Inzest und Mord: 30 Jahre Haft möglich

Lambaré: Die Staatsanwältin Gladys González bestätigte die Anklage wegen Fememordes gegen Wilmar Javier Baliero, den Hauptverdächtigen im Mord an seiner 16-jährigen Stiefschwester Romina Aylen Peralta, mit der er seit Jahren eine intime Beziehung hatte.

Staatsanwalt González wies auch darauf hin, dass Zeugen aussagten, dass der Täter und das Opfer seit vier Jahren eine Beziehung hatten und dass der Angeklagte eifersüchtig auf das Mädchen war. Sie wies auch darauf hin, dass dem Angeklagten eine Gefängnisstrafe von 10 bis 30 Jahren droht. Er wurde in Untersuchungshaft genommen und dem Gericht zur Verfügung gestellt. Die Schusswaffe soll er einer noch nicht vernommenen Person vor dem Anruf beim Rettungsdienst übergeben haben.

Es ist erwähnenswert, dass der Verhaftete während der Rekonstruktion des Vorfalls sagte, dass seine Halbschwester sich selbst getötet hat, eine Aussage, die aufgrund der Elemente, die dieser Version widersprechen, überhaupt nicht glaubwürdig ist, da die Flugbahn der Waffe von oben nach unten, von rechts nach links und in mittlerer Entfernung verläuft.

Romina Aylen Peralta ist am Montag, den 27. Juni, im Krankenhaus von Lambaré gestorben. Zunächst ging man davon aus, dass die Brustwunde durch die Explosion eines Vapes verursacht wurde, aber nach der Autopsie wurde bestätigt, dass die Wunde durch eine Schusswaffe verursacht wurde.

Wochenblatt / Hoy

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12 Kommentare zu “Inzest und Mord: 30 Jahre Haft möglich

  1. So wie ich das verstehe, ist es Inzest, wenn sie einen Elternteil gemeinsam haben.
    Jedenfalls in D. zB. seit der Revolution in Frankreich gibt es keinen Inzest-§ mehr.
    wie es in PY ist? Keine Ahnung, aber die Kirche sieht das wohl strenger.

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        1. Jo, hast Recht. Das habe ich überlesen.
          Schlecht recherchiert oder schlecht übersetzt.
          .
          Wie dem auch sei, es ist natürlich eine sehr traurige Angelegenheit, wenn ein so junges Leben ausgelöscht wird.

          1. Da hast Du recht. Aber egal ob Inzest oder nicht, das fällt eigentlich nicht mehr ins Gewicht. 2 Punkte die mehr Gewicht haben, sind sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und was noch mehr zählt ist natürlich Mord.

  2. Und die Kirche sieht nix, wenn es (ex)Bischöfe oder sonstiges Bordpersonal es munter treiben.
    Egal ob ‘freiwillig’, gleichgeschlechtlich, Messdiener, Männlein oder Weiblein oder Kinder.
    Wichtig ist wohl nur, dass sie -wie Lugo- NICHT verhüten 🙁

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  3. Sodom und Gomorra!!!
    DIE KIRCHE(!) hat eigentlich reingar nichts mit dem Christentum zu tun. Mit der Dummheit und Untätigkeit der Menschen schon viel mehr.
    Zudem wissen wir wer die ehemalige “Kirche” , eher Priesterschaft, unterwandert und gekapert hat… Inzest und Inzucht sind genau ihr Ding und so sehen sie auch alle aus!

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  4. Was soll das! So wie keine Blutsverwandschaft besteht ist das keine Starftat.Anders gesehen sind es Halbgeschwister Dann hat die Staatsanwältin recht!Vermutlich schlecht übersetzt.
    Mord ist eine gabz abdere Baustelle!

    1. monai, es sind mindestens 2 Straftaten, wenn man Inzest außer Betracht lässt. Sexuelle Handlungen mit einer Minderjährigen und MORD. da spielt das andere nur noch eine untergeortnete Rolle.

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