gesetzesaktualisierung“, so der Abgeordnete Ortíz der liberalen Partei.

Wochenblatt / La Nación

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7 Kommentare zu “Ein Freifahrtschein, wenn er falsch eingesetzt wird

  1. Mehr als krass finde ich den header zum Artikel: Ein Freifahrtschein, wenn er falsch eingesetzt wird.
    Wenn hier das deutsche Notwehrgesetz abgeschrieben würde, wäre das die einfachste Lösung.
    https://www.juraforum.de/lexikon/notwehr
    Ein Freifahrtschein ist dort nicht bekannt. (Setzt allerdings etwas Bildung im Justizsystem voraus)

    1. @ Anton
      Das was der Abgeordnete Édgar Ortíz ist absolut Richtig.Der Zirkus muss ein Ende haben.
      Allen Unken rufen zum Trotz, das kein Freifahrtschein, wenn er falsch eingesetzt wird.
      Man erwischt heute zu Tage jeden,wenn es Polizei wirklich darauf anlegt.
      Es kann nicht sein das Raubopfer das sich wehrt bestraft wird, wenn es den Räuber erschießt.
      Was im Juraforum geschrieben ist nach deutschen Recht an sich richtig. Ob es Richtig ist, stelle ich mal in Frage!
      Viele Fälle von Notwehr landen beim Staatsanwalt.Überscheiten der Notwehr,Körperverletzung,Fahrlässige Tötung,Totschlag usw.Und wehe dem der öffentliche Raum ist betroffen.(Führen von Waffen,Selbst ein Teppichmesser arretierbar,Fahrtenmesser,Küchenmesser,Machete oder Pfeil und Bogen usw.Werden Dir große Freude bereiten.)
      Da haben so einige, wie auch in Paraguay, richtig in die Scheiße gefasst.

      1. Notwehr ist kein Freifahrtschein! Nur bei echter Notwehr geht man straffrei aus. Deshalb wundert mich die Überschrift. Ob die Advocados die komplizierte Materie verstehen werden? Da habe ich so meine Zweifel, wenn schon in Deutschland die Notwehr ein juristischer Drahtseilakt ist.
        Ein einfaches und doch schwer zu lösendes Beispiel: Der Einbrecher ist ein mit einem Schlagstock ausgestattetes Kind (in Paraguay nicht ungewöhnlich), was darf ein normaler Mensch, ein Rollstuhlfahrer oder ein Bettlägeriger um sein Recht zu schützen?

        Die Behauptung

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