Gerechtigkeit für einen getöteten Pädagogen aus dem Chaco gefordert

Filadelfia: Verwandte und Freunde des bekannten Pädagogen Michael Rudolph, der 2014 bei einem Verkehrsunfall getötet wurde, hoffen, dass die Justiz während des mündlichen und öffentlichen Prozesses heute und morgen in Boquerón ein gerechtes Urteil findet.

Nach 7 Jahren des Wartens und Überwindens mehrerer Hindernisse, um diese endgültige Instanz zu erreichen, sehnen sich Familie und Freunde von ganzem Herzen danach, dass in dem Fall Rudolph, ein bekannter Lehrer aus Boquerón, endlich ein gerechtes Urteil gefällt wird.

Das Strafgericht des Bezirks Boquerón, das sich aus den Richtern Myrian Graciela Núñez, Óscar Gómez und Digna Ocampos zusammensetzt, muss das Urteil gegen André Jonás Koch Birck fällen, der des mutmaßlichen Totschlags, der unterlassenen Hilfeleistung, Unfallflucht und der Straßengefährdung beschuldigt wird.

Rudolph (62) wurde auf seiner üblichen Radtour am Morgen des 27. Juli 2014 in der Stadt Loma Plata von einem Toyota Corolla überfahren. Der Fahrer bei dem Unfall, Birck, flüchtete nach dem Geschehen, wurde verhaftet und laut polizeilichen Quellen mit 1,54 Promille positiv auf Alkohol getestet.

Rudolph war mit Maria Günther verheiratet und Vater einer Familie. Er unterrichtete viele Jahre an Schulen in Asunción und im Chaco. Er half bei der Formulierung von Statuten für die Chortitzer-Genossenschaft, unterstützte die Stadtverwaltung Loma Plata bei verschiedenen Angelegenheiten und zeichnete sich durch einen Geist aus, der offen für Dialog sowie Solidarität war, insbesondere mit indigenen Völkern.

Darüber hinaus war er 17 Jahre lang Generalkoordinator der Pro Indigenous Communities (PCI), einer der wenigen NGOs, die mit indigenen Völkern aus dem Chaco zusammenarbeiten und ebenfalls in dieser Region ansässig sind.

Wochenblatt / Ultima Hora

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3 Kommentare zu “Gerechtigkeit für einen getöteten Pädagogen aus dem Chaco gefordert

