Fall Juliette: Keine Beweise um Reiner Oberüber zu verurteilen

Asunción: Der Anwalt des Deutschen Reiner Oberüber, der seit mehr als einem Jahr angeklagt wegen dem Verschwinden eines 8-jährigen Mädchens hinter Gittern sitzt, erwartet keine Verurteilung seines Mandanten. Er sprach von einem Vergnügen.

Max Narváez sagte gegenüber Radio PDS, dass “sie ihn schlussendlich nicht wegen der Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht beschuldigt haben, weil er dem Minderjährigen gegenüber keine Verpflichtung habe. Sie hätten genug um sich vor Gericht zu vergnügen”.

„Die Anklage diente der Staatsanwaltschaft nur dazu, meinen Mandanten für mehr als ein Jahr im Gefängnis zu halten”, sagte Narváez und fügte hinzu, dass „die Staatsanwaltschaft als Hauptargument angeführt habe, dass Reiner zu oft sein Haus verlassen und das Mädchen vernachlässigt habe“, und dass der Deutsche laut Aussage der Angestellten „schlecht auf das Kind geschaut habe“.

“Bis gestern war der gesamte Prozess im Schutz der Dunkelheit, aber jetzt wird alles öffentlich”, sagte er und kündigte an, aufschlussreiche Details zu dem Fall bekannt zu geben.

Das Mädchen verschwand im 15. April 2020. Am 16. April desselben Jahres ging Oberüber in Begleitung seiner Lebensgefährtin Liliana Zapata zur Polizei, um die entsprechende Vermisstenanzeige zu erstatten.

Inmitten all der Konfusion, die durch verschiedene Aussagen entstand, ordnete das Staatsanwaltschaft wiederholte Durchsuchungen und Suchen an, aber alle diese Schritte waren bis heute erfolglos.

Wochenblatt / Radio PDS

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6 Kommentare zu “Fall Juliette: Keine Beweise um Reiner Oberüber zu verurteilen

  1. Wenn ihm das Kind zur Aufsicht anvertraut wurde, was bei Lebenspartnerschaften ja durchaus üblich ist, dass die Mutter das Kind mal bei dem Partner läßt, dann hat er selbstverständlich eine Aufsichtspflicht. Unter Lebenspartnern muss die Übergabe dieser Aufsichtspflicht nicht einmal mündlich erfolgen, sondern auf dem Prinzip des Usus, der Gewohnheit beruhen. Wenn die Mutter mal schnell weg ist, sollte es also für den Lebenspartner eine Selbstverständlichkeit sein, dass er derweil die Aufsicht übernimmt. Und jedem Mann sollte klar sein, dass man eine alleinerziehende Mutter nicht alleine, sondern nur im Gesamtpaket mit Kindern bekommt.
    Deshalb generell zu sagen, er hätte diese Pflicht nicht gehabt, halte ich für ziemlich dünn.

  2. DerEulenspiegel

    Hoffentlich wird dieser ganze mafiöse Dreckstall endlich aufgedeckt, der sich hinter einer offensichtlich nicht haltbaren Anklage versteckt. Welche Chancen hat Oberüber und seine Lebensgefährtin (Mutter von Juliette) auf Haftentschädigung, Entschädigung wegen Rufschädigung, für erlittene psychische Schmerzen, Zerstörung Teile des Eigentums im Wege ungerechtfertigter, mehrfacher Hausdurchsuchungen? Was hört man zu diesem ominösen Fall vom Präsidenten, der nicht zu fein war, gleich am Anfang der Anklagekampagne sich höchst persönlich öffentlichkeitswirksam einzuschalten? Mir scheint, das Ganze weitet sich immer mehr zu einem Skandal aus!

    1. Ob er oder die Mutter irgendwas mit dem Verschwinden zu tun haben, können weder du noch ich beurteilen. Dass das Verschwinden des Kindes anlass geben muss in alle Richtungen zu ermitteln und auch Hausdurchsuchungen erfolgen müssen, finde ich als richtig. Aber man darf natürlich auch nicht Leute ohne Beweise ein Jahr wegsperren. Untersuchungshaft dient normalerweise dann, wenn Tatverdächtige entweder verushcen könnten zu fliehen oder Verdunkelungsgefahr besteht. Da man ohnehin keine Anhaltspunkte zum Verbleib des Mädchens hat, kann man auch nicht sagen, was verdunkelt werden könnte.
      Meine Meinung ist also, er ist frei zu lassen, mit der Auflage das Land nicht zu verlassen und seinen Aufenthaltsort mitzuteilen und zwar so lange man noch aktiv am Fall ermittelt.
      Insgesamt ist das ein ziemlich trauriger Fall.
      Ob er die Aufsichtspflicht hatte, womöglich. Ob er sie vernachlässigt hat, weiß ich nicht. Eine Entführung kann geschehen, wenn man mal grade nicht hinschaut und wenn das Kind aus dem Garten entwendet wurde, wo man sein Kind in Sicherheit wiegt, darf man auch mal wegsehen und das Kind spielen lassen. Schließlich hat man noch anderes zu tun.
      Wenn ich mich recht erinnere, wurden doch auch zusätzlich noch Ziegen entwendet. Alles ziemlich merkwürdig. Wer klaut ein Kind und Ziegen?

    2. Haftentschädigung? Hahaha, die werden den Herrn Oberüber, falls er freikommt, mit einem schelmischen Grinsen sagen, dass er doch froh sein soll wieder frei zu sein.
      Insgesamt wieder mal ein absolutes Armutszeugnis der paraguayischen Witzjustiz. Aber man kennt es nicht anders..
      Ich kenne mich nicht aus, aber könnte Herr Oberüber daraufhin Klage bei einem Menschenrechtstribunal gegen den paraguayischen Staat einreichen?
      Schade nur, dass er nicht schwarz ist und keine Frau, dann wären seine Chancen wohl besser. Aber als weisser Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit ist man heutzutage nur noch so “gut”, um monetär gemolken zu werden.

  3. Der Sachverhalt ist ziemlich eindeutig. Das Kind verschwindet, der Grossvater, der einschlägig im Zusammenhang mit Kindern bekannt sein soll ist danach wohlhabend. Die Familie des Nachbarn, der das zufahrstor ständig beobachten soll, ist danach wohlhabend. Wie geht es den Zaunbauern, die beim Verschwinden vor Ort waren? Sind die nun auch wohlhabend? Wie geht es den 3 Staatsanwaelten sind die nun auch reich geworden?
    Wer hat die Berufsdemonstrantinnen gegen Oberüber bezahlt? Wer hat die Facebook Hetzerin gegen Oberüber bezahlt? Hier hat jemand offenbar bereits eine Summe aufgebracht, die 100 Mio Guaranie weit ueber steigt.
    Welches ist die 2. Geschichte, die es rechtfertigt so viel Geld zu investieren und wer bezahlt es??

  4. Der Teil der Geschichte, der mich verwundert ist, daß sich noch kein Mitwisser die 350 Mio verdient hat, die Oberüber und seine Freundin ausgelobt haben? Ist der Betrag nicht in den hiesigen paraguayischen Nachrichten genannt worden? Sind die Schweigegelder der Taeter noch hoeher, um alle Mitwisser schweigen zu lassen?
    Das die Staatsanwaelte wo wo das Kind ist, haben sie gem. WB bereits vor Monaten verkündet?