Asunción: Einfach, umsetzbar und hilfreich bei der Überwachung einer Alternative zu den überfüllten Gefängnissen mag man glauben. Die Abgeordneten Antonio Buzarquis und Eber Ovelar besprachen gestern die Mindestanforderungen der Maßnahme die durch eine baldige Gesetzesänderung in Kraft treten könnte.
Im Artikel 245 des Strafrechts haben wir ein großes Problem nach Erteilung des Hausarrestes. Um diesen ständig zu überwachen müsste ein Polizist ständig diese Strafe überwachen was personaltechnisch kontraproduktiv zum Schutz der unschuldigen Bevölkerung wäre. Die Uniformierten sind nach jetziger Gesetzlage nichts weiter als Kindermädchen, wenn ihnen solch eine Aufgabe übertragen wird.
„Aus diesem Grund wird ein Gesetzesprojekt vorbereitet welches die Implementierung eines Apparates beabsichtigt, durch welchen ständig der Standort des Verurteilten überwacht werden kann“, erklärt Buzarquis.
Die Gesetzesänderung würde dem nationalen Strafvollzug eine große Erleichterung sein, da nun Hausarrest auch tatsächlich Hausarrest ist. Bis dato war es eine Strafe um die vollen Gefängnisse nicht noch voller zu machen ohne Ahnung was aus dem Verurteilten wird.
Wie Dozenten von der Nationalen Universität erklärten, müssten einige kleine Änderungen an ihren Plänen eingerechnet werden, die jedoch vom Grundprinzip der Modifizierung nicht abweichen.
(Wochenblatt / Radio Ñanduti)
Gamsbart
solange der Hausarrest nicht weiterhin auch bei Vergewaltigern, Drogenhaendlern und anderen Gewaltverbrechern eingesetzt wird ist diese Ueberwachung eine gute Loesung.
Hans Iseli
Die Mehrzahl der Insassen sind ja nicht mal verurteilt.
neuling
das mit diesen Armbaendern ist eine gute Idee, man sollte bei den Richtern und den Staatsanwaelten beginnen, damit man endlich einmal feststellen kann, wo diese den lieben langen Tag verbringen, anstatt an ihrem Arbeitsplatz zu sein und die Akten aufzuarbeiten.