Für österreichische Auswanderer von großer Bedeutung

Asunción: Was passiert wenn man auswandert, sich aber nicht bei der Bezirkshauptmannschaft in der Heimat korrekt abmeldet? Wer in Österreich weiterhin gemeldet ist, hat da auch Pflichten, die einem in der Entfernung manchmal etwas befremdlich vorkommen.

Wer auswandert, sollte dies auch legal umsetzen und sich in der Heimat abmelden, ganz egal ob als Deutscher beim Einwohnermeldeamt oder als Österreicher bei der Bezirks- oder Landeshauptmannschaft. Wer dies aus diversen Gründen nicht umsetzt, kann Nachteile zu spüren bekommen, die ins Geld gehen können.

Im Artikel soll nicht darauf eingegangen werden, warum Auswanderer sich nicht abmelden, sondern mehr ein Blick auf das gelenkt werden, was passieren kann, wenn man es unterlässt.

Der Schöffendienst ist in Deutschland wie Österreich eine bekannte Form eines Gerichts. Während man in Deutschland in einer Liste, die von der Stadtverwaltung ausgearbeitet wurde, sich einschreiben kann, wird man in Österreich zufällig ausgewählt, wenn man da registriert ist.

Beispielsweise in Paraguay lebend, kann diese Pflicht, der man nachkommen oder ein Bußgeld von 1.000 Euro zahlen muss, leidig werden, ganz besonders, wenn man in der Pandemie, wegen Überbuchung nur noch Flüge in der First Class bekommt, diese aber mindestens 3.000 Euro kosten, um noch pünktlich zu kommen.

Wenn man da nicht imstande ist, dem Gericht einige Argumente zu liefern, weswegen man nicht vorstellig sein kann, muss man das Bußgeld wohl oder übel in Kauf nehmen.

Für Deutsche hingehen gilt: Schöffen müssen bei ihrem Amtsantritt mindestens 25 Jahre alt und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein (§ 33 Nr. 1 und 2 GVG). Wer an diesem Tag 25 Jahre und noch nicht 70 Jahre alt ist, kann in die Vorschlagsliste aufgenommen und zum Schöffen gewählt werden.

Wussten Sie davon oder kennen Sie Gründe, weswegen Österreicher oder Deutsche sich in Deutschland nicht abmelden bzw. sich bei Kindern oder Bekannten anmelden, bevor die der Heimat den Rücken zudrehen?

Wochenblatt

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3 Kommentare zu “Für österreichische Auswanderer von großer Bedeutung

  1. Mein Vater wollte mich nach meinem zweiten Umzug nach Paraguay (da war ich 15) nicht in Österreich abmelden, weil er meinte, dass ich wohl nur ein Jahr bleiben und dann zurückkommen würde. Inzwischen bin ich abgemeldet. Für mich war nur klar, dass es um den aktuellen Hauptwohnsitz geht, aber an die Laienrichter hab’ ich gar nicht gedacht; aber ich bin ja auch noch keine 25. 😀

  2. Selbst bei Auswandern wollen die Beatmeten vom Beatmetenhäuschen nicht aufs täglich Einreiheln von Bürgerakten in den amtlich bewilligten Behälter verzichten. Das kann teuer werden, als Strafe, dass die Langeweile nicht notwendigerweise ansteigt. Als ob NSAs Doggies vom Heeresdienst nicht genau wüssten, wo du steckst. Dennoch kann ich nur jedem empfehlen sich bei den Beatmeten vom Beatmetenhäuschen zu melden, denn in der Not bekommt man ein höfliches aber bestimtes «das tut uns aber leid» grati und franko grati dazu.

  3. “(…)kennen Sie Gründe, weswegen Österreicher oder Deutsche sich in Deutschland nicht abmelden(…)?”

    § 9 IPRG Personalstatut einer natürlichen Person
    (1) Das Personalstatut einer natürlichen Person ist das Recht des Staates, dem die Person angehört.(…)

    Damit ist klar, daß die Eigentumsrechte an der Person dem Staat gehören, dem die Person angehört. Damit ist der Staat für alle Belange der Person zuständig und verantwortlich, nicht aber der Mensch, der verstanden hat, daß er NICHT der gesetzliche Name ist.
    Und aus eigener Erfahrung: Wenn der Staat seine selbst erstellte Person nicht mehr findet, weil der Mensch einfach mal “weg ist”, wird er die Person sowieso “von Amtswegen” abmelden.

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