Lebensmittel sollen mit neuem Mindestlohn nicht steigen

Asunción: Um die steigenden Löhne im Handel zu armotisieren, war es in der Vergangenheit üblich, dies auf Lebensmittel umzulegen. Somit war keine Erhöhung spürbar. Dem soll ein Ende bereitet werden.

Ab dem 1. Juli 2017 gilt der neue Mindestlohn von 2.041.123 Guaranies, 76.616 Guaranies mehr als bisher. Einmal jährlich wird die akkumulierte Inflation als Erhöhung für den Mindestlohn angewandt.

Christian Cieplik, aktueller Präsident der Kammer der Supermarktbetreiber, erklärte, „dass es zu keinen Preiserhöhungen bei ihren Produkten durch den neuen Mindestlohn kommen wird“.

Mit dieser Bestätigung sind die einzigen Erhöhungen die, die durch externe Bedingungen wie das Wetter, zustande kommen und meist bei landwirtschaftlichen Produkten auftreten.

Wochenblatt / Abc Color

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5 Kommentare zu “Lebensmittel sollen mit neuem Mindestlohn nicht steigen

  1. Mindestlohn steigt => Personalkosten steigen (ceteris paribus) => Gesamtkosten steigen (cp) => Ertrag sinkt (cp) vorauf die gestiegenen Kosten dem Konsumenten über teurere Produkte abgewälzt werden (cp) => Verringerung der Kaufkraft, gemeinhin Inflation genannt, die steigt.

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