Gegendarstellung

In meiner Eigenschaft als Hauptgeschäftsführer der Kolping Stiftung Paraguay (FUKOLPA) wende ich mich mit diesem Schreiben an Sie und an Ihre Zeitung „Das Wochenblatt“ um das mir zustehende Recht auf Gegendarstellung geltend zu machen.

Das Recht auf Gegendarstellung ist ein Recht, welches sich aus dem Art. 28 des parag. Grundgesetzes (Verfassung) ableitet und im Gesetz Nr. 1262/87 reglementiert ist, die rechtliche Einrichtungen sind, die einer von falschen, entstellten oder zweideutigen Veröffentlichungen betroffenen Person es garantieren von diesem Recht Gebrauch zu machen um die eigene Gegendarstellung gegenüber den Behauptungen vorzunehmen, von denen diese sich betroffen sieht.

In Bezug auf die folgenden Artikel, die unter Ihrem Namen in “Das Wochenblatt” veröffentlicht worden sind:

Deutsche Bundesregierung nimmt in Fall von Frau Fuzellier Stellung

Kumpelei & Korruption – Olaf von Brandenstein, ein Thema für die TAZ

Whistleblower leben gefährlich, Interview mit Brigitte Fuzellier

Neuste Erkenntnisse im Justizskandal um den Korruptionsfall Kolping

Justizskandal im internationalen Korruptionsfall Kolping

In diesen Artikel stellen Sie Behauptungen auf. bzw. geben Meinungen oder Ansichten von Dritten wider, die nicht der Wahrheit entsprechen.

Die Behauptung, dass ich in der Nacht vom 23. zum 24. September 2010 in einer Nacht- und Nebelaktion mit Gewalt in die Büroräume der damaligen Geschäftsführerin eingedrungen bin ist eine klare Lüge.  Ein Mitglied des Vorstandes, Herr Vicente Gonzalez, hat lediglich am Abend des 23. September, als Frau Fuzellier bereits als Geschäftsführerin abgesetzt worden war, bei einer Sekretärin in Kolping angeordnet, das Schloss zum Büro von Frau Fuzellier auswechseln zu lassen.  Ich habe mein Amt erst am Freitag, dem 24. September um 10:00 Uhr morgens übernommen.  Später ist dann in Anwesenheit einer Notarin das Büro von Frau Fuzellier geöffnet worden und ein minuziöses notarielles Inventar bezüglich aller Unterlagen, Seite für Seite, ausgefertigt worden.

Laut notariell dokumentierter Erklärungen des Verwaltungspersonals der Stiftung habe Frau Fuzellier Ihr Büro am Nachmittag des 23. September 2010 verlassen und eine ganze Anzahl von Aktenordnern und sogar Computern der Stiftung mitgenommen.

Wenn Frau Fuzellier so sehr davon überzeugt ist, dass gewaltsam in Ihr Büro „eingebrochen“ worden ist und angeblich „erheblich belastendes Beweismaterial in einer Reihe von Aktenordnern“  verschwunden ist, warum hat sie dann keine formelle Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet?

Alle Dokumentationen, die in der Stiftung zum Zeitpunkt meiner Amtsübernahme vorhanden waren, sind in einem notariellen Inventar erfasst worden und standen u.a. auch in vollem Umfang der Sonderprüfung des BMZ zur Verfügung.  Unter den vorgefundenen Unterlagen befindet sich beispielsweise auch eine notarielle Erklärung der Schatzmeisterin des Rotary Club Villa Morra, aus der hervorgeht, dass sich Frau Fuzellier ungerechtfertigter Weise einen Betrag über 40.000 US-Dollar aus den Geldern des Rotary Club angeeignet hat, der anscheinend bis heute noch nicht zurückerstattet worden ist.

Die Staatsanwältin Marlene Gonzalez de Ovelar ist, entgegen der Interpretation Ihrer eigenen Befangenheit, nicht meine langjährige Freundin und ich habe auch nicht mit Ihr 4 Jahre im „Instituto de Ciencias Penales“ studiert.  Diese Umstände beziehen sich auf den Rechtsanwalt Guillermo Duarte Cacavelos, der erst seit Juli 2012 für mich persönlich und seit März 2013 für die Kolping Stiftung als Anwalt tätig ist und nicht auf meine Person.

