Gericht lehnt Entschädigung für Opfer der Diktatur ab

Asunción: Ein vier Jahre langer Gerichtsprozess hat ein Ende gefunden. Dabei lehnte ein Richter die Schadenersatzklage von Antonio Palazón auf Entschädigung aus der Zeit der Diktatur unter Stroessner ab.

Das Zivil- und Handelsgericht unter dem Vorsitz von Rocio González Morel hielt die Klage von Palazón gegen den paraguayischen Staat für unbegründet.

Palazón, der zum Zeitpunkt der Diktatur von Alfredo Stroessner gefoltert und verfolgt wurde, reichte am 7. Juni 2013 Klage gegen den paraguayischen Staat ein. Er verlangte eine Entschädigung in Höhe von 29.848.176.000 Guaranies.

Im Mai 2015 kam es zur ersten Gerichtsverhandlung. Dabei sollte die Klage abgewiesen werden. Der Verteidiger von Palazón reichte Revision ein. Nun aber entschied das Zivil- und Handelsgericht wieder gegen González.

Morel begründete das Urteil folgendermaßen: Der Kläger sei ein Opfer von körperlichen Zwängen gewesen aber er müsse die Schuld der Verantwortlichen für die falschen Handlungen beweisen und dann eine Klage gegen den Staat für eine Entschädigung erheben. Zudem soll es bereits einen Ausgleich gegeben haben. Dieser betrug 2.500 Tagessätze vom Mindestlohn als Opfer der Diktatur. Damit sei die jetzige Klage unbegründet.

González hat von den Vorteilen des Gesetzes Nr. 838/96 profitiert. Jedoch ist diese Vergütung unabhängig von der Gerichtsbarkeit. Die Staatsanwaltschaft wies aber daraufhin, dass der Kläger die Entschädigungssumme 2005 erhalten habe und bis 2007 dagegen hätte Einspruch erheben können. González tat dies aber erst 2013. Somit sei die Klage zu spät erfolgt.

Wochenblatt / ABC Color

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1 Kommentar zu “Gericht lehnt Entschädigung für Opfer der Diktatur ab

  1. Wieso der Steuerzahler? Viel besser Hab und Gut der Strössner-Bruderschaft (Hinterbliebene, Hinterbliebene seiner Doggies etc.) aufsummieren, Wert der Summe durch Anzahl Opfer dividieren, das Ergebnis der Division letzteren zuteilen und erstere es mit Arbeiten versuchen lassen.

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