“Heult nicht rum“: Dieser Spruch im Netz wird einer Richterin jetzt zum Verhängnis

Asunción: Der Ethikrat der Justiz sah das ethische Fehlverhalten der Strafrichterin aus Asunción, Dina Marchuk (Beitragsbild), wegen ihrer Beiträge in den sozialen Medien als erwiesen an, da diese das Ansehen der Justiz beeinträchtigt hätten.

In Veröffentlichungen hatte sie die Phrase “Heult nicht rum“ verwendet, um der ehemaligen Senatorin Kattya González auf deren Kritik an der Richterin des Obersten Gerichtshofs, Carolina Llanes, zu antworten.

Das Gremium beschloss, der Richterin eine Empfehlung auszusprechen, um sie an ihre ethischen Pflichten zu erinnern und sie dazu anzuhalten, bei der Nutzung von sozialen Netzwerken oder öffentlichen Medien “erhöhte“ Vorsicht und Anstand walten zu lassen.

Die Mitglieder kamen zu dem Schluss, dass das Verhalten der Richterin Marchuk die vom Ethikcodex der Justiz geforderten Grenzen von Zurückhaltung und Anstand überschritten habe. Ihr Verhalten sei objektiv dazu geeignet gewesen, das Ansehen der Justiz und das Vertrauen der Bürger in die Amtsträger der Rechtsprechung zu beschädigen.

„Es entbindet nicht von der Verantwortung, dass die Äußerungen formal keine bestimmte Person namentlich nannten. Der Sinn der Äußerungen und ihre öffentliche Verbreitung reichten aus, um den Eindruck von Unkorrektheit oder mangelnder Mäßigung zu erzeugen, was mit dem richterlichen Amt unvereinbar ist“, heißt es in dem Urteil.

Die Richterin argumentierte, die Äußerungen seien umgangssprachlicher oder privater Natur gewesen. Der Ethikrat befand jedoch, dass dies nicht ausreicht, um die ethische Verantwortung auszuschließen. Die Pflicht zu angemessenem Verhalten gelte “jederzeit und an jedem Ort“ und umfasse sowohl öffentliches als auch privates Verhalten, wenn dieses auf das Bild der Justiz abfärben könne.

„Unter Berücksichtigung der Art der Äußerungen und in Anbetracht der Tatsache, dass das Ziel des Ethiksystems auch präventiv und orientierend ist, ist die Anwendung einer angemessenen Empfehlungsmaßnahme angebracht. Diese soll die Richterin an ihre ethischen Pflichten erinnern und sie anweisen, bei der Nutzung von sozialen Netzwerken oder öffentlichen Medien eine verstärkte Prudence und Mäßigung an den Tag zu legen“, heißt es in einem Teil der Entscheidung.

Wochenblatt / Megacadena

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