Die im Rahmen der von Frau Fuzellier erstatteten Anzeige durchgeführten Ermittlungen, zuerst gegen Max Samaniego und dann erweitert gegen Jorge Enrique Caballero, Peter Schwab, Guillermo Lezcano Claude und Georg Siebert, sind von der Staatsanwaltschaft aufgrund des Prüfungsberichtes des BMZ und eines Gutachtens einer unabhängigen Wirtschaftsprüferin eingestellt worden, die eigens von der Staatsanwaltschaft auf der Grundlage einer Verlosung unter allen bei der Staatsanwaltschaft zugelassenen Sachverständigen Wirtschaftsprüfer per Verlosung ausgewählt und ernannt worden ist, da keine Straftaten nachgewiesen werden konnten, sondern lediglich Verwaltungsschwächen.  Des Weiteren, hat die Staatsanwaltschaft auf Antrag der Sachverständigen Wirtschaftsprüferin angeordnet, dass Herr Max Samaniego und Jorge Enrique Caballero Ihr anhand der Buchhaltungsunterlagen Buchungsvorgänge erklären, die in Zusammenhang mit der Buchhaltung und deren Modalitäten stehen.

Dass die “Besten Anwaltskanzleien” an diesem Fall gearbeitet haben und ich diese von dem Fall “abgezogen“ hätte entspricht auch nicht der Wahrheit.  FUKOLPA hat in dieser Anzeige nie die Position der Nebenklage bezogen.  Außerdem wurde die Strafanzeige von Fachanwalt für Arbeitsrecht eingereicht und erst nach bei Klageerweiterung von Fachanwälten für Strafrecht bearbeitet.  Diese Rechtsanwälte kassierten monatlich feste Gebühren in erheblicher Höhe, die aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Stiftung nicht weiter bezahlt werden konnten, erst recht dann nicht, wenn die Position der Nebenklage nicht bezogen wurde, die solche Gebühren gerechtfertigt hätten.

Die seitens des SEK ab Juni 2010 unter Vertrag genommene rechtliche Vertretung in Paraguay bezog sich auf die Bearbeitung von zwei unterschiedlichen Prozessen:

  1. Die strafrechtliche Vertretung in der Strafanzeige und deren Erweiterung
  2. Die zivilrechtliche Vertretung in einem Prozess auf Nichtigkeit der rechtswidrig durchgeführten Satzungsänderung von FUKOLPA, aufgrund deren dem SEK die Befugnis den Geschäftsführer zu bestellen und zu entlassen entzogen und dem Vorstand von FUKOLPA unterstellt worden ist, sowie die Verlängerung der Mandate der Vorstandsmitglieder von zwei auf fünf Jahre.

Herr Schilling ist nie diffamiert worden.  Er wurde aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen, der von einer deutschen Justizbehörde auf der Grundlage einer Anzeige wegen Betruges ergangen ist und hat dann 17 Monate in Auslieferungshaft gesessen, weil er sich entgegen seiner eigenen Aussage vor Gericht sich der Auslieferung sofort zu stellen, sobald der entsprechende Antrag vorliegt, um in Deutschland vor der Justiz seine Situation zu klären, er sich der Auslieferung durch alle Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof gestellt hat.  Danach ist es dann nur noch eine einfache formelle Sachbearbeitung die 17 Monate Haft in Paraguay vor den deutschen Gerichten doppelt geltend zu machen und damit eine Aussetzung des Haftbefehls und des Auslieferungsersuchens zu bewirken, da in Deutschland die im Auslande verbrachten Haftzeiten zur Verrechnung der eventuell zustehenden Haftstrafe doppelt angerechnet werden und somit wegen Hafterfüllung im Fall der Verurteilung das Auslieferungsersuchen keine Wirksamkeit mehr hat und nicht andere Gründe.  Dann die Tatsachen zu verdrehen und sich selber als einen „politisch Verfolgten“  darzustellen ist relativ einfach wenn fragwürdige Pressemittel sich für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ist keine Kunst.

Die Freilassung von Herrn Schilling steht auch in keinerlei Zusammenhang mit der Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede von Frau Fuzellier.

Frau Fuzellier hat eine E-Mail an verschiedene Kolpingmitglieder in Deutschland versandt, in der sie behauptet ich hätte zwei Kinder mit meiner eigenen Ex- Schwägerin und sei außerdem Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen im Fall des Megabetruges der Kolonie Neufeld, weshalb die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft gegen meine Person wegen Betruges über 60 Millionen Euro ermitteln würde.

Diese E-mail ist als “Py  vertraulich” gekennzeichnet gewesen und wurde von den eigenen Empfängern an andere Personen weitergeleitet, solange, bis mir diese Mail von anderen Mitarbeitern aus dem Kolpingkreis zugestellt worden ist.  Es existiert keine Verletzung des Postgeheimnisses, so wie es auch die Sachverständigengutachten belegen, die seitens beider Sachverständigen, einer der Anklage und einer der Verteidigung, beide gemeinsam an meinem Computer durchgeführt haben, und mit denen nachgewiesen wird, das mir diese Mail von Dritten elektronisch zugestellt worden ist und nicht vom mir per „Hackermassnahmen“ interzeptiert worden ist, wie es fälschlicherweise in anderen sozialen Netzwerken von Frau Fuzellier dargestellt wird.  Wenn hier jemand überhaupt das Postgeheimnis verletzt hat, dann waren es die Personen, an die diese E-mail adressiert war und die diese dann weitergesendet haben, obwohl die Mail als „Py: vertraulich“  gekennzeichnet war.

Am 18. Juni findet die öffentliche Gerichtsverhandlung in der von Frau Fuzellier gegen meine Person erstatte Strafanzeige wegen angeblicher Verletzung des Postgeheimnisses statt.

Die Anmerkungen bezüglich der Richterin Sandra Farias beziehen sich auf diese und nicht auf meine Person, obwohl man erneut fälschlicherweise versucht mir eine Freundschaft mit Ihr zuzuschreiben, die nicht existiert.  An dieser Stelle möchte ebenfalls darauf hinweisen, dass es absolut falsch ist, dass ich in meiner Aussage behauptet haben soll, dass die deutsche Bundesregierung erst dann wieder finanziell in Paraguay tätig werden würde, wenn Frau Fuzellier rechtskräftig verurteilt und mein persönlicher Ruf wieder hergestellt sei.  Dies ist erst recht eine falsche Behauptung, wenn man berücksichtigt, dass der Prozess wegen Verleumdung und übler Nachrede in keinerlei Beziehung zu den Verwaltungen und Handhabungen der Mittel der Kolpingstiftung aus jeglicher seiner Verwaltungsperioden hat und die in diesem Prozess nur deshalb vorgebracht werden, weil Frau Fuzellier hier versucht die Sachverhalte zu verzerren  und Verwirrung hinsichtlich der eigentlichen Debatte zu schaffen.

An dieser Stelle möchte ich ebenfalls darauf hinweisen, dass alle aufgestellten falschen Behauptungen, die über Pressemedien und soziale Netzwerke seit mehreren Jahren verbreitet werden, erst jetzt wieder neue Impulse geben, obwohl meine Anzeige wegen Verleumdung und  übler Nachrede die bereits  im Juli 2012 erstattet worden ist. Oder hängt das damit zusammen, dass eine Woche vor Ostern dieses Jahres bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Fdo. de la Mora eine Anzeige wegen Vertrauensmissbrauch erstattet worden ist, in deren Verlauf sich Frau Fuzellier wegen rechtswidrig an sich selbst erteilte Darlehen in Höhe von 490.000.000 Guaranies zu rechtfertigen hat, die nicht in vollem Umfang zurückerstattet worden sind.

In jedem einzelnen ihrer weiteren veröffentlichen Artikeln werden mir erneut Verhaltensweisen und Tatsachen zugeschrieben die erfunden und erlogen sind, weshalb ich mir das Recht vor behalte die rechtlich zustehenden Maßnahmen gegen die Personen oder Medien zu ergreifen, die dafür verantwortlich sind.

Olaf von Brandenstein

Hauptgeschäftsführer

Fundación Kolping Paraguay

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