Kapitäne und ihre IPS Rente

Asunción: Der Oberste Gerichtshof entschied kürzlich zu Gunsten von Kapitänen von Frachtschiffen, die bei Gericht ihre Rente in Höhe ihres letzten Lohnes einforderten. Obwohl dies möglich ist, gibt es eine Obergrenze, die jetzt für die Kapitäne aufgehoben wurde.

„Wer IPS versichert ist, zahlt Monat für Monat seine Beiträge. Je nach Lohn steigt der Beitrag an das Fürsorgeinstitut. Der Durchschnittslohn der letzten drei Jahre vor Eintritt in die Rente ist ausschlaggebend für den Betrag. Doch eine Obergrenze ist bei 10 Mindestlöhnen gesetzt, was aktuell 22 Millionen Guaranies sind. Keiner bekommt eine Rente, die diesen Betrag übersteigt“, so Pedro Halley vom Finanzbereich des IPS.

Der Oberste Gerichtshof hat nun zu Gunsten von Kapitänen entschieden, die die volle Auszahlung ihrer Rente – also über die 22 Millionen Guaranies hinaus – eingeklagt hatten. Dazu muss gesagt werden, dass Personen, die ein Kapitänspatent haben und für die Frachtflotte arbeiten Löhne im Bereich von 50 bis einschließlich 100 Millionen Guaranies monatlich erhalten. Und genau dieser Differenzbetrag, der zwischen 22 Millionen und dem Durchschnittslohn der letzten drei Jahre vor Renteneintritt, bekommen sie nun aus- bzw. nachgezahlt.

Für das Fürsorgeinstitut bedeutet diese Entscheidung eine Reduzierung von wenigstens 11 Millionen US-Dollar in der Rentenkasse, was für alle anderen Versicherten eine Hiobsbotschaft darstellt.

Wochenblatt / Abc Color

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