Fall Juliette: Mutter zu zwei Jahren Haft verurteilt

Asunción: Die öffentliche Verhandlung gegen die Mutter des am 15. April 2020 verschwundenen Mädchens in Emboscada endete mit der Verurteilung der Frau zu einer zweijährigen Haftstrafe.

Dennoch muss Lilian Zapata nicht hinter Gitter, denn Haft bis zu 2 Jahren Dauer kann, wie im aktuellen Fall, mit Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Grund dafür ist, dass die Frau eine gerichtliche Anordnung im Zusammenhang mit der Entnahme von Proben für den DNA-Abgleich missachtet hat.

Das Gericht, bestehend aus Rossana Maldonado und Lourdes Peña, stimmte für die Verurteilung der Mutter, während der stellvertretende Richter Manuel Aguirre im Gegensatz dazu für den Freispruch der Mutter des in Emboscada verschwundenen Mädchens stimmte. Daher wurde die Frau mehrheitlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Mit der Verurteilung entsprachen die Mitglieder des Gerichts dem Antrag der Staatsanwältin Sara Torres.

Die Mutter des Mädchens weigerte sich, an dem DNA-Test mitzuwirken, da es bereits genügend Beweise gebe, die für die Ermittlungen verwendet werden könnten.

Die Strafrichterin Clara Ruiz Díaz ordnete an, dass die Mutter des vermissten Mädchens sich einer biologischen Probenentnahme für DNA-Vergleiche mit den Elementen unterziehen muss, die bei den Razzien auf der Suche nach der Minderjährigen in dem Komplex gesammelt wurden.

Wochenblatt / Abc Color

CC
CC
Werbung

Der Zweck dieses Dienstes ist die Wertsteigerung der Nachrichten und um einen flüssigeren Kontakt zu den Lesern zu etablieren. Kommentare sollten an das Thema des Artikels angepasst werden. Die Kommentatoren sind ausschließlich für den Inhalt verantwortlich, der sachlich und klar sein sollte. Schimpfwörter und persönliche Beleidigungen sowie Rassismus werden nicht geduldet.

3 Kommentare zu “Fall Juliette: Mutter zu zwei Jahren Haft verurteilt

  1. Damit ist es der Staatsanwaltschaft nun gelungen die Klärung des Falles endgültig erfolgreich zu verhindern.
    Wer fuer die Taeterschaft in Frage kommt ist aufgrund der hohen finanziellen Mittel die fuer die Protest und Hass Kampagnen gegen Rainer Oberueber und dessen Freundin aufgewendet wurden eindeutig. Fuer das Auffinden des Kindes bzw seiner ueber Reste hat ausser Reiner Oberueber niemand Geld eingesetzt. Eindeutiger geht es nicht…….

    15
    1
  2. Was soll dieses Kaspere Theater!
    Eine DNA-Probe- Gebissabdruck.Richtig begründet bekommt man immer einen Titel der Zwangsweise vollstreckt werden kann.Das ist wirklich eine Nebelkerze,Ablenkung.
    Wer nun wirklich hier der Schuldige ist eine andere Frage, mit Dreck wurde genug geworfen.Protest und Hass in egal in welcher Form bringen kein Licht in das Dunkel! Interessant wäre es war die ganzen wer die Protest und Hass gegen das paar Oberüber organisiert,folge der Spur des Geldes.Nicht das hier Bock zum Gärtner gekürt wurde.

  3. Wie widersinnig sind denn DNA-Proben von Menschen, denen Haus und Grundstück gehören und die tagtäglich mit dem Kind und allen sich dort befindlichen Gegenständen Kontakt haben?
    Was wollen die damit beweisen?
    Daß sie sich dort aufgehalten haben?
    Seit Juliette verschwand, verschwanden in Paraguay mehrere hundert Kinder und Jugendliche.
    Nicht EIN Elternteil wurde dafür in Haft genommen, geschweige denn verurteilt.
    Folge dem Geld!

    4
    1

Kommentar hinzufügen