  1. Er war Katholik und konnte sich des mennonitischen Protestantismus niemals recht ganz erwaermen.
    Bei Totschlag und Unglueck sieht die Bibel diese Regelung vor.
    1. Mose 35 ff.
    “20 Stößt einer den anderen aus Haß, oder wirft er absichtlich etwas auf ihn, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt getötet werden, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll den Totschläger töten, wenn er ihn antrifft.
    22 Wenn er ihn aber aus Versehen, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend ein Gerät unabsichtlich auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, von dem man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, und wollte ihm auch keinen Schaden zufügen, 24 dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Zufluchtsstadt führen, in die er geflohen war; und er soll dort bleiben, bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
    26 Wenn allerdings der Totschläger aus dem Gebiet seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, hinausgeht, 27 und der Bluträcher ihn außerhalb der Grenzen seiner Zufluchtsstadt findet, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld; 28 denn jener sollte bis zum Tod des Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben und erst nach dem Tod des Hohenpriesters wieder zum Land seines Eigentums zurückkehren.
    29 Und dies soll euch als Rechtssatzung gelten für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnorten.”
    Das Gericht entschied in Israel immer ob Absicht oder nicht Absicht (also Unfall) vorliegt.
    Die Zufluchtsstadt sollte den Totschlaeger vor der Blutrache des Verwandten des Umgekommenen (Opfers) vorlaeufig erretten. War ein Kampfwerkzeug die “Tatwaffe”. so lag Mord vor und der Taeter wurde umgebracht (wenn er sich in die Zufluchtsstadt gerettet hatte, dann half ihm die nichts sondern wurde aus der rausgezerrt und draussen vom Verwandten des Opfers (Blutraecher) umgebracht.
    War es aber ein Unfall oder Unglueck, so durfte der Taeter, in dem Fall Totschlaeger und nicht Moerder, in der Zufluchtsstadt bleiben, sich nie ausserhalb deren Mauern hinausbewegen und blieb Leben. So schnell der Hohepriester starb war der Totschlaeger der ohne Absicht den anderen toetete (Unglueck oder Unfall) frei und konnte zu seinem Eigentum heimkehren – und durfte nicht vom Blutraecher getoetet werden.
    Hegte André Jonás Koch Birck boese Absicht und hass gegen Michael Rudolph? Nein, wahrscheinlich nicht. Er duerfte ihn nicht mal gekannt haben.
    Daher wuerde das Israelische Gericht geurteilt haben dass KEINE ABSICHT vorliegt und damit André Jonás Koch Birck als Totschlaeger gilt.
    Mit anderen Worten, André Jonás Koch Birck wuerde FREI gesprochen werden nach dem mosaischen Gesetz.
    Bei Unfaellen sehe ich nicht warum der Totschlaeger ins Gefaengnis muss. Eine Geldstrafe die der Witwe zukommt waere allerdings denkbar. Obzwar Rudolph genug Geld hatte da er viele Jahre als Bundesbeauftragter Kulturattache der Deutschen Sprache im Chaco taetig war. Zudem war er Lebzeit als Lehrer taetig die sich unter den Mennoniten einen Mordslohn zugeschanzt haben der nur noch durch Aerzte und Kooperativsarbeiter uebertroffen wird. Als deutscher Kulturfuzzie der Deutschen Sprache verdiente er einer der hoechsten Loehne die die BRD zahlt – nur noch uebertroffen von den Botschaftsangestellten (u.a. die meisten der Wochenblatt Betreiber) die dermassen einen Mordslohn scheffeln dass sie mit ein paar Jaehrchen in die Botschaft spazieren praktisch ausgesorgt haben und wie Kleinkoenige auf den Caiman Inseln Margaritas schluerfen koennen.
    Rudolph allerdings war so gewickelt dass er durchaus sein Verkehrsrecht in Anspruch nahm und davon ausging dass alle anderen in deutscher penibler Pingeligkeit auch die Verkehrsregeln einhalten wuerden. Das ist meist das eigene Todesurteil in Paraguay da man hierzulande davon a priori ausgehen MUSS dass der andere dir jeder Zeit mutwillig oder mit weniger Mut in die Seite kracht.
    Auch verhielt er sich nicht sehr an sichere Fahrpraktiken wie z.B. davon auszugehen dass der andere bei Rot durch die Ampel faehrt, keine Vorfahrt gewaehrt oder eben Gas gibt wenn er anhalten muesste. Davon muss man auch in anderen Laendern ausgehen.
    Ich fahr immer so und geh von diesem aus: der andere wird natuerlich nicht die Verkehrsregeln einhalten und ist a priori sowieso besoffen. Es liegt an mir davon auszugehen dass der andere mir reinfahren will und so muss ICH das Unglueck vorbeugen.
    Es ist keine gute Idee dass der Lehrer auf der Strasse die Schueler testet ob sie auch das Verkehrsbuch gelesen haben oder was gelernt haben. Da beisst eben “Professeur” eher ins Gras, wie in diesem Fall geschehen.
    Nur ein Dummkopf faehrt auf dem Asphalt mit dem Fahrrad spazieren – das kann man in Holland machen aber nicht in Paraguay. Ausser man ist Lebensmuede.
    Teilweise hat Rudolph seine deutsche Wesensart und Attituede umgebracht – André Jonás Koch Birck war nur das Werkzeug.
    Eine sichere Verkehrspraktik ist es auch nie am Wochenende auf der Strasse mit dem Auto zu fahren – ausser sie sind mit nem Panzer unterwegs. Baile und Schwuddi Iglesias fangen naemlich schon am Freitagabend an wo die Leute dann durchaus angetrunken mit dem Silberpfeil unterwegs sind.

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