Fahndungserfolg der Polizei bei einem schweren Raubüberfall

Villarrica: Die Polizei konnte in der Hauptstadt von Guairá einen wichtigen Fahndungserfolg verbuchen, nachdem sie einen Mann festnahm, der einen schweren Raubüberfall begangen haben soll.

Der Verhaftete heißt Antolín Ojeda, 48, der gestern gegen 14.30 Uhr von der Nationalpolizei auf der Route PY08 im Stadtteil Santa Lucía von Villarrica festgenommen wurde. Zudem beschlagnahmten die Beamten ein blaues Motorrad der Marke Kenton, Modell GTX, ohne Nummernschild und ein schwarzes Handy der Marke GGG, Modell F7 TV.

Die Festnahme von Ojeda erfolgte als Ergebnis von intensiven Ermittlungen, die im Rahmen eines mutmaßlichen schweren Raubüberfalls durchgeführt wurden. Eine Frau war das Opfer in dem Fall, die an Bord ihres Motorrads unterwegs war und der Täter ihr bei der Tat alle Wertsachen raubte.

Ojeda hat Vorstrafen wegen sexueller Nötigung (Jahr 2006), Viehdiebstahl (Jahr 2009), schwerem Raub (Jahr 2011), häuslicher Gewalt (Jahr 2011), sexueller Nötigung (Jahr 2017) und Besitz von Marihuana (Jahr 2015).

Der Festgenommene kam auf die 32. Polizeistation des Viertels Santa Lucía, nachdem er im Krankenhaus des Sozialfürsorgeinstituts (IPS) in Villarrica untersucht worden war und dann der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt wurde.

Wochenblatt / Ultima Hora

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1 Kommentar zu “Fahndungserfolg der Polizei bei einem schweren Raubüberfall

  1. “Ojeda hat Vorstrafen wegen sexueller Nötigung (Jahr 2006), Viehdiebstahl (Jahr 2009), schwerem Raub (Jahr 2011), häuslicher Gewalt (Jahr 2011), sexueller Nötigung (Jahr 2017) und Besitz von Marihuana (Jahr 2015).”
    Das sind ja nur die Straftaten denen er überführt wurde. Wahrscheinlich hat er mindestens 10 mal so viele auf dem Kerbholz.
    Spätestens bei Viehdiebstahl hätte damit schluss sein können. Früher wurden Viehdiebe gerechterweise aufgehängt. Vielen Opfern wäre viel Leid erspart geblieben, hätte man eine solch bewährte Rechtsprechung beibehalten. Nicht zu vergessen diejenigen, die durch eine konsequente Rechtsprechung von der Ausübung solcher Straftaten abgeschreckt worden wären.